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  1. Wurde der Grad der Behinderung vom Versorgungsamt nicht oder zu niedrig anerkannt? Dann gibt es hier Tipps, Formulierungen und Textbausteine für den Widerspruch – sowie Adressen von Verbänden, die Dich auch beraten. Für jeden behinderten Menschen ist es wichtig, dass sein Behinderungsgrad und weitere gesundheitliche Merkmale möglichst gerecht festgestellt werden. Zum einen, um eventuell einen „Nachteilsausgleich“ beanspruchen zu können. Zum anderen gilt man bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 als „schwerbehindert“ bzw. bei einem GdB von 30 kann man beim Arbeitsamt Schwerbehinderten „gleichgestellt“ werden. Deshalb kann es sinnvoll sein, dass Du einem Feststellungsbescheid des Versorgungsamts widersprichst. Du kannst auch jemand anders bevollmächtigen, z. B. einen Rechtsanwalt oder Vertreter einer Gewerkschaft, eines Sozial- oder eines Behindertenverbandes. Der Widerspruch kann schriftlich erfolgen. Du kannst Deinen Widerspruch aber auch persönlich beim Versorgungsamt vortragen. Er wird dann „zur Niederschrift“ gegeben. Wichtig: Du hast nur einen Monat Zeit, sich zu entscheiden, ob Du widersprechen willst. Dein Widerspruch muss dann vom Versorgungsamt mit einem Widerspruchsbescheid entschieden werden. Akzeptierst Du dann auch die Widerspruchs-Entscheidung nicht, musst Du innerhalb eines Monats klagen. Du darfst auch dann klagen, wenn die Behörde zu langsam arbeitet: Untätigkeitsklage wird eingereicht, wenn „ohne zureichenden Grund“ nach drei Monaten noch immer nicht über den Widerspruch entschieden worden ist. Die Klage ist beim zuständigen Sozialgericht schriftlich zu erheben. Du kannst auch persönlich zum Sozialgericht gehen und Deine Klage dort einem Urkundsbeamten („zur Niederschrift“) vortragen. Ein Rechtsanwalt ist nicht nötig! Die Monatsfrist muss unbedingt eingehalten werden. Dabei kommt es nur darauf an, w a n n der Widerspruch beim Versorgungsamt bzw. wann die Klage beim Sozialgericht eingeht. Widerspruch und Klage sind auch dann noch fristgerecht, wenn sie innerhalb der Monatsfrist bei einer anderen inländischen Behörde eingehen (z. B. Stadtverwaltung) oder bei einem Versicherungsträger (z.B. Krankenkasse). Weder der Widerspruch noch die Klage müssen sofort begründet werden. Du darfst die Begründung nachreichen, sofern Du die Frist eingehalten hast. Bevor Du sich für einen Widerspruch oder sogar eine Klage entscheidest, solltest Du mit Deinem behandelnden Arzt und einem erfahrenen Sozialrechtsexperten sprechen. Lass Dich beraten, ob Dein Verfahren erfolgreich scheint. Sind die Erfolgsaussichten schlecht, bleibt immer noch die Möglichkeit, ein Jahr später zu beantragen, den Grad der Behinderung zu erhöhen. Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht. Tipps für den Widerspruch gegen die Ablehnung Widerspruch Wenn Du Dich entscheidest zu widersprechen oder zu klagen, musst Du Dein Anliegen zwar fristgemäß vortragen, aber Du musst es noch nicht begründen. Zur Wahrung der Frist genügt ein allgemeiner Text wie: Ihrem Bescheid vom ……… mit dem Geschäftszeichen …. widerspreche ich. Sobald ich alle Unterlagen zusammen habe, werde ich Ihnen meinen Widerspruch ausführlich begründen. Bitte senden Sie mir Kopien zu aller ärztlichen Zeugnisse und Gutachten einschließlich der abschließenden Stellungnahme des versorgungsärztlichen Dienstes, die Grundlage für Ihren Bescheid waren. Du selbst (oder Dein bevollmächtigter Vertreter) darfst jederzeit beim Versorgungsamt Deine Akten einsehen, um den Widerspruch oder die Klage zu begründen. Das Versorgungsamt übersendet Dir Kopien der Unterlagen, wenn Du darum bittest. Die Kosten dafür musst aber Du übernehmen. Begründung Für die Begründung kannst Du unter den folgenden