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GdB wegen erfolgreicher Biologika-Therapie heruntergestuft

Falls das auch mal jemanden betrifft, will ich hier den Fund aus einem anderen Forum hinterlassen. Da wurde jemandem der GdB 50 auf 30 heruntergestuft - mit der Begründung, dass die Therapie ja erfolgreich wäre. Ist das jemandem von Euch auch schonmal passiert?

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Klage gegen GdB-Herabstufung (50 auf 30) bei Psoriasis un...

Klage gegen GdB-Herabstufung (50 auf 30) bei Psoriasis unter Biologika-Therapie

Hervorgehobene Antworten

Ja, mir ist das passiert. - Allerdings ging es bei mir um Colitis Ulcerosa.

Das Problem was ich bei der Einstufung von Krankheiten als Behinderung sehe, ist dass Krankheiten sich verändern. Die Veränderung kann sehr schnell geschehen. Bei Colitis Ulcerosa reicht selbst bei guter Einstellung ein Medikament, was ich nicht vertrage (ist mir mit einem Hustensaft passiert) und schon habe ich den aller schönsten Schub und liege vielleicht dadurch im Krankenhaus. Dann könnte ich wieder einen Verschlimmerungsantrag stellen. - Eine "klassische" Behinderung z. B. Querschnittslähmung bleibt dagegen weitesgehend unverändert, oder die Veränderung ist deutlich langsamer. - M. E. versucht man Äpfel mit Birnen zu vergleichen, man könnte auch sagen gleichzustellen (Amtsdeutsch).

Bei der Psoriasis verhält es sich nicht anders. - So habe ich derzeit, mit Sehnenentzündungen zu tun. Das nehme ich natürlich zum Anlass, um mich wieder in Verbindung mit der Colitis raufstufen zu lassen.

Als man mich auf 30% herunterstufte war ich so frustriert, dass mich gar nicht weiter um einen Behindertenausweis bemühte.

Was bei Krankheiten ebenfalls leicht vergessen wird, dass man sich öfters schlecht fühlt. Da spielen die Behörden die Krankheit gegen den Antragsteller aus. Wenn ich unter einer Fatique leide und deshalb krankheitsbedingt den Hintern für einen Widerspruch nicht hoch kriege, dann ist das alleine mein Problem. Gleiches gilt, wer unter den Nebenwirkungen starker Medikamente leidet. Da ich jetzt mit zwei Immunsupressia behandelt werde, infiziere ich mich wahrscheinlich schneller. Meine Symptome sind vielleicht weg, dafür habe ich ständig eine Nebenhöhlenentzünung.

Die gestellte Frage passt genau zu dem Thema mit dem ich mich zur Zeit sehr beschäftige.

5 Stunden her, Claudia schrieb:

Da wurde jemandem der [[PROTECTED_0]] , ich erhielt zuerst einen [[PROTECTED_1]] meinst du den BLAUEN (Rollstuhl) Ausweis oder die Parkerleichterung?

[[PROTECTED_2]] meiner Meinung nach hat die Einstufung und befristet oder unbefristet nichts mit dem Alter zu tun. Allerdings würde ich meinen, dass es auch darauf ankommt wo man wohnt und welchen Berurteiler man hat. Bei manchen kann man nämlich nur mit dem Kopf schütteln.

@Tenorsaxofon. Ja sowas Ähnliches. Der Ausweis würde dann eine orange Markierung bekommen. Ich dürfte dann auf einen Behindertenparkplatz parken. Dieser Ausweis wird, vermutlich wegen der im Raum stehenden Missbrauchsmöglichkeit i. d. R. nicht ausgestellt. Es gab Krankheitsphasen, in denen musste ich um die 40 mal am Tag auf die Toilette und das hatte nur für einen GdB 50 gereicht. Ich finde man sollte den Missbrauch ermöglichen, als einen erwachsenen Menschen dazu zwingen in die Hose zu machen oder das Haus nicht mehr zu verlassen.

Missbrauch wird auch zur genüge mit den BLAUEN Parkausweisen gemacht. Diese dürfen nur benützt werden wenn die behinderte Person dabei ist. Ich kenne aber Fälle, dass der Betroffene verstorben ist und der Ausweis nicht zurück gegeben aber fleissig benutzt wurde.

Mir würde schon die Parkerleichterung genügen, denn welches Ordnungsamt ist am Abend und Wochenende tätig. Trotz Aufklebern werde ich oft zugeparkt, so dass ich entweder meinen Rolli nicht einladen oder selber ins Auto einsteigen kann. Wohnort kennt die Parkerleichterung nicht und das Versorgungsamt scheinbar auch nicht.

Ich hatte heute ein Gespräch mit einem Herrn vom Ordnungsamt. - Dabei stellte sich heraus, dass er keine Ahnung hatte. Er zitierte immer wieder die Rechtsvorschrift, nach der es mir untersagt ist auf einen Behindertenparkplatz zu parken. - Ich fragte was ich in der Zwischenzeit machen soll, bis ich einen Parkausweis habe. "Na dann parken sie doch im Parkverbot das ist billiger." Als ich meinte, dass ich nicht jedesmal eine Strafe bezahlen kann und will wenn ich Mal muss, wusste er mir auch nicht zu helfen. Aber man kann doch ein Stückchen laufen.... Der Typ hatte einfach nicht begriffen was eine CU ist. Eine Parkerleichterung ist für mich, wenn es darauf ankommt kein Privileg, sondern der kürzeste Weg zur Toilette und daher eine Notwendigkeit. Ich wäre auch mit mit Einzelfallentscheidungen zufrieden. .... Es ist dem Leuten nicht beizubringen, dass eine CED nichts mit einem normalen Durchfall zu tun hat. .... Genauso wie eine Pso nicht einfach nur ein Hautausschlag ist.

1 Stunde her, Oolong schrieb:

Der Typ hatte einfach nicht begriffen was eine CU ist.

Genau dies ist das Problem. Die Herrschaften haben null Ahnung und eine Toilette muss man erst finden.

Ist doch bei meiner Haupterkrankung nicht anders, nur dass ich da sagen kann, dass sie mind. 1 Woche mit einer Nasenklammer auf der Nase und einen Strohhalm im Mund, durch den sie atmen müssen, leben müssten.

6 Stunden her, Oolong schrieb:

Ursprünglich wollte ich einen Widerspruch einlegen. Mein Mann riet mir davon ab, weil ich mich daran nur aufreiben würde. Das kostet einfach nur Kraft. - Ich habe auf die Zurerkennung eines GdB verzichtet. Sehr viele Vorteile hätte ich davon nicht gehabt.

Ja, dass ist schon sehr zäh und nervig mit dem ganzen Prozedere bei einer GdB Beantragung und erst recht bei Widerspruchsverfahren oder Klage.
Helfen kann einem die Rechtsabteilung einer Gewerkschaft, des VdK oder evtl. eines anderen Sozialverbands, aber Kraft kostet es trotzdem, es kann sehr langwierig sein und der Ausgang ist nicht sicher.
Größere Vorteile bringt halt erst ein GdB von 50, u.a. auch die Möglichkeit etwas früher in Rente zu gehen. Daher meine Überlegung, ob dieser Umstand bei den Entscheidern in den Versorgungsämtern eine Rolle spielt. Wenn man um oder über 60 Jahre alt ist, ist dies u.U. ein Faktor und wenn man schon in Rente ist, ist dieser Faktor/"Vorteil" (ebenso wie weitere arbeitsbezogene Nachteilsausgleiche) nicht mehr akut und Versorgungsämter sehen vielleicht weniger Gründe sich den Aufwand zur Überprüfung eines befristeten GdB zu machen.
Frappierend ist doch auch (oder ist das eine Fehlempfindung von mir), dass man relativ unproblematisch einen GdB unter 50, z.B. 30 % erhalten kann, GdB 50 dann aber quasi eine "magische" Hürde ist.
Aber wahrscheinlich hängt es auch von unterschiedlichen Arbeitsbelastungen und Gepflogenheiten der örtlichen Versorgungsämter und vom Einzelfall ab...

Vor 15 Minuten, GrBaer185 schrieb:

Größere Vorteile bringt halt erst ein GdB von 50, u.a. auch die Möglichkeit etwas früher in Rente zu gehen. Daher meine Überlegung, ob dieser Umstand bei den Entscheidern in den Versorgungsämtern eine Rolle spielt. Wenn man um oder über 60 Jahre alt ist, ist dies u.U. ein Faktor und wenn man schon in Rente ist, ist dieser Faktor/"Vorteil" (ebenso wie weitere arbeitsbezogene Nachteilsausgleiche) nicht mehr akut und Versorgungsämter sehen vielleicht weniger Gründe sich den Aufwand zur Überprüfung eines befristeten GdB zu machen.

Ein Versorgungsamt im Sauerland hatte eine günstigere Einschätzung als das bei uns vor Ort.

Eine 58-jährige Pso-Patientin mit extrem schwerer Erkrankung ua bekam hier einen GdB von 78?, statt 80, damit sie 1980 nicht mit 60 in Rente gehen konnte; sie wurde als Kind Vollwaise und hatte mit 58J schon 44 Versicherungsjahre - sie hätte eine Simulantin sein können?

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