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Fahrtkosten zur Klinik

Folgende Frage ist bei mir gelandet - ich gebe sie mal weiter:

Muss eine Krankenkasse die Fahrtkosten zu jeder Klinik in Deutschland bezahlen, wenn ich eine stationäre Krankenhauseinweisung habe?

Hervorgehobene Antworten

Hallo,

Eine spannende Frage - jeder hat Sonderregeln mit seiner Krankenkasse

Also Reha über DRV - es werden erstattet 1. Fahrkosten - 2. Klasse Bahn vom Heimatort bis zum Rehaort. und 2. PKW Kosten max. 130 Euro. Bei einer ganztägig ambulanten Reha max 13,45 Euro pro Tag.

Bei Krankenhauseinweisung zahlen die Krankenkassen nur die Fahrtkosten bis zum nächstgelegenen Fachkrankenhaus.

In begründeten Auinahmefällen gibt es Einzelfallendscheidungen. Es muß eine medizinische Begründug sein. Nur dann gibt es eine Fahrkosten-Erstattung.

Im Moment haben wir noch 155 Krankenkassen - ungefähr 1000 Berater und ensprechend viele Informationen.

Bernd Somberg

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