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Hallo,
wie allgemein bekannt sein dürfte können (dürfen) Ärtzte Patienten zur Kasse bitten, wenn diese einen vereinbarten Termin nicht einhalten.
ABER: Die Rechtssprechung hierzu läßt noch vieles offen. KEIN Richter hat bisher ein eindeutiges Urteil hierzu gefällt. Die Begründungen sind nicht ausreichend.
Meinem Mann ist heute nun folgendes passiert:
Seit ca. 2 Jahren ist er bei einer Schmerztherapeutin in Behandlung. Vor der Behandlung legte sie ihm ein Schriftstück vor mit der Bitte, dies zu unterschreiben.
Etwaiger Inhalt dieses Schriftstückes:
Ich verpflichte mich, bei einem Nichteinhalten des Termines einen Honoraraussfall in Höhe von 60,-- Euro zu zahlen. Es sei denn, er sagt den Termin mindestens 24 Stunden vorher ab.
Mein Mann hat natürlich nicht unterschrieben. Er wies die Ärztin darauf hin, dass auch er sehr oft mit erheblicher Zeitverzögerung - beim letzten Termin waren es immerhin 1 1/2 Stunden:mad: - von ihr behandelt wird.
Wenn Sie ihrerseits ihm diese 'Ausfallzeit' zahlt und ihm dies auch schriftlich bestätigt, liesse sich darüber reden. Schließlich könne es ja mal passieren, dass er im Stau steckt oder in einen Unfall verwickelt ist oder am Tage des Termines aus gesundheitliche Gründen diesen nicht wahrnehmen kann.
Sie war mächtig sauer und meinte nur noch: Aber beim nächsten Termin müssen sie unterschreiben.
Was er natürlich auch dann nicht tun wird.
Wir sind gespannt, wie der nächste Termin endet.
Irgendwie kann man die Ärzte ja verstehn, aber dies gleich schriftlich zu vereinbaren, quasi als Vertrag, schlägt dem Fass den Boden aus.
Ich muss dazu noch anmerken: Mein Mann erscheint grundsätzlich mindestens 10 Minuten früher bei einem Termin. Also nicht dass es heisst: Nun, wenn er ein notorischer 'Zuspätkommer' ist, ist der Arzt im Recht.
Wem von euch ist schon ähnliches passiert?
Lieben Gruß Christa