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Behandlung in der Uni Würzburg.......
Habe habe zwei Jahre Embrel bekommen das auch sehr gut half.
Aber die Wirkung immer mehr nach gelassen hatte , wurde ich um gestellt auf Humira und Golimumab Etc MTX und Avara....
Das bei mir aber nicht angeschlagen hat, oder es ging mir schlecht damit übelkeit und und...
Befallen der Gelenke Schultern,Rechtes Handgelenk, Rechtes Knie bei fordre Füße und und ...
So ab dem 06.08.13 nehme ich an einer Studie Teil .Mit einem neuen Medikament......
So das war jetzt mal ei kurzer Überblick...
Ja hatte ich ganz vergessen habe GdB 40 wegen Schuppenflechte mit Gelenkbeteiligung und seit kurzen auch die Psyche nicht mehr mit spielt.
Wiederspruch ist aber eingereicht über die VDK.
So nun zu meinem Problem mein Krankengeld läuft am 31.10.1013 aus.(Ausgesteuert)
Soll mich laut AOK abreistlos melden das ist mir auch soweit klar.
Nur wie soll ich mich verhalten habe im Netz Gelesen , das ich mich arbeitsfähig melden soll.
Das hebe ich im Netz gefunden nun weiß ich nicht wie ich nicht verhalten soll.
zitiere
(AU Bescheinigunegn darf man nie bei der AfA vorlegen. Ganz großer Fehler ihrerseits !! Damit speilt man denen in die Hände um aus dem ALG I Bezug geworden zu werden.
Sie müssen sich nämlich im Rahmen des ALG I und der sog. Nahtlosigkeitsregelung auf jeden Fall auch dem Arbeitsmarkt und der Vermittlung darin zur Verfügung stellen. Natürlich unter Berücksichtigung ihrer Erkrankungen , was faktisch dann keine Vermittlungsbemühungen ihrerseits oder der AfA zur Folge hat. Dann werden Sie als " Karteileiche " geführt und mehr nicht. Das ist Trick siebzehn wenn man so will und so gängige Praxis. Wird jeden Tag zigfach so gemacht. Anders kommt man nicht ans ALG I und das wollen Sie ja solange haben bis die DRV über ihren EM-Antrag entschieden hat.
Wenn Sie die Vermittlung verweigern und sich selbst für AU erklären und noch gelbe Scheine vorlegen, bekommen Sie kein ALG I mehr. Das ist lt. Gesetz so. Dann ist nach den 6 Wochen des sog. Kranken-ALG I Schluss mit ALG I und Sie können dann zum Sozialamt gehen und da " betteln " ....
Sie haben also fast alles falsch gemacht was man bei ALG I Beantragung bei der AfA nur falsch machen kann. Mich hat Gott sei Dank der Sachbearbeiter der AfA über all diese Dinge damals VORHER aufgeklärt. Versuchen Sie das noch zu drehen sonst wirds eng.
Und das sich die arberitsfähig bei der AfA erklären hat auch keinerlei Einfluss auf ihren laufendnen EM-Antrag. Viele denken ja, ich kann mich doch nicht auf der einen Seite bei der AfA arbeitsfähig erklären und auf der anderen Seite läuft der EM-Antrag. Dem ist aber nicht so. Das " System" verlangt diesen Unsinn damit die Zahlung des ALG I weiterläuft.)
Vieleicht kann mir ja einer einen Rat geben.
Ps. Habe auch nochmal einmal einen Termin bei der VDK wegen dem ganzen.....