Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
15.06.2026 16:00
Gestern kam in unserer Berliner Selbsthilfegruppe die Sprache drauf - deshalb will ich hier mal auf ein Merkblatt vom Bundesministerium für Gesundheit hinweisen.
https://www.bmg-info...oblatt_Nr_8.pdf
Darin geht es um Fragen wie
Zur meist spannendsten Frage, wie oft (in welchem Zeitabstand) man eine Reha beantragen kann, steht dort:
"Eine Wiederholung von ambulanten und stationären Rehabilitationsmaßnahmen ist nach vier Jahren möglich. Wenn gesundheitliche Gründe eine Wiederholung jedoch vorher dringend nötig machen, kann ein Antrag für die Reha-Maßnahme gestellt werden."
Es grüßt
Claudia