Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
19.05.2026 16:00
Hallo,
War heute bei meinem Hausarzt und anschließend bei meiner Krankenkasse, der AOK Bayern. Die Genehmigung für langfristigen Heilmittelbedarf wurde gleich vor Ort erteilt und mir als Original und Kopie mitgegeben. Die Genehmigung wurde pauschal ausgesprochen, d.h. unbefristet. Man muss allerdings darauf achten, dass beim ICD-Code das richtige Kürzel eingegeben wird. Bei mir mit Psoriasis arthritis ist es das „M07.0“
Der Arzt kann dann das Kästchen ankreuzen und ist von der Budgetierung in diesem Fall befreit. Hab diese Möglichkeit vor kurzem erfahren und sofort getestet. Wie man sieht, mit Erfolg.
Die Liste über Praxisbesonderheiten kann man im Netz runterladen.
Schöne Grüße
helm