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Hallo Hr.Somberg
ich habe am 01.04.2011 eine Reha beantrag bei der Deutsche Rentenversicherung gestellt und habe da eine Ablehnung bekommen. Weil die Vorraussetzung bei mir nicht vorliegen.(§10 des Sechsten Buches Sozialgegestzbuch - SGB VI).
Habe am 20.05.2011 persönlich bei der DR einen Widerspruch erstellt.
Der zu 90% abgelehnt wird, habe heute mit der Sachbearbeiterin gesprochen die den Widerspruch geschrieben hat.
Mein Problem ich bin seit dem 01.03.2011 Arbeitslos (bin Arzthelferin) und auch meine Hände sind von der Schuppenflechte befallen). Das Areitsamt macht druck aber so nimmt mich kein Arzt (Arbeitgeber). Habe schon absagen bekommen.
Ich weiß nicht mehr weiter
Gruß Michaela