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GdB wegen erfolgreicher Biologika-Therapie heruntergestuft

Falls das auch mal jemanden betrifft, will ich hier den Fund aus einem anderen Forum hinterlassen. Da wurde jemandem der GdB 50 auf 30 heruntergestuft - mit der Begründung, dass die Therapie ja erfolgreich wäre. Ist das jemandem von Euch auch schonmal passiert?

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Klage gegen GdB-Herabstufung (50 auf 30) bei Psoriasis un...

Klage gegen GdB-Herabstufung (50 auf 30) bei Psoriasis unter Biologika-Therapie

Hervorgehobene Antworten

Ja, mir ist das passiert. - Allerdings ging es bei mir um Colitis Ulcerosa.

Das Problem was ich bei der Einstufung von Krankheiten als Behinderung sehe, ist dass Krankheiten sich verändern. Die Veränderung kann sehr schnell geschehen. Bei Colitis Ulcerosa reicht selbst bei guter Einstellung ein Medikament, was ich nicht vertrage (ist mir mit einem Hustensaft passiert) und schon habe ich den aller schönsten Schub und liege vielleicht dadurch im Krankenhaus. Dann könnte ich wieder einen Verschlimmerungsantrag stellen. - Eine "klassische" Behinderung z. B. Querschnittslähmung bleibt dagegen weitesgehend unverändert, oder die Veränderung ist deutlich langsamer. - M. E. versucht man Äpfel mit Birnen zu vergleichen, man könnte auch sagen gleichzustellen (Amtsdeutsch).

Bei der Psoriasis verhält es sich nicht anders. - So habe ich derzeit, mit Sehnenentzündungen zu tun. Das nehme ich natürlich zum Anlass, um mich wieder in Verbindung mit der Colitis raufstufen zu lassen.

Als man mich auf 30% herunterstufte war ich so frustriert, dass mich gar nicht weiter um einen Behindertenausweis bemühte.

Was bei Krankheiten ebenfalls leicht vergessen wird, dass man sich öfters schlecht fühlt. Da spielen die Behörden die Krankheit gegen den Antragsteller aus. Wenn ich unter einer Fatique leide und deshalb krankheitsbedingt den Hintern für einen Widerspruch nicht hoch kriege, dann ist das alleine mein Problem. Gleiches gilt, wer unter den Nebenwirkungen starker Medikamente leidet. Da ich jetzt mit zwei Immunsupressia behandelt werde, infiziere ich mich wahrscheinlich schneller. Meine Symptome sind vielleicht weg, dafür habe ich ständig eine Nebenhöhlenentzünung.

Die gestellte Frage passt genau zu dem Thema mit dem ich mich zur Zeit sehr beschäftige.

5 Stunden her, Claudia schrieb:

Da wurde jemandem der GdB 50 auf 30 heruntergestuft - mit der Begründung, dass die Therapie ja erfolgreich wäre.

Bei einem Patienten mit COPD, Neurodermitis und Krampfanfällen uvam mit einem GdB von 80 wurde er nach etwa 10J auf etwa 50 reduziert. Er war nicht mehr so oft krank oder im KH. Vorher hatte er alle 2J einen schweren Krampfanfall und war wegen der Neurodermitis 2x/Jahr für 6 Wochen im KH. Nach etwa 5J GdB 80 hatte der Patient seine Neurodermitis mit LinolaFett und gesunder Ernährung und Lebensweise therapiert und brauchte nur noch alle 6J für 3 Wochen ins KH - und hatte nur noch alle 4-5 Jahre einen schweren Krampfanfall - beim letzten war er mit 50J verstorben.

Sein Neurologe vergab vor 20J seine Termine mit einer Wartezeit von 12 Monaten; den Patienten hatte er nicht mehr gesehen.

Ob es richtig war den GdB zu senken?

Es wurde kein Einspruch eingelegt, weil es weniger Arztbesuche und KH-Aufenthalte gab.

Bearbeitet ( von Burg)

Meine frühere Nachbarin, die PSO und Epilepsie hatte wurde mit der Begründung, dass die Medikamente inzwischen so gut sind, zurück gestuft.

Bei meiner Haupterkrankung kann man mit Medikamenten eine Verschlechterung nur verlangsamen. Aber, wenn ich ehrlich bin habe ich oft das Gefühl, dass z.T. Personen entscheiden, die so gut wie keine (praktische) Ahnung von den jeweiligen Krankheiten haben.

Zeit: 11.5.2026 um 18:39, Claudia schrieb:

Da wurde jemandem der GdB 50 auf 30 heruntergestuft - mit der Begründung, dass die Therapie ja erfolgreich wäre.

Interessante Problematik/Frage.

Dazu stellt sich die Frage, wann Befristungen und Überprüfungen eines GdB erfolgen.
Gibt es Befristungen/Überprüfungen erst ab einem GdB von 50?
Wird das in jedem Bundesland und bei jedem Versorgungsamt gleich gehandhabt?

Ich hatte erst einen GdB von 30 (ohne eine bekannte Befristung) und nach zähen Bemühungen schließlich einen GbB von 50 mit Schwerbehindertenausweis mit unbegrenzter Gültigkeit erhalten - spielt da das Lebensalter eine Rolle, war über 60 Jahre alt?

