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Widerspruch gegen Kurabsage


Guest Silke
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Guest Silke

Hallo zusammen,

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ich wollte mal wissen ob schon mal jemand Widerspruch gegen eine Kurabsage eingelegt hat. Mir wurde geschrieben meine Schubi würde meine Erwerbsfähigkeit nicht beeinträchtigen, der Meinung bin ich überhaupt nicht. Hat schon mal jemand Widerspruch eingelegt ? Mit welcher Begründung und mit welchem Erfolg ?

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Bin dankbar für Eure Nachrichten ?

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Viele Grüße

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Silke<br>

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Guest Rainer

Hallo,

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ich habe zwar noch keinen Widerspruch einlegen muessen

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(gehe morgen uebrigens zur Kur), aber der Widerspruch macht

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nur Sinn, wenn vom behandelnden Arzt die Notwendigkeit

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einer Kur ausfuehrlich begruendet worden ist! Und da gibt

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es aus meiner Erfahrung immer wieder Probleme. Hast du

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die Begruendung deines Arztes im Kurantrag gelesen?

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Mit besten Gruessen

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Rainer

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Hallo Silke

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Mein Kurantrag wurde durch die BfA mit folgender Begründung abgelehnt:

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Die Auswirkungen der bei Ihnen festgestellten Gesundheitsstörungen -Psoriasis- auf das Leistungsvermögen sind nicht so schwerwiegend, daß eine vorzeitige medizinische Leistung zur Reha. im Sinne von § 15 SGB VI aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.

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Anmerkung: Der letzte Kuraufenthalt war vor 2 Jahren.

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Folgenden Widerspruch legte ich daraufhin ein:

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WIDERSPRUCH

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Sehr geehrte Damen und Herren,

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gegen ihren Bescheid vom 16.2.01 erhebe ich hiermit Widerspruch.

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Begründung:

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Ich leide seit ca. 20 Jahren an Psoriasis. Eine ambulante Badekur (30 Anwendungen Balneo-Phototherapie) in der Hautklinik Dortmund war nur durch einen minimalen Therapieerfolg gekrönt.

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Alle ambulanten Maßnahmen wurden bisher ausgeschöpft, blieben aber ohne nennenswerten Erfolg.

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Mit Datum vom 26.8.1999 wurde die Psoriasis als chronische Krankheit bei mir anerkannt. Die Auswirkung auf die Funktionsbeeinträchtigung wurde mit GdB von 30 % bewertet.

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Die einzige Möglichkeit um über einen längeren Zeitraum beschwerdefrei zu werden ergab sich bisher nur durch die Rehabilitationsmaßnahme in der Fachklinik Bad Bentheim.

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Um einer weiteren schwerwiegereden Erkrankung durch die Psoriasis vorzubeugen, insbesondere den Befall der Gelenke (Psoriasis-Arthritis), bitte ich sie ihre Entscheidung zu überdenken und gem. § 15 SGB VI eine vorzeitige Rehabilitation zu befürworten.

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MFG

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Heute habe ich einen erneuten Termin beim BfA Gutachter (Hautarzt). Mal sehen wie dieser die Sache beurteilt.

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Vielleicht muß man ja öfter krankfeiern, damit das Leistungsvermögen augenscheinlich schwerwiegend herabgesetzt wird.

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Bis dann.<br>

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