Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
15.06.2026 16:00
Diese Fragen kommen immer wieder bei uns an. Es wäre schön, wenn Sie die einmal für alle hier beantworten könnten.
Muss ein Reha-Vertragsarzt immer den Antrag ausfüllen oder nur bei Anträgen an die gesetzliche Krankenkasse bzw. die Deutsche Rentenversicherung?
Wird es wegen der geringen Zahl an Reha-Vertragsärzten hingenommen, dass auch Ärzte den Antrag stellen, die nicht die Zusatzbezeichnung „Reha-Vertragsarzt“ haben?
Wie finde ich einen Reha-Vertragsarzt in meiner Nähe?