Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
15.06.2026 16:00
Hallo Hr.Somberg
ich habe am 01.04.2011 eine Reha beantrag bei der Deutsche Rentenversicherung gestellt und habe da eine Ablehnung bekommen. Weil die Vorraussetzung bei mir nicht vorliegen.(§10 des Sechsten Buches Sozialgegestzbuch - SGB VI).
Habe am 20.05.2011 persönlich bei der DR einen Widerspruch erstellt.
Der zu 90% abgelehnt wird, habe heute mit der Sachbearbeiterin gesprochen die den Widerspruch geschrieben hat.
Mein Problem ich bin seit dem 01.03.2011 Arbeitslos (bin Arzthelferin) und auch meine Hände sind von der Schuppenflechte befallen). Das Areitsamt macht druck aber so nimmt mich kein Arzt (Arbeitgeber). Habe schon absagen bekommen.
Ich weiß nicht mehr weiter
Gruß Michaela