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01.05.2026 18:00
bis
20:00
Huarüüüü und Guten Morgen!
Mal eine frage an die Experten unter uns:
Man liest auf Klinikhomepages immer wieder "Versorgungsvertrag mit der Deutschen Rentenversicherung nach §XYZ, SGB ABC".
Mein Kostenträger ist die DRV Nordbayern, so steht es jedenfalls auf den netten Briefchen die ich von dem Verein bekomme
Was bedeutet das nun explizit für mich betreffend Klinikwahlen? Auf das "Nordbayern" pfeifen und nur nach DRV schauen? Oder gehen nur Kliniken die auch mit "Nordbayern" einen Versorgungsvertrag haben?
Hintergrund ist, dass ich gegen die Klinikzuweisung (sowohl Klinik als auch Fachgebiet) Widerspruch eingelegt habe. Ich selbst habe nur den ProForma-Widerspruch formuliert, den ausführlichen übernimmt für mich der Sozialverband VDK. Meine Wunschkliniken (3 an der Zahl) sind entweder Kliniken der Deutschen Rentenversicherung oder haben einen Versorgungsvertrag mit dieser.
Ich habe nun halt ein wenig bedenken, dass die mir den Klinikwechsel versagen, weil kein Nordbayern dabei steht...
Weiß da jemand was genaueres?
liebe grüße in den Tag,
Claudia