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Hallo

Vorgeschichte

Ich bin von der Krankenkasse ausgesteuert und bekomme von Arbeitsamt mein Geld

(Bin in ungekündigter Stellung)

Mein erster Rentenantrag wurde abgelehnt. (war ja klar)

Einspruch wird morgen über den VDK gemacht.

Nun bekam ich einen Brief von meinem Sachbearbeiter im Arbeitsamt.

Als Anhang war eine Schweigepflichtentbindung dabei die ich ausfüllen soll und an Ihn

umgehend zurücksenden.

Wie immer der Hinweis das ich zur Zusammenarbeit verpflichtet bin da sonst mein Arbeitslosengeld

gesperrt wird.

Nun meine Frage

Muss ich diese Schweigepflichtentbindung dem Arbeitsamt geben oder reicht es wenn ich denen

mitteile das Einspruch laueft.

Vor 6 Wochen wurde vom Medizinischen Dienst des Arbeitsamtes im Gutachen geschrieben länger 6 Monate weniger 12 Stunden arbeitsfaehig

Gruß Karl

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Hallo KarlA1

Diese Schweigepflichtsentbindung, solll wahrscheinlich für den Medizinischen Dienst vom Arbeitsmat sein.

Da geht es dann darum, ob und wie sich dich wieder Vermitteln können.

P.S War mal so frei, und habe den anderen doppelten Thread gelöscht.

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Hallo

Danke fuers loeschen (Ich habs nicht geschafft)

Arbeit hab ich ja noch bei meinem alten Arbeitgeber wo ich seit Ewigkeit bin

Was wollen die dann da vermitteln ?

Der Sachbearbeiter vom Arbeitsamt meinte damals das ich meinen Arbeitsplatz kuendigen muss falls der Medizinische Dienst

mehr als 12 Stunden festlegt und mich mein Arbeitgeber so brauchen kann kann das sein ?

Gruß Karl

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Was Du beschreibst, ist genau die Zwickmühle. Du hast zwar ein Recht, dass die Dinge zwischen Deinem Arzt und Dir geschützt bleiben und nicht nach außen dringen. Aber wenn Du etwas vom Abend willst oder brauchst, wird es eng. Du kannst allerdings verlangen, dass Deine Berichte an die Ärzte gerichtet werden. Dein Sachbearbeiter hat kein Anrecht auf die Berichte sondern nur der ärztliche Dinest des Arbeitsamtes, wenn Deine Erwerbsfähigkeit beurteilt werden soll oder muss. Der VdK kann Dir vielleicht noch ein paar Tipps geben. M. E. kommst Du aber kaum m die Schweigepflichtsentbindung herum, wenn Du Deinen Leistungsanspruch begründen willst.

Viele Grüße von Kuno

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Du solltest die Arbeitsagentur bitten, Dir die gesetzliche Grundlage darzulegen. Dazu sind sie verpflichtet. Sie müssen dann die Gesetze benennen. Es reicht nicht, wenn sie nur sagen, du seist verpflichtet.

Gerade habe ich im Radio gehört, dass die Krankenkassen vom Bundesdatenbeauftragten kritisiert worden sind, weil sie zu Unrecht umfangreiche Fragebögen an Mitglieder verschickt haben, die arbeitsunfähig waren.

Allerdings solltest Du Dich auch noch rechtlich beraten lassen, damit Du nicht am Ende Probleme bekommst.

Posted (edited)

Hallo, das ist ein intressantes Thema.

ich möchte einen Minderausgleich-Antrag beim Integrationsamt der Arge stellen, damit ich trotz 60 GdB keine Angst um meinen Arbeitsplatz haben muss.

Die Dame die mich dahingehend in meiner Fima berät hat mir auch mitgeteilt dass ich eine Schweigepflichtsentbindung unterzeichnen muss.Ohne das gehts wohl nicht.

Edited by Saltkrokan
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Nun bin ich leider kein Jurist, aber m. E. ist doch entscheidend, dass Du einen GdB von 60 hast und Gesichtspunkte dafür, dass der Ausgleich nötig ist. Und das liegt doch wohl mehr im Betrieb als an den Einzelheiten Deiner Krankengeschichte. Und dann könnte das doch höchstens an den zuständigen ärztlichen Dienst gehen. Im Verlauf meiner Arbeit habe ich es mehr als einmal erlebt, dass Sachbearbeiter mit dem Arztbericht zu merkwürdigen Schlüssen gekommen sind. Aber bevor Du das verweigerst, solltest Du genau wissen, was Du verweigern kannst, sonst schießt Du Dir am Ende ins eigene Knie. Ich wünsche Dir auf jeden Fall einen guten Erfolg.

