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Hallo Bernd,

ich hab da mal ne Frage: War jetzt im Ausland zum bezahlten uraufenthalt. Wenn sich meine Haut wieder verschlechtern sollte, gibt es da die Möglichkeit nächstes Jahr wieder eine bezahlt Kur zu bekommen, oder sind da die Regeln alle 2 oder alle 4 Jahre ?

Gruß Marion

Hervorgehobene Antworten

Hallo,

wenn sie den letzten "Kuraufenthalt" selbst bezahlt haben kann man im Nächsten Jahr natürlich eine Rehabilitation über die RV beantragen.

Gern schreibe ich auch noch mal einen Satz zu den Jahreszahlen. Im SGB finden Sie nur eine Jahreszahl. Alle 4 Jahre hat der Berufstätige eine Möglichkeit auf

Reha. Es gibt keine Regelung mit 2 Jahren oder gar alle Jahre wieder. Nur wenn die Erwerbsfähigkeit stark gefährdet ist kann ich über den 4 Jahres Zeitraum auch zwischendrin eine Reha-Antrag stellen.

Und schreiben oder sagen nie mehr Kur - Die RV genehmigt eine Rehabiltation.

Gruß Bernd Somberg

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