Formulierungen (Textbausteinen) wählen: Meinen Widerspruch begründe ich wie folgt: In Ihrem Bescheid (vom ….) haben Sie nicht alle meine Gesundheitsstörungen berücksichtigt, obgleich ich sie in meinem Antrag (vom ….) aufgeführt hatte. Es fehlen: (Aufzählung). Bitte befragen Sie dazu den behandelnden Arzt, Dr. …. / das Krankenhaus …. Leider haben Sie sich keinerlei Auskünfte über meine Gesundheitsstörungen bei Dr. …. / dem Krankenhaus …. eingeholt, obgleich ich Sie in meinem Antrag (vom ….) darum gebeten habe. Ich muss deshalb davon ausgehen, dass Sie bei Ihrer Entscheidung (vom ….) von unvollständigen Informationen ausgegangen sind. In Ihrem Bescheid (vom ….) haben Sie folgende Behinderung nicht berücksichtigt (Krankheitsbezeichnung), obgleich Sie Ihnen in der Auskunft über meinen Gesundheitszustand (vom ….) von Dr…. / dem Krankenhaus …. genannt wurde. Auch mein behandelnder Arzt ist der Meinung, dass der Grad der Behinderung mit … erheblich zu niedrig bemessen worden ist. Sie haben bei Ihrer Entscheidung Art und Schwere meiner Behinderung nicht ausreichend berücksichtigt. Mit meinem behandelnden Arzt stimme ich darin überein, dass in meinem Fall die Voraussetzungen des Merkzeichens (z.B. G, aG, RF, B, H, BI) vorliegen. Meine Behinderung belastet mich in besonderem Umfang. (kurze Darstellung der besonderen persönlichen Betroffenheit und der Wechselwirkung verschiedener Erkrankungen) Meine Behinderung ist am …. eingetreten. Bitte bescheinigen Sie mir rückwirkend von diesem Datum an den Grad der Behinderung / das Merkzeichen (z.B. G, aG, H, GI…). Schlussformulierungen Bitte heben Sie Ihren Bescheid (vom ….) auf und entscheiden Sie auf Grund der zusätzlichen Informationen erneut über die Höhe des Grades der Behinderung / die Feststellung eines Merkzeichens. Selbstverständlich stehe ich zu einer fachärztlichen Untersuchung und Begutachtung in Ihrer versorgungsärztlichen Untersuchungsstelle oder durch einen anderen Gutachter zur Verfügung. Gegen ein Urteil des Sozialgerichts dürfen Sie immer innerhalb eines Monats Berufung beim Landes-Sozialgericht einlegen. Das geht aber nicht mehr ohne Anwalt. Beratungsstellen Für Auseinandersetzungen mit Sozialversicherungsträgern und Versorgungsämtern gibt es viele Beratungsmöglichkeiten. In den folgenden Institutionen werden grundsätzlich nur Mitglieder in allen sozialen Fragen beraten und gegenüber Verwaltungen und Gerichten juristisch vertreten. "Grundsätzlich" heißt, es gibt Ausnahmen. Wir wissen von einzelnen Ortsverbänden, dass sie völlig selbstverständlich eine kostenlose "Erstberatung" anbieten. Es ist also einen Versuch Wert, vorher anzufragen, ob auch Nicht-Mitglieder beraten werden. Die Verbände haben meist erfahrene Berater. Sozialverband VdK Deutschland e.V. Wurzerstraße 4 a 53175 Bonn Tel. 02 28 8 20 930 Fax 0228 8 20 93 43 Sozialverband Deutschland SoVD e.V. Stralauer Str. 63 10179 Berlin Tel: 030-72 62 22 0 Fax: 030-72 62 22 311 Volkssolidarität e.V. Alte Schönhauser Straße 16 10119 Berlin Tel. 030 27 89 70 Fax 030 27 59 39 59 Außerdem findest Du Sozialrechtsexperten bei Deiner Gewerkschaft. Quelle: „Behinderung und Ausweis“, Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales, Integrationsamt Tipps für den Antrag Was Du beim Antrag auf Anerkennung einer Behinderung beachten solltest, haben wir in diesem Artikel aufgeschrieben:
  2. Eine Online-Sprechstunde für junge Menschen und Eltern rund um den Schwerbehindertenausweis. Experte Lukas Völker hat jahrlange Erfahrung in der Schwerbehindertenvertretung und gibt Tipps weiter. Für den Austausch rund um den Alltag sind drei Beraterinnen dabei – für Eltern oder für junge Menschen. Veranstalter ist der Bundesverband der Deutschen Rheuma-Liga e.V. Anmeldungen gehen per E-Mail an mayer@rheuma-liga.de.
