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wie lange dauert der Antrag zur Kur

Hallo

Durch eine Op wurde mir geraten eine Kur zubeantragen.Nun möchte ich gern wissen, wie lange es bei euch gedauert hat

Da ich schon in Januar wegen der Pso zur Kur war( da ging es innerhalb 3 Wochen mit Bescheid und sofort einen termin)

Eva

Hervorgehobene Antworten

Hallo eva0062,

möchtest Du nach der OP eine Kur (Reha) oder eine Anschlussheilbehandlung (AHB) machen? Eine AHB erfolgt meistens sehr zügig nach einem Krankenhausaufenthalt.

Es kommt auch immer ein wenig auf die Dringlichkeit an. Ich musste vergangenes Jahr von April (Antragstellung) bis November (Beginn der Reha) warten, Viele beantragen natürlich im Frühjahr eine Kur oder Reha in der Hoffnung, in den schönen Frühjahr- oder Sommermonaten dann die Kur oder Reha antreten zu können.

Ich wünsche Dir viel Erfolg!

Viele Grüsse

Saltkrokan.

  • Ersteller

Keine Ahnung. Hauptsache es geht schnell. Denn irgendwann muss ich mich wieder Auf Arbeitsagentur mal melden. Wenn ich eine Stelle annehme, kann ich nicht mehr zur Kur fahren. Denn vor kurzen habe ich die Kündigung in Kauf nehmen.

Keine Ahnung. Hauptsache es geht schnell. Denn irgendwann muss ich mich wieder Auf Arbeitsagentur mal melden. Wenn ich eine Stelle annehme, kann ich nicht mehr zur Kur fahren. Denn vor kurzen habe ich die Kündigung in Kauf nehmen.

Bist du schon gekündigt worden?

Weil wenn ja, musst du dich jetzt schon bei der Agentur für Arbeit melden,sonst köntest da noch Probleme bekommen.

Und wenn du denen sagst, das du erst noch zur AHB musst, weil du im Krankenhaus gelegen hast und Operiert wurdest, sollte das auch kein Problem sein.

Wenn du nach einer OP ne Reha angeraten bekommen hast ist das eine Anschlussheilbehandlung, die beantragt die Klinik und muss binnen 2 Wochen nach Krankenhausaufenthalt angetreten werden(war dann bei dir dann wohl nicht so). Wie ich das bei dir lese hast du keinen Plan. Da du aber schon dieses Jahr zur Reha warst denke ich, da wird nix mehr draus. Wenn es deiner Haut so schlecht geht dann musst halt in eine Akutklinik.

Nich böse sein, ist meine Meinung

Klara

Ich habe es jetzt nicht nachgeprüft und bin auch kein Experte im Sozialrecht. In einem Link gibt es etwas dazu zu lesen (bitte selber nachprüfen ob diese Aussagen stimmen) http://www.intakt.info/286-0-bearbeitungsfristen-fuer-antraege.html

Anschlussheilbehandlungen (in Folge auf stationäre Aufenthalte) unterliegen klar einer Frist. Das wurde auch schon oben geschrieben.

Wie es im Falle außerhalb der Tätgkeit in einem Arbeitsverhältnis aussieht vermag ich leider nicht zu beantworten. Möglicherweise befragst du auch einen Sozialexperten zum konkreten Fall um klare Aussage zu erhalten.

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