Immer wieder beginnen Runden des Online-Kurses zum Selbstmanagement nach dem Insea-Konzept. Darüber hatten wir mal hier berichtet.
An sechs Terminen lernen Betroffene, Angehörige und Freunde, mit einer chronischen Erkrankung oder anderen Beeinträchtigungen besser und selbstbestimmter zurechtzukommen. Der Kurs soll sie unterstützen, die Lebensqualität bei chronischer Krankheit zu verbessern, den Alltag und die Medikamenteneinnahme gut zu organisieren, sich ausgewogen zu ernähren und körperlich aktiv zu sein.
Die Teilnahme ist kostenlos und für Menschen aus ganz Deutschland möglich – ein Livestream macht's möglich.
Zur Übersicht und Anmeldung geht es hier entlang.
Am 21. August 2026 startet ein Online-Kurs, der immer freitags um 9.30 Uhr beginnt, aber bereits ausgebucht ist.
Am 24. August 2026 startet ein Online-Kurs, der immer montags um 9 Uhr beginnt, aber bereits ausgebucht ist.
Am 2. September 2026 startet ein Online-Kurs, der immer mittwochs um 17.30 Uhr beginnt, aber bereits ausgebucht ist.
Am 8. September 2026 startet ein Online-Kurs, der immer dienstags um 18 Uhr beginnt.
Am 30. Oktober 2026 startet ein Online-Kurs, der immer montags um Uhr beginnt.
Am 2. November 2026 startet ein Online-Kurs, der immer montags um 17 Uhr beginnt.
Am 5. November 2026 startet ein Online-Kurs, der immer donnerstags um 10 Uhr beginnt.
Für alle Teilnehmer gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie technische Hilfestellung. Und: Alle erhalten ein Kurspaket, das kurz vor Kursbeginn per Post zugestellt wird.
In diesem Video wird der Kurs erklärt:
24. August 2026 08:00
"Das staatliche Melderegister ist kein Vorratsdatenspeicher für Zwecke der Wirtschaft", sagte SPD-Parteichef Sigmar Gabriel der "Süddeutschen Zeitung". Auch Grüne und Linkspartei kündigten am Samstag Widerstand an. Die Länderkammer will im Herbst über das Meldegesetz beraten. In Kraft treten soll es 2014.
Die Regierungsfraktionen hatten es Ende Juni ohne Aussprache im Bundestag beschlossen. Es sieht vor, dass die Ämter Daten wie Name und aktuelle Anschrift zu Werbezwecken oder für den Adresshandel an Unternehmen weitergeben dürfen, ohne dass die Bürger dem zustimmen müssen.
Die Verbraucher
können zwar - wie bisher - schriftlich beim Amt Widerspruch einlegen. Eine Ausnahmeregelung im neuen Gesetz weicht das Widerspruchsrecht allerdings auf: Es gilt nicht, wenn die Informationen aus den Ämtern an Adressdateien nur dazu dienen, bereits vorliegende Daten zu bestätigen oder zu korrigieren - was regelmäßig der Fall sein dürfte. Dann bleibt nur, direkt beim Unternehmen zu widersprechen. Dafür müssen die Bürger erst einmal beim Meldeamt in Erfahrung bringen, an wen die Daten überhaupt weitergegeben werden.
Kopschüttel
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast warf Schwarz-Gelb vor, den Daten- und Verbraucherschutz hintenanzustellen, um "eine Klientelgruppe und deren Profitinteressen" zu bedienen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sagte, die Daten dürften nur dann an Dritte weitergegeben werden, wenn der Bürger dem zugestimmt habe oder ein gesetzlicher Auskunftsanspruch vorliege. Matthias Höhn, Bundesgeschäftsführer der Linken, sprach von einer "gesetzlich verankerten Absage an das grundlegende Bürgerrecht auf informationelle Selbstbestimmung".
Das neue Recht ermögliche "den privaten Handel mit vom Staat zwangsweise erhobenen Daten in großem Stil", kritisierte Schleswig-Holsteins Landes-Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert in der "Süddeutschen Zeitung".
Sein bayerischer Kollege Thomas Petri forderte die Staatsregierung in München auf, die neue Vorschrift im Bundesrat zu stoppen.
http://web.de/magazi....html#.A1000107
Bearbeitet ( von Pusteblümchen)