  3. Hallo, ich möchte meinen GdB von derzeit 40 auf 50 erhöhen lassen. Meine Rheumatologin meinte, das kann durchaus klappen. Nun möchte ich aber keinen Fehler bei der Begründung mit meiner persönlichen Anlage (Beeinträchtigungen im Alltag) machen. Weiss vielleicht jemand von Euch, wo man im Internet solche Musteranlagen findet, welche man dann auf seine eigenen Beschwerden anwenden kann? Danke helm
  4. finn

    PSA und GDB

    hab letztens von einer bekannten gehört, die auch an PSA erkrankt ist, dass sie sich einen GdB eintragen hat lassen, wie ist das bei euch? habt ihr euch das eintragen lassen ? geht das echt?
  5. Hallo, was kann man tun, wenn zu wenig Prozentpunkte anerkannt wurden? Bringt die Unterstützung durch einen Sozialverband bei einem Widerspruch etwas? Oder ist es "effektiver" sich einen Rechtsanwalt zu nehmen? Läuft ein Widerspruch immer auf eine Klage hinaus? Oder lenken die Versorgungsämter manchmal vorher ein, wenn sie sehen man wird unterstützt? Wie lange dauert so etwas; gibt es eine richtige Verhandlung vor dem Soz.gericht? Schon mal vielen Dank für eure Erfahrungsberichte.
  6. Danko

    GDB Schwerbehinderung

    Hallo, ich bin neu hier und habe eine bzw. mehrere Fragen an Euch! Ich bin 45 Jahre und komme aus Hessen. Ich habe eine Psoriasis vulgaris und eine Nagelpsoriasis. Die Psoriasis vulgaris ist bei mir an den Knien( kinderhandtellergroße Plaques), an den Händen , Gesäß ( beide Pobacken haben große Herde von Schuppenflechte ), die Kopfhaut( hinter den Ohren) und an dem Haarkranz, auf dem Rücken( mehrere münzförmige Plaques), der Archillesferse( handtellergroß), dem Unterschenkel( kinderhandtellergroßer Plaque), den Beinen (linkes handtellergroß, rechtes kinderhandtellergroß), im Leistenbereich rechts und links Schuppenflechte, Stirn und Wangenbereich leichte Schuppenflechte, Genitalbereich leichte Schuppenflechte. Die Nagelpsoriasis habe ich mittlerweile an allen 10 Fingernägeln und allen Fussnägel. Sehr schmerzhaft, da sich die Nägel vom Nagelbett abheben bzw. lösen. Nun meine Frage an Euch: Ich habe seit dem Jahr 2000 einen GDB von 30 %. Habe schon mehrere Verschlechterungsanträge beim Versorgungsamt Hessen eingereicht auch mit Hilfe des VDK, diese wurden aber immer abgelehnt! Die Psoriasis hat sich aber erst in den letzen 3 Jahren erheblich verschlimmert. Ich Jahr 2000 hatte ich noch keine Nagelpsoriasis und die Knie, die Beine, die Hände , der Rücken, das Gesäß und die Ellenbogen waren auch noch nicht von der Psoriasis betroffen. Habe mittlerweile 3 Reha Kuren und 2 Krankenhausaufenthalte wegen meiner Pso gehabt. Ich finde einen GDB von 30% bei diesem Ausmaß nicht gerechtfertig oder liege ich da falsch?
