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Hallo
Vorgeschichte
Ich bin von der Krankenkasse ausgesteuert und bekomme von Arbeitsamt mein Geld
(Bin in ungekündigter Stellung)
Mein erster Rentenantrag wurde abgelehnt. (war ja klar)
Einspruch wird morgen über den VDK gemacht.
Nun bekam ich einen Brief von meinem Sachbearbeiter im Arbeitsamt.
Als Anhang war eine Schweigepflichtentbindung dabei die ich ausfüllen soll und an Ihn
umgehend zurücksenden.
Wie immer der Hinweis das ich zur Zusammenarbeit verpflichtet bin da sonst mein Arbeitslosengeld
gesperrt wird.
Nun meine Frage
Muss ich diese Schweigepflichtentbindung dem Arbeitsamt geben oder reicht es wenn ich denen
mitteile das Einspruch laueft.
Vor 6 Wochen wurde vom Medizinischen Dienst des Arbeitsamtes im Gutachen geschrieben länger 6 Monate weniger 12 Stunden arbeitsfaehig
Gruß Karl