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Vor einem Jahr wurde mir eine häusliche UVA Bestrahlung verschrieben. Nach Kämpfen mit meiner Krabkenversicherung und Erklärungen zu meinen häuslichen Gewohnheiten (Schichtdienst, 26KM bis zur Bestrahlung, etc.), wurde der Antrag abgelehnt, dass dieses Gerät ja auch kosmetische FUnktionen erfüllt. Ich ging draraufhin zum Anwalt und reichte Klage ein. Über diese wird in ca. 2-3 Jahren entschieden (Wartezeit beim VWG). Was meint Ihr, habe ich Erfolgsaussichten? Kann mir nicht mal der Anwalt sagen...

Es grüßt Euch Jürgen

Hervorgehobene Antworten

Hallo Jürgen,

meine Krankenkasse hat mir ein Bestrahlungsgeraet genehmigt.

Das ist allerdingsschon mehr als ein Jahr her. Langwierig war der Fall auch. Ich bin der KK wohl sehr auf die Nerven gegangen. Am Ende hat es aber geklappt. Nicht aufgeben!

Viele Grüße

Peter aus Bremen

  • 6 Monate später...

Hallo Jürgen,

habe gerade Deinen Beitrag gelesen.

Ich habe mir von meinem Hautarzt den Lichtkamm von Dr. Hoenle als Hilfsmittel verschreiben lassen (einfaches Rezept genügt). Das ganze habe ich dann bei meiner Krankenkasse (BKK Oetker) eingericht. In der letzten Woche habe ich den Lichtkamm bekommen (Kosten für die Krankenkasse: 265 Euro!)

Also Du siehst, mit etwas guten Willen seitens des Arztes läßt sich da einiges bewegen. Die Hilfsmittel werden, soweit ich weiß, von der Krankenkasse getragen. Sonst frag doch mal bei Deiner Krankenkasse nach!

mfg.

Dieter

  • 3 Wochen später...

Hallo,

ich habe es mit der Kostenerstattung für einen UV-Kamm auch schon mehrmals versucht bei der Beihilfestelle (für Beamte) und meiner Allianz-KV (ehemals "Vereinte"). Leider immer wieder Ablehnung, sogar mit ärztlicher Verschreibung.

mfg

Blauer Reiter (der sich jetzt langsam roter Reiter nennen kann, wenn das so weitergeht).

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