  7. Hallo ihr Lieben, ich hab mal ein paar Fragen. Vor 3 Monaten habe ich einen Antrag auf einen Behindertenausweis gestellt. Meine rechte Hand ist durch PSA verkrüppelt, ebenso meine rechte kleine Zehe, auch meine Knie sind mittlerweile betroffen, weshalb ich am Stock gehe. Außerdem habe ich einen Diabetes Type 2. Das Versorgungsamt hat mir beim ersten Bescheid 20% zugebilligt, dabei aber die Unterlagen vom Rheumatologen nicht berücksichtigt. Jetzt habe ich einen 2. Bescheid über 30% erhalten. Begründung; den Diabetes hätte ich gut im Griff und die Schuppenflechte mit Gelenkbeteiligung könnte nur mit 30% berechnet werden. Kein Wort über die PSA. Hat von euch schon jemand so einen Antrag gestellt und wie weit war bei euch die Krankheit fortgeschritten? Wie hoch wurdet ihr eingestuft? Lohnt es sich nochmal Widerspruch ein zu legen? Liebe Grüße Bella
  8. Hallo erst mal ich habe jetzt schon oft was von einem Schwerbehindertenausweis gelesen.. Meine frage wo kann man den sowas beantragen ?? Ab wieviel prozent kann man das beantragen weiß das wer ??? Ich würde gerne mehr darüber wissen ?? Hat einer von euch einen ausweis aufgrund der Pso ??? Danke schönen Abend noch MOna
  9. Hi zusammen, ich überlege gerade, ob ich denn nicht langsam mal einen Behindertenausweis beantragen soll. Wer kennt sich aus? Bekommt man dadurch andere Therapien, z.B. Enbrel und Co. schneller angeboten? Bekommt der Arbeitgeber noch immer einen Zuschuss, wenn er Behinderte Mitarbeiter hat (mein Freund ist mein Arbeitgeber). Was für Unterlagen brauche ich für den Antrag? LG Tina
  10. Hallo,ich muss mich auch einmal vorstellen! Ich komme aus Oberasbach bei Nürnberg,im schönen Frankenland. Wurde gerade 46 Jahre alt und habe seit 16 jahren Pso und Psa. Wurde durch zufall hierher verschlagen und habe schon sehr viele nette Leute im Chat kennen gelernt.Muss mich hier erst durchkämpen denn ich habe erst seit drei wochen so ein Ding das sich PC schimpft. Nun zu meiner "Leidensgeschichte".Nach sehr langer Irrfahrt von Arzt Zu Arzt habe ich so meine Erfahrungen gesammelt.Angefangen hat es 1996 mit dem ersten Einweisung in die PsoriSol Klinik.Hat sehr gut geholfen den ich hatte damals ja nur wenige kleine stellen.Dann gings aber so richtig los.Die Abstände wurden immer kürzer und auch mit den gelenken bekam ich schwierigkeiten. Es kamen dann die ersten Medikamente. Angefangen hat es mit MTX und mittlerweile bin ich schon eine wandelnde Sondermülldeponie.Denn ich hatte auch schon Fumaderm,Sandimun und andere deren Namen ich schon gar nicht mehr im Kopf habe.Ich war sogar schon bei einer Kangalfischtherapie. Kurz gesagt,nichts hat so richtig geholfen. Aber nach 20 mal im Krankenhaus in 5 verschiedenen Kliniken hat es doch geklappt. Ich bekam in der PsoriSolklinik das erste mal Remicade.Hatte damals ca.80% Befall und sehr starke schmerzen.Am nächten Tag hätte ich Bäume ausreisen können. Es war wie ein Wunder denn innerhalb von 6 Wochen war alles weg. Mir geht es seit einem Jahr blendend,und ich bekomme am 16.3. die 7. Invusion. Und das ohne Nebenwirkungen!!! Ach ja,habe übrigens 50% Schwerbehinderung auf Pso und Psa. Das wissen leider nicht alle,also auf zum Versorgungsamt. So habe jetzt genug "gelabert". Hoffe ich "höre" von euch,ob im Forum oder auch im Chat. Euer RolandG
