Zu Inhalt springen

Befreiung von der Zuzahlungspflicht

Hallo,

habe mal folgende Frage:

Nachdem ich Studentin bin gilt ja bei mir die gesetzliche Zuzahlungspflicht i.H.v. 2% bzw. 1% nicht, sondern eine Pauschale von 85 EUR.

Nachdem ich das halbe Jahr geschlafen habe und erst recht spät gecheckt habe, dass sich das ja für mich rentieren könnte, habe ich mir jetzt mal einen Antrag zuschicken lassen, bisher jedoch schon weit über 85 EUR gezahlt.

Bekomme ich den Differenzbetrag nun zurück oder sackt sich den die KK ein, so nach dem Motto - wer sich nicht eher infomiert hat Pech gehabt?

Nachdem ich 1-2 mal/Woche KraGy habe, Remicade bekommen habe etc., ist das nämlich doch ein recht beträchtlicher Betrag :wein

Was mich eh wundert: Wieso muss eigentlich ich die ganzen Belege abgeben? Die KK hat doch eigentlich die ganzen Zuzahlungen im System oder irre ich mich da?!

Hervorgehobene Antworten

Hallo,

ich lasse mir mein 1% immer von der Krankenkasse ausrechnen und zahle dieses dann zum Jahresanfang ein und bekomme von der KK eine Befreiungskarte. Diese lege ich dann zusammen mit der Chipkarte beim Arzt oder im KH vor. So hat sich die Zuzahlung erledigt.

Was Du über einen Prozentsatz bezahlt hast, müsste Dir die KK erstatten. Vorausgesetzt, Du hast alle Belege.

Liebe Grüße

Bluemchen28

Hallo Luxus68,

alles was über die 85 Euro ist bekommst du zurück von der KK.

ich hoffe ich konnte damit helfen.

liebe Grüße Bettina :smile-alt:

  • Ersteller

Super, dank für Eure schnellen Antworten!

Da frag ich doch glatt mal bei meiner KK nach, ob ich die 85 EUR auch im Voraus zahlen kann. Wäre doch einfacher als dieses ewige Belege sammeln (ist nicht grad meine Stärke ;) ).

Hallo,

beim Zahnersatz gibt es eine andere Befreiungsregel.

Je nach Einkommen gibt es die Möglichkeit der vollständigen Befreiung oder auch der teilweisen Befreiung für den Zahnersatz. Dass nur mal so.

Liebe Grüße

Bluemchen28

hallo und guten Abend, Luxus -

man muss sich immer selbst kümmern - so ist das. Keiner sagt dir , wo man etwas einsparen kann - machen Sie dieses und das - dann sparen Sie Geld ;)

Es ist nur ein Gespräch bei deiner Krankenkasse - warum freiwillig € 85,-- bezahlen, wenn man es aus wirtschaftlicher Sicht auch schon für erheblich weniger Geld haben kann - geringes Einkommen, Rente, Schwerbehinderung - nur mal so als Beispiel -

mein Beitrag war sicherlich nicht hilfreich für dich - aber eines noch, gib nie auf !

nette Grüsse sendet - Bibi -

Bearbeitet ( von Bibi)

Erstelle ein Konto, um zu kommentieren

Wichtige Informationen

Wir setzen Cookies, um die Benutzung der Seite zu verbessern. Du kannst die zugehörigen Einstellungen jederzeit anpassen. Ansonsten akzeptiere bitte diese Nutzung.

Konto

Navigation

Suche

Suche

Browser-Push-Nachrichten konfigurieren

Chrome (Android)
  1. Klicke das Schloss-Symbol neben der Adressleiste.
  2. Klicke Berechtigungen → Benachrichtigungen.
  3. Passe die Einstellungen nach deinen Wünschen an.
Chrome (Desktop)
  1. Klicke das Schloss-Symbol in der Adresszeile.
  2. Klicke Seiteneinstellungen.
  3. Finde Benachrichtigungen und passe sie nach deinen Wünschen an.