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Hallo, hatte Jemand schon einmal einen Termin beim Sozialgericht oder Landessozialgericht , bei dem es um die
Vierjahresfrist ging. Kommentar des Rehaträgers: Keine Nachaltigkeit nach järhrlich genehmigten Maßnahmen, eine Maßnahme ist erst nach vier Jahren wieder zu beantragen.
Ich habe vor dem Sozialgericht in Berlin verloren, habe nun Berufung eingelegt und der mündliche Termin ist
im September 2017.
Gruss