  11. Hallo, nach meinem einspruch beim versorgunsamt habe ich heute von der bezirksregierung bescheid bekommen das mein widerspruch "sachlich unberündet sei" kennt sich evtl jemand damit aus habe die psoriasis arthritis hauptsächlich an den fingern und zehen zieht sich aber meineserachtens mittlerweile schon in die arme hoch (welches ja glaube ich nur durch eine Szintigraphie nachgewiesen werden kann -oder). arbeiten gehe ich zur zeit nur noch unter schmerzmitteln da die schmerzen halt arrrrg derb sind. was meint ihr dazu ??? lohnt der weg zum sozialgericht ? habe mich heute schon im VDK angemeldet mit der hoffnug das die evtl auch noch rat für mich haben. dank euch schon im voraus LG Stephan
  12. Hallo, einen derartigen Eintrag habe ich schon als Blog verfasst. Nachdem keinerlei Reaktionen kamen, versuche ich es hier. Kann mir jemand sagen, wieviel GdB bei Psoriasis (Ganzkörper) beim Versorgungsamt zu erzielen sind? Habe jetzt zwar 50 % GdB, aber unter Einbeziehung von anderen Krankheiten. Für die Pso alleine wurden mir 30 % zugesprochen. Das erscheint mir aber mehr als wenig. Vor Allem wollen mich die nächstes Jahr nachuntersuchen, da "mit einer wesentlichen Besserung" zu rechnen ist. Anscheinend haben die dort keinerlei Ahnung, was Pso bedeutet. Eine Heilung gibt es ja bekanntlich nicht. Wäre um Erfahrungen sehr dankbar. Schöne Grüße Winz
  13. Hallo, wann beantragt man am besten einen Behindertenausweis. Ist der Zeitpunkt vor einem Klinikaufenthalt am besten? Gruß Carreraristii
  14. Eine Online-Sprechstunde für junge Menschen und Eltern rund um den Schwerbehindertenausweis. Veranstalter ist der Bundesverband der Deutschen Rheuma-Liga e.V. Anmeldungen gehen per E-Mail an mayer@rheuma-liga.de.
  15. kittycat57

    Verschlimmerungsantrag

    hallo... ich weiss mal wieder nicht wo ich das hinschreiben soll ich hatte 2005 einen antrag auf behinderung mit dem resultat 20% gestellt.da ich damals relativ geringe hauterscheinung und noch keine gelenkbeteiligung hatte, hab ich es so hingenommen. nun hab ich dieses jahr im märz mal einen verschlimmerungsantrag gestellt... als krankheiten hab ich angegeben: bluthochdruck tinnitus schilddrüsenunterfunktion morbus basedow psoriasis arthropatica (diese eben als stark verschlimmert angegeben) nun hab ich das ergebnis... 30%.. das erscheint mir doch sehr wenig bei einer pso mit gelenkbeteiligung. ich hatte fotos meiner schlimmsten phase mitgeschickt (da war ich ca. 80% zu mit schuppen.. und hab eine kurzfassung meiner verfassung beigefügt). da ich im märz noch humira bekam (dieses aber nun nicht mehr wirkt und ich es absetzen musste) war meine hauterscheinung etwas besser geworden. die uniklinik hatte zu dem zeitpunkt einen pasi von 16 ausgerechnet.. ist das hoch oder niedrig? zur zeit bin ich aber durch null hilfe nun fast wieder auf dem stand von vorher.. würde sagen 60% der haut ist zu und ausserdem hab ich so starke schmerzen im rechten fuss, dass ich keine längeren wege gehen kann (deshalb wurde mir schon der urlaub ein wenig vermiest), abgesehen davon, dass ich seit ca. 30 jahren nicht mehr in einem öffentlichen schwimmbad war :-( auch am strand hab ich mich geschämt und schön abseits gehalten. also werde ich wohl einen widerspruch einlegen.. aber wie? am kommenden montag hab ich neuen termin in der uniklinik.. dort soll eine neue therapie beginnen. ich denke diese 30% behindertengrad sind nicht gerecht.
