Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
06/15/2026 04:00 PM
Hai!
Ich habe für Anfang November 3 Wochen auf Borkum genehmigt bekommen. Eigentlich prima - wenn es nicht dieses "Borkum Riff" wäre. Da habe ich (vor allem hier) schon so viel schlechtes gelesen, dass ich da gerne Widerspruch einlegen möchte.
Wie gehe ich denn da vor? Rufe ich da bei der BfA einfach an und sage, dass ich da schon so viel schlechtes gehört habe? Oder brauche ich da Unterstützung von meiner Hautärztin? Die hatte beim Antrag "Nordsee/Ostsee" als gewünschtes Gebiet angegeben.
Im alten Forum hatte ich die Anfrage zwar reingestellt, konnte sie aber leider nicht mehr lesen. Es gibt ja ein paar Mitglieder, die schon erfolgreich Einspruch erhoben haben. Vielleicht kann mir da jemand helfen?
Danke schon mal von
stritzi