@GrBaer185 , ich erhielt zuerst einen GdB von 50 unbefrister, wegen meiner Colitis Ulcerosa (CU). Wegen des imperativen Stuhldrangs, wollte ich eine Parkerleichterung haben. Ich hätte dann auf einen Behindertenparkplatz parken können. Das hätte mir "Ernstfall" den kürzesten Weg zur einer Toilette geboten. - Ich bekam für kurze Zeit einen GdB von 60, dieser war jedoch befristet. Als ich in SH erneut den Antrag stellte, gab es einen GdB von 30. - Wenn ich mir die Kennzahlen für die Zuerkennung eines GdB bei einer CU durchlese, da werden Stühle gezählt, der Ernährungszustand und der Kräftezustand begutachtet (das erinnert mich ein wenig an einen Viehmarkt). - Das ist für mich nicht immer nachvollziehbar, weil die CU, ähnlich wie eine Pso durch die Medikamente nicht verschwindet. Der Ernährungszustand kann sich bessern, dafür plage ich mich jetzt mit einer erhöhten Infektanfälligkeit herum. Die Symptome können, wie oben angedeutet sogar wiederkommen.

Ursprünglich wollte ich einen Widerspruch einlegen. Mein Mann riet mir davon ab, weil ich mich daran nur aufreiben würde. Das kostet einfach nur Kraft. - Ich habe auf die Zurerkennung eines GdB verzichtet. Sehr viele Vorteile hätte ich davon nicht gehabt.

Zu Deiner Frage nach dem Lebensalter: Bei mir war spielte es scheinbar keine Rolle, ich war damals deutlich unter 60 Jahre. - Aber natürlich werden wir mit zunehmenden Alter nicht fitter, deshalb wäre es zu erwarten, dass der GdB steigen wird.


Ich einen Neuen Blog aufmachen: Es geht um meinen nicht vorhandenen Behindertenausweis, das Ordnungsamt und dessen nicht nachvollziebare, zynische Entscheidungen, meinen riesigen Ärger darüber und wie ich das ganze, auf die Spitze treibe....

@Oolong meinst du den BLAUEN (Rollstuhl) Ausweis oder die Parkerleichterung?

@GrBaer185 meiner Meinung nach hat die Einstufung und befristet oder unbefristet nichts mit dem Alter zu tun. Allerdings würde ich meinen, dass es auch darauf ankommt wo man wohnt und welchen Berurteiler man hat. Bei manchen kann man nämlich nur mit dem Kopf schütteln.

@Tenorsaxofon. Ja sowas Ähnliches. Der Ausweis würde dann eine orange Markierung bekommen. Ich dürfte dann auf einen Behindertenparkplatz parken. Dieser Ausweis wird, vermutlich wegen der im Raum stehenden Missbrauchsmöglichkeit i. d. R. nicht ausgestellt. Es gab Krankheitsphasen, in denen musste ich um die 40 mal am Tag auf die Toilette und das hatte nur für einen GdB 50 gereicht. Ich finde man sollte den Missbrauch ermöglichen, als einen erwachsenen Menschen dazu zwingen in die Hose zu machen oder das Haus nicht mehr zu verlassen.

Missbrauch wird auch zur genüge mit den BLAUEN Parkausweisen gemacht. Diese dürfen nur benützt werden wenn die behinderte Person dabei ist. Ich kenne aber Fälle, dass der Betroffene verstorben ist und der Ausweis nicht zurück gegeben aber fleissig benutzt wurde.

Mir würde schon die Parkerleichterung genügen, denn welches Ordnungsamt ist am Abend und Wochenende tätig. Trotz Aufklebern werde ich oft zugeparkt, so dass ich entweder meinen Rolli nicht einladen oder selber ins Auto einsteigen kann. Wohnort kennt die Parkerleichterung nicht und das Versorgungsamt scheinbar auch nicht.

Ich hatte heute ein Gespräch mit einem Herrn vom Ordnungsamt. - Dabei stellte sich heraus, dass er keine Ahnung hatte. Er zitierte immer wieder die Rechtsvorschrift, nach der es mir untersagt ist auf einen Behindertenparkplatz zu parken. - Ich fragte was ich in der Zwischenzeit machen soll, bis ich einen Parkausweis habe. "Na dann parken sie doch im Parkverbot das ist billiger." Als ich meinte, dass ich nicht jedesmal eine Strafe bezahlen kann und will wenn ich Mal muss, wusste er mir auch nicht zu helfen. Aber man kann doch ein Stückchen laufen.... Der Typ hatte einfach nicht begriffen was eine CU ist. Eine Parkerleichterung ist für mich, wenn es darauf ankommt kein Privileg, sondern der kürzeste Weg zur Toilette und daher eine Notwendigkeit. Ich wäre auch mit mit Einzelfallentscheidungen zufrieden. .... Es ist dem Leuten nicht beizubringen, dass eine CED nichts mit einem normalen Durchfall zu tun hat. .... Genauso wie eine Pso nicht einfach nur ein Hautausschlag ist.

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