  16. Donna

    Rente

    Hallo ihr Lieben Heut muss ich mal meinen Unmut loswerden und hoffe bei euch ein offenes Ohr beziehungsweise Auge zu finden. Seit fast 4Jahren versuche ich eine Erwebsminderungsrente zu bekommen. Bin im Sommer zum Vdk . Die haben jetzt Neuantrag gestellt.Habe jetzt für Dienstag Termin für Gutachter Nr. 5, War auch schon auf Reha die mir überhaupt nichts gebracht hat. Im Gegenteil .Mir gings danach schlechter als vorher. Es sind Unterlagen verschlampt worden. Ein Ablehnungsbescheid von November letzten Jahres bekam ich erst mal diesen Jahres im Juli zu Gesicht und das nach langen betteln nur damit ich keinen Wiederspruch einlegen kann.Mann bekommt auch die Gutachten kaum zu Gesicht. Habe wohl einen GdB von 60. Wenn das alles nicht so traurig wäre müsste man schon wieder lachen. Nun einen herzlichen Dank fürs Zuhören halt fürs lesen. Gruss Donna
  17. Redaktion

    Online-Gespräch zum Thema "Schwerbehinderung"

    bis
    Anja Zocher-Tiegs vom Sozialdienst Rheumazentrum Rheinland-Pfalz informiert zum Thema Schwerbehinderung und beantwortet Fragen. Die können vorab an info@rheuma-liga-rlp.de geschickt werden. Der Zugangslink zu „Rheuma-Liga im Gespräch“ wird rechtzeitig vor der Veranstaltung an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Veranstalter: Rheuma-Liga Rheinland-Pfalz Weitere Informationen: hier
  18. Hallo, bin absolut neu hier und habe mich dazu entschlossen mich hier anzumelden und meine Erfahrungen zur Verfügung zu stellen (falls erwünscht), nachdem ich sämtliche Beiträge gelesen habe. kurze Vorstellung: Ich bin 56 Jahre, leide seit 46 Jahren an Psoriasis und vor 2 Jahren wurde PSA diagnostiziert (leider 30 Jahre zu spät). Ich denke ich brauche keinem von euch den Leidensweg erzählen, möchte nur mitteilen daß ich im Laufe der Jahrzehnte 12 verschiedene Hautärzte(PSO) und 7 Orthopäden wegen Gelenksproblemen aufgesucht habe, wobei keiner auf die Idee kam, mich zum Rheumatologen zu schicken. Vor 2 Jahren hatte ein Schmerztherapeut einen Geistesblitz!!! Rheumatologe: " höchste Zeit"!!! Seit Januar 2013 sofort 20mg Metax wöchenlich, seit November 2013 40mg Humira, da Sulfasalazin und Leflunomid versagt haben. Rasanter Fortschritt der Krankheit in 2013/2014; kann maximal nur mehr 500 Meter normal Gehen, dann exteme Schmerzen mit Schweisausbrüchen und Atemnot! Vor 8 Tagen wurde festgestellt, daß die Gelenkszerstörung gestoppt sei und ich mich mit diesem Zustand abfinden muß (Ziel erreicht). Es ist für mich sehr schwer dies zu akzeptieren, da ich früher sportlich extrem aktiv war und mit meiner Gewichtszunahme nicht umgehen kann(ca.30kg in 3 Jahren). Hab auch einen Verschlimmerungsantag beim Versorgungsamt gestellt und bekam einen GdB von 40%, nach 30% von vor 15 Jahren!! Zusätzlich nehme ich noch jede Menge an Schmerzmittel ( Tilidin 300mg, Arcoxia 90mg,Ibuprofen 800mg) um täglich 8 Stunden Schichtarbeiten zu können (danach bin ich fertig mit der Welt). Auch Medikamente gegen Bluthochdruck und Bronchitis muß ich täglich in mich reinstopfen, dazu natürlich Pantoprazol 40mg für den Magen, weshalb soll ich da noch unglücklich sein? Ich hoffe, euch nicht zuviel mit dieser Geschichte genervt zu haben und würde mich freuen, wenn mir jemand einen Weg aufzeigen könnte, meine Situation zu meistern!!! Mit allerbesten Wünschen und Grüßen Stoner 58 PS: Cassey Stoner war Motorradrennfahrer und Weltmeister der MotoGP und ich ein Fan seines Fahrstils! Daher Stoner 58, übrigens mein Geburtsjahr.
  19. Hailo, ich bin ganz neu hier und möchte gerne wissen wie eure Erfahrungen mit dem Versorgungsamt sind. Leide seit über 5 Jahren an Psoriasis Vulgaris. Ich habe das Glück in einer Studienambulanz behandelt zu werden. Hatte schon Ciclosporin, Fumaderm und seit letzten Jahres bekomme ich Stelara 90mg alle 3 Monate. Trotzdem habe ich dicke Plaques an den Ellenbogen und im Afterbereich und die Spritze hält keine 3 Monate. Habe beim Versorgungsamt eingereicht und 10 Gdb erhalten. Widerspruch eingelegt und ein Schreiben der Studienambulanz beigefügt die mir eine schwere Psoriasis belegen. Vom Versorgungsamt kam heute das Schreiben. Nun habe ich 20 Gdb bekommen, ist das so in Ordnung? Wenn ich das Medikament nicht nehmen würde würde ich am ganzen Körper blühen und leider habe ich durch die Medis sehr schlechte Leberwerte. Ich bin wirklich verzweifelt und fühle mich so mies, die meinen halt das es wohl nicht so schlimm ist. Habt ihr auch schon mal einen Antrag an das Versorgungsamt eingereicht, wie sind eure Erfahrungen? Würde mich sehr über Antworten freuen. Mfg stelario
  20. Ich sehe es als meine Pflicht an, Euch zu erzählen, was mir passiert ist. Ich habe jetzt über ein halbes Jahr abgewartet, weil ich mein Glück noch gar nicht fassen kann und erstmal abwarten wollte, ob es länger anhält. Ich habe wirklich eine Odyssee hinter mir. Psoriasis (dauerhaft, nicht in Schüben) seit dem 22. Lebensjahr am ganzen Körper, Schwerbehinderung von 50% anerkannt. Schlaflose Nächte, ständiges Jucken, brennen, bluten, frieren. Unzähle Ärzte, Heilpraktiker, Kliniken hinter mir. Haufenweise Schuppen im ganzen Haus verteilt. Das war kein Leben, habe mich nur noch verkrochen. Und nun das: Zum ersten Mal in meinem Leben bat ich vor 8 Monaten meinen Hausarzt wegen einer bestehenden Osteoporose meiner Mutter (vererbbare Erkrankung) meinen Vitamin-D3-Spiegel mal zu testen, der ja im Zusammenhang mit dieser Erkankung steht. Es wurde ein deutlicher Mangel festgestellt, der vom Hausarzt aber ziemlich runtergespielt wurde (den Mangel habe hier in Norddeutschland ja jeder...). Ich könne mir ja mal Vitamin D3 in der Apotheke besorgen und davon 1 Tbl. (1000 I.E.) am Tag nehmen. Das tat ich, war aber doch erstaunt, dass ich diverse Menschen kannte, die Blutuntersuchung und Tabletten verordnet bekamen. Ich musste das finanziell selber tragen. Eine Endokrinologin riet mir daraufhin, die Dosis auf 3 Tbl. (3000 I.E.) zu erhöhen, sonst würde ich keinen Erfolg erzielen. Das tat ich. Und ich kann es heute noch kaum glauben, ich konnte zusehen, wie meine Psoriasis sich am ganzen Körper mehr und mehr zurückzog. Nach ca. 2 Monaten war alles, aber auch wirklich alles verschwunden. Und ich habe sonst nichts gemacht, nichts in meinem Leben geändert. Ich glaube nicht an Spontanheilungen, zumal ich diese auch die 22 Jahre zuvor nie erlebt habe. Ich bin fest davon überzeugt, dass das Vitamin D3 der Auslöser für das Verschwinden der Psoriasis ist. Da ich mich jahrelang nur im Haus versteckt habe mit dieser Krankheit und erst recht im Sommer mich die Sonne nicht zu Gesicht bekommen hat und wenn auch nur komplett verhüllt, dass niemand meine Haut sieht, ist es ja kein Wunder, dass ich kein Vitamin D3 speichern konnte. Wie kann es nur sein, dass nie ein Arzt oder Heilpraktiker auf die Idee gekommen ist, meinen Vitamin-D3-Spiegel zu erheben? Ich bin wirklich fassungslos! Hätte ich mir das Leiden vielleicht all die Jahre ersparen können? Ich hoffe so sehr, dass der Mist niemals wiederkommt. Mein Vitamin-D3-Spiegel ist jetzt zwar angestiegen, aber noch nicht im Normbereich, weswegen ich das Vitamin weiter zu mir nehme. Habe aber natürlich Anst, wenn ich es irgendwann absetzen werde... Glücklicherweise habe ich jetzt einen Arzt gefunden, der das Thema sehr ernst nimmt und auch den Zusammenhang zwischen Vit D3 und meiner Pso sieht. Vielleicht hilft Euch mein Beitrag! Ich bin davon überzeugt, dass es nicht die Psoriasis gibt, jeder hat seine eigene, jeder muss für sich rausfinden, was ihm hilft. Durch Zufall habe ich jetzt harmlose Abhilfe gefunden, nachdem nach erfolgloser PUVA wieder MTX oder erstmalig Biologica anstanden. Ich bin so glücklich (der erste Sommer seit 22 Jahren im T-Shirt, habe mir gleich 20 davon gekauft, sowas gab es gar nicht in meinem Kleiderschrank...) Ich wünsche Euch allen so sehr, dass Ihr gleiches erleben könnt! Toi, toi, toi! Drückt mir die Daumen, dass die Erscheinungsfreiheit anhält!
  21. Mein letzter Besuch beim Hautarzt hat nun einiges los getreten. Mittlerweile habe ich einen GdB 30 (20 haut, 20 Psyche) und habe mir seine Meinung zu meinem Arbeitsplatz eingeholt. Ich arbeite als Verfahrensmechaniker für Kunststofftechnik bei einem Automobilzulieferer. Dort habe ich viel mit hautbelastenden Stoffen wie verschiedene Stäube, Schmierstoffen und Lösemitteln zu tun. Trotz Arbeitskleidung kann man sich nicht vor diesen Stoffen schützen - besonders auffällig ist dass nach der Arbeit die Pso sich von Fett und Öl stark gelblich verfärbt -.- Mein Hautarzt sagt, ich muss mich vor den Schmierstoffen schützen, auf die frage wie, witzelte er mit passender Arbeitskleidung - einem Taucheranzug Die Behindertenvertretung meines Unternehmens riet mir sofort einen Antrag auf Gleichstellung zu machen. Nun zu meiner Frage: Was kann ich von dieser Gleichstellung denn erwarten? Da ich in der Produktion von Schmierstoffen umgeben bin, die zum Teil auch stark vernebelt werden, wird ein Arbeitsplatz dort ja dann nicht mehr in Frage kommen. Im Grunde kann ich dann meinen Beruf als solches nicht mehr ausüben, sehe ich das richtig? Was erwartet mich dann? Habe ich ein Anrecht auf Umschulung/Weiterbildung, und wenn ja, wer trägt diese? Liebe Grüße Fero
  22. tanja5800

    Antrag auf Behinderung

    Hallo, ich möchte beim versorgungsamt einen Antrag auf Behinderung stellen. Wie läuft sowas ab? Hat schon jemand Erfahrung damit? Meine psoriasis ist am ganzen Körper stark ausgeprägt bin seit 15 Jahren in Dauerbehandlung, nichts hat bis jetzt auf Dauer geholfen.. Ich bin das ganze Jahr übersät mit psoriasis Herden, mittlerweile sind auch meine Gelenke, vor allem die Schulter betroffen... Wie hoch stehen die Chancen auf Erfolg das der Antrag durch geht...? Danke für eure Antworten.. Lg Tanja
  23. Nenja

    PSO und PSA, nur GdB 30

    Hallo Forengemeinde Habe heute nach 2 Monaten Wartezeit Post vom VA bekommen mit meinem Feststellungsbescheid. Man hat mir einen GdB 30 zuerkannt bis Juli 2018. Dann ist eine Nachprüfung vorgesehen, mit folgender Begründung: "Nach ärztlicher Einschätzung ist bei dieser Gesundheitsstörung möglicherweise noch eine Änderung mit Auswirkung auf die Höhe des GdB und ggf. festgestellte Merkzeichen zu erwarten." Was auch immer das heißen mag. Folgende Gesundheitsstörung wurde berücksichtigt: "Hauterkrankung mit Gelenkbeteiligung Teil GdB 30" Nun meine Frage: Lohnt sich hier ein Widerspruch? Oder soll ich gleich den Gleichstellungsantrag stellen, damit ich wenigstens im Job gesichert bin? Bin Mitglied im Vdk, aber noch kein halbes Jahr, was wohl die Voraussetzung stellt. Hat mir die Dame eben am Telefon mitgeteilt. Sie meinte aber auch, dass man die Mitgliedschaft zurückdatieren kann. Termin habe ich da nun aber erst am 17. Februar bekommen. Nun weiß ich echt nicht, was ich machen soll.
  24. Ein Guten Morgen in die Runde, wer leidet unter Psoriasis arthritis und hat dadurch einen Behinderungsgrad? Ich habe 30 % auf beides zusammen, obwohl die Gelenkbeteiligung viel später auftrat, als die Psoriasis! Würde mich über Antworten sehr freuen. LG
  25. Hallo, ich bin neu hier und erst mal vielen Dank für die ganzen Infos die ich hier schon gefunden hab. Meