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Widerspruch der Reha


Ela073

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Hallo Hr.Somberg

ich habe am 01.04.2011 eine Reha beantrag bei der Deutsche Rentenversicherung gestellt und habe da eine Ablehnung bekommen. Weil die Vorraussetzung bei mir nicht vorliegen.(§10 des Sechsten Buches Sozialgegestzbuch - SGB VI).

Habe am 20.05.2011 persönlich bei der DR einen Widerspruch erstellt.

Der zu 90% abgelehnt wird, habe heute mit der Sachbearbeiterin gesprochen die den Widerspruch geschrieben hat.

Mein Problem ich bin seit dem 01.03.2011 Arbeitslos (bin Arzthelferin) und auch meine Hände sind von der Schuppenflechte befallen). Das Areitsamt macht druck aber so nimmt mich kein Arzt (Arbeitgeber). Habe schon absagen bekommen.

Ich weiß nicht mehr weiter

Gruß Michaela

Neu hier? Ein guter Start.

Du liest gerade eine Diskussion von Betroffenen. Das kann anfangs überfordern – jeder Verlauf ist anders.

Als Gast liest du mit. Als Mitglied fragst und antwortest du.

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Hallo Michaela,

Bei deiner kurzen Beschreibung wird schon deutlich, warum der Antrag auf med. Rehabilitation abgelehnt wurde. Der Bericht des Dermatologen war nicht ausreichend. Im SGB VI § 10 geht es um die persönlichen Voraussetzungen - Abs. Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Meine Empfehlung - eine Einweisung in eine Hautklinik und dann im Juli ein neuer Reha-Antrag mit einem guten Arztbericht stellen.

Durch den Krankenhaus-Aufenthalt und später den Reha-Antrag nimmst du auch den Druck aus deiner Beziehung zur Agentur für Arbeit.

Gruß Bernd Somberg

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Sorry

aber wie soll ich das machen, ich hab ein Kind der 2 1/2 Jahre ist wo soll ich mit ihm hin. Mein Partner muß selbst mitte Juni ins Krhs.(Herz-OP) und wohin mit dem Kleinen? Mit der Fam. können wir da nicht rechnen.

Hatte auch die unterlagen mit geschickt, das ich den Kleinen mitnehmen muß.

Michaela

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Hallo Michaela,

Bei Krankenhaus-Aufenthalt kann man einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Kinderbetreuungskosten werden finanziert.

Wichtig - die Betreuung darf nicht aus dem direkten Familienumfeld, Eltern oder Geschwister, kommen.

Während der Reha zahlt auch die RV Kinderbetreuung..

Es gibt auch Reha-Kliniken, die bieten Kinderbetreuung während der Anwendungszeiten an.

Bernd Somberg

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