Krankenkassen schreiben allzu oft Briefe, bei denen man als erstes denkt: "Hä?". „Wir haben Ihren Widerspruch geprüft. Die Kosten können wir aus folgendem Grund nicht übernehmen…“ – das ist noch einfach. "Sie haben Widerspruch gegen unsere Entscheidung eingelegt. Wir zahlen trotzdem nicht nicht, weil...", lautet dann die "Übersetzung".
Eine Ablehnung muss man nicht hinnehmen. Also schreibt man einen Widerspruch. Und dann bittet einen die Krankenkasse in einem weiteren Schreiben, "über die Rücknahme des Widerspruchs zu entscheiden". Heißt: Bitte verzichten Sie doch auf Ihren Widerspruch. Die Kassen argumentieren dann gern, dass der Widerspruch doch sowieso keine Chancen hätte – und man könnte doch gleich ein beigelegtes Formular unterschreiben.
Aber Stop! Wozu hat man denn bitte Widerspruch eingelegt, wenn man den dann zurücknimmt? So leicht sollte sich niemand einschüchtern lassen, denn mit der Rücknahme ihres Widerspruchs verzichten Patienten nämlich auf alle Rechtsmittel. Später können sie dann nicht mehr vor dem Sozialgericht klagen.
"Briefe der Kassen sind oft schwer verständlich"
„Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass Ratsuchende ihre Rechte und Pflichten oft nicht kennen“, sagt Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Unserer Erfahrung nach sind die Briefe der Kassen oft schwer verständlich. Versicherte ordnen die Mitteilungen dann falsch ein“, so Krumwiede. „Diesen Umstand nutzen manche Kassen möglicherweise bewusst aus.“
Die UPD bietet Hilfe bei der Entschlüsselung solch irreführender Schreiben.
Krumwiede kritisiert, dass die Krankenkassen für Versicherte zu wenig Transparenz zeigen. Auch ein grober Überblick über das Genehmigungsverhalten der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen ist für ihn intransparent. Er sagt: Nur wenige Krankenkassen veröffentlichen Zahlen, wie viele Widersprüche sie auf ihre Entscheidungen hin bekommen.
Dabei ist eindeutig geregelt:
- Wird ein Antrag auf eine Leistung von einer gesetzlichen Krankenkasse abgelehnt, können Versicherte dagegen Widerspruch einlegen.
- Krankenkassen sind verpflichtet, die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen.
- Mit dem Widerspruch beginnt das Widerspruchsverfahren. Danach wird die Leistung entweder bewilligt oder ein Widerspruchsbescheid verschickt.
- Krankenkassen müssen dem Versicherten korrekt Auskunft geben und ihn immer darüber informieren, welche Rechte er jetzt hat.
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät kostenfrei unter Telefon 0800 011 77 22 und auf der Internetseite www.patientenberatung.de.
Hast du schon Erfahrungen mit einer Beratung der Unabhängigen Patientenberatung gemacht? Schreib doch mal in die Kommentare, wie die Beratung war.
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