Viele Grüße von Kuno

Posted (edited)

Ja, danke Kuno.

Ich habe das Glück in einer Firma zu arbeiten die Menschen mit Behinderung beschäftigen. Als ich vor kurzem den Bescheid bekam habe ich mich von mir aus erkundigt was ich tun kann damit ich an meinem Arbeitsplatz bleibe und trotzdem eine Vollzeitstelle ausüben kann. Meine Arbeit macht mir Spass und ich möchte nicht dass ich irgendwann mal innerhalb der Firma versetzt werde wo es egal ist ob ich ein paar Tage mehr arbeiten kann, oder fehle, weil ich alle paar Wochen durch die Schübe ausfalle.

Durch den Minderausgleich könnte in meinem Arbeitsbereich eventuell eine viertel oder halbe Stelle mehr geschaffen werden und der Arbeitgeber würde das Geld dafür aus einem Topf bekommen in den Firmen einzahlen müssen welche keine Behinderten beschäftigen.Das würde mir auch ein wenig helfen wenn ich mich krank melden, finde das immer unangenehm wenn Kollegen einspringen müssen. Der Minderaussgleich muss halt beim Integrationsamt gestellt werden durch den Arbeitgeber, daher auch die Schweigepflichtsentbindung

Viele Grüsse

Saltkrokan

Edited by Saltkrokan
Posted

Ich meine ja auch nicht, dass man in jedem Fall die Schweigepflichtsentbindung verweigern soll. Aber es schon gut über Risiekn und Nebenwirkungen nachzudenken. Und es soll keine Selbstverständlichkeit werden, dass eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben wird. Es ist stets auch ein Entgegenkommen.

Viele Grüße von Kuno

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Hallo Andreas

Die Unterlagen von den ganzen Aertzten habe ich dem Arbeitsamt zu Verfügung gestellt.

Das Gutachten vom medizinischen Dienst das Arbeitsamtes liegt auch vor und sagt aus

länger 6 Monnate weniger 15 Stunden Arbeitsunfähig . (vor 3 Wochen)

Der Rentengutachter bei der Rentenversicherung hat letzte Woche festgestellt das ich 6 Stunden im Tag arbeiten kann .

(geht aber witklich nicht)

Nun will das Arbeitsamt das Gutachten der Rentenversicherung und dazu soll die Schweigepflicht entbindung sein.

Was anderes das mit dem Beruf

Bin gelernter Schlosser , habe aber dier letzten paar Jahre als Sachbearbeiter gearbeitet

(Reklamationsabwicklung) Da muss mach auch heben und rennen Paletten und Kisten umsetzen ist nicht so das mann da nur im Sessel am Schreitisch sitzt.

In der Ablehnung steht

Da sie vor dem 02.01.1961 geboren sind haben wir zusätzlich geprüft ob Sie berufsunfähig sind und deshalb eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten können.

(§240 SGB VI )

Wir haben festgestellt dass sie Ihren bisherigen Beruf als Sachbearbeiter mindestens 6 Stunden täglich ausüben können .......

Mein Beruf ist Schlossen und nicht Sachbearbeiter.

Meine Stelle wurde verständlicher weise (bin Seit 03/2011krank neu besetzt.

Wie ist das da

Gruß Karl

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Hallo Karl, vielleicht solltest du mal deinen letzten Arbeitgeber bitten, dir ein " Arbeitsprotokoll " deines Arbeitsalltages zu geben. Heißt: Was du während deiner letzten Tätigkeit für Aufgaben hattest und wie die im Einzelnen im Alltag aussahen. Vielleicht gibt es ja auch Kollegen, die bezeugen können, was du so für Tätigkeiten hattest. Oder du schreibst mal den Arbeitsablauf eines Arbeitstages auf und lässt es dir von deinem letzten Arbeitgeber abstempeln.

Denke nicht, dass du mit deinem erlernten Beruf durchkommst, weil du ja dann eine andere Tätigkeit ausgeübt hast. Vielleicht jahrelang. die suchen sich das schon raus, was DENEN am besten zusagt, um nicht leisten zu müssen. Vielleicht gibt es da ja auch Fristen, wie lange sie auf dein Arbeitsleben zurückgreifen können.

Viel Erfolg - schorn

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Hallo schorn

Alles Klar

Der Zusatz Ihren Beruf als Schlosser hätten sie sich eigentlich sparen können.

Das hat mich etwas verwirrt.

Bin ja schon 25 Jahre keiner mehr und das wissen die auch weil ich das in den

Unterlagen angegeben habe.

Gruß Karl

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