Zu Inhalt springen

Balneo-Photo-Therapie abgelehnt - zu teuer

Ersatzkassen bedauern "Aus" für die Ambulante Balneo-Phototherapie

Keine Kostenübernahme mehr möglich

Der Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen hatte am 10. Dezember 1999 entschieden, dass die so genannte asynchrone Balneo-Phototherapie, eine spezielle Methode zur Behandlung von chronisch Hautkranken, nicht für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen wird. Inzwischen hat auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) trotz erheblicher Einwände seitens betroffener Versicherter, Ärzte und der Ersatzkassen den Beschluss des Bundesausschusses genehmigt. Wegen dieser Beschlüsse dürfen die Ersatzkassen die Kosten für diese Behandlungsform nicht mehr übernehmen.

Dr. Werner Gerdelmann, Mitglied des Vorstandes der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV, erklärte: "Wir bedauern diese Entscheidung ausdrücklich, denn die Ersatzkassen waren in den letzten Wochen extrem darum bemüht, den Versicherten diese erfolgreiche Behandlungsmethode zu erhalten".

Die Ersatzkassen hatten sich auf Grund positiver Erfahrungen im Rahmen der stationären Behandlung im März 1994 dazu entschlossen, mit der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft und dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen eine Erprobungsregelung "Ambulante Balneo-Phototherapie" unter wissenschaftlicher Begleitung der Universitäts-Hautklinik Kiel durchzuführen. Bei betroffenen Versicherten wie auch bei Ärzten kam die Methode gut an. Insgesamt beteiligten sich ca. 720 Dermatologen und Kliniken an dem Modellprojekt. Der Ergebnisbericht hat gezeigt, dass bei mindestens

25 % der Psoriasiskranken und 27 % der Neurodermitiskranken sogar eine vollständige Abheilung erreicht werden konnte.

Nach Ablauf des Modellversuchs im Februar 1999 wollten die Ersatzkassen eine Übernahme der ambulanten Balneo-Phototherapie in die vertragsärztliche Versorgung erreichen. Durch den ablehnenden Beschluss des Bundesausschusses und des Bundesministeriums für Gesundheit ist eine weitere Übernahme der Kosten leider ausgeschlossen. Die Ersatzkassen raten ihren Versicherten, sich an ihren Hautarzt zu wenden und alternative Behandlungsmöglichkeiten zu erörtern.

<img src="http://img.homepagemodules.de/spook.gif"><img src="http://img.homepagemodules.de/spook.gif"><img src="http://img.homepagemodules.de/spook.gif">

Hervorgehobene Antworten

Hallo Burgunde,

diese deine Mitteilung ist wohl allen eifrigen Lesern des Pso-Netzes bekannt.

Seit einiger Zeit kann man hier nachlesen, dass bereits eine neue Studie dazu läuft (http://www.psoriasis-netz.de/bestrahlung/balneoneu.php)

Und Matthias hat es vor längerem auch schon auf den Punkt gebracht, weshalb der Bundesausschuss abgelehnt hat:

<blockquote><font size="1">In Antwort auf:</font><hr>

Da die hierfür gemachten Studien laut Meinung des Ausschusses nicht genügend den Vorteil gegenüber eine Bestrahlung ohne Baden nachweisen und außerdem die unterschiedliche Wirksamkeit der einzelnen Verfahren nicht klar genug herausgearbeitet wurde, wurde die Zulassung der Balneo-Phototherapie wegen nicht erwiesener Wirtschaftlichkeit abgelehnt. Dies ist nicht endgültig, die Studien gehen in diverse neue Runden.

<hr></blockquote>

Die bürokratischen Hürden müssen eben auch von Ärzten, die solche Studien anregen, bedacht werden!!

Hoffentlich klappt es diesmal besser, denn vielen von uns hilft ja Balneo-Photo-Therapie!

MfG

Rainer

Erstelle ein Konto, um zu kommentieren

Ähnliche Inhalte

Wichtige Informationen

Wir setzen Cookies, um die Benutzung der Seite zu verbessern. Du kannst die zugehörigen Einstellungen jederzeit anpassen. Ansonsten akzeptiere bitte diese Nutzung.

Konto

Navigation

Suche

Suche

Browser-Push-Nachrichten konfigurieren

Chrome (Android)
  1. Klicke das Schloss-Symbol neben der Adressleiste.
  2. Klicke Berechtigungen → Benachrichtigungen.
  3. Passe die Einstellungen nach deinen Wünschen an.
Chrome (Desktop)
  1. Klicke das Schloss-Symbol in der Adresszeile.
  2. Klicke Seiteneinstellungen.
  3. Finde Benachrichtigungen und passe sie nach deinen Wünschen an.