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Kann ich, wenn medizinische Gutachten vom Versorgungsamt, der Krankenkasse oder der DRV angefordert werden, darauf bestehen, dass eine Person meines Vertrauens mit im Untersuchungszimmer bleibt? Mit der Gutachterin des MDK gab es keine Probleme, während der Gutachter (Dermatologe) für die DRV nicht gestattete, dass mein Mann mit ins Sprechzimmer kam.