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Habe heute zufällig im ZDF Text Tafel 527 folgendes gefunden:
Eine private Krankenversicherung darf die Zahlung von KKH Tagegeld für einen Kurklinik-Aufenthalt ausschließen!
Eine entsprechende Klausel in den allgemeinen Versicherungsbedingungen sei keine unzumutbare Benachteiligung der Versicherten.
Vielmehr berücksichtige sie das Interesse der Versicherung, ihre Leistungspflicht zu begrenzen, da Kuraufenthalte regelmäßig länger sein, als die Verweildauer im Krankenhaus.
(Oberlandesgericht Frankfurt AZ: 7 U 9 / 05, OLG Report 14.3.07 )
Danke Herr Richter !!!! :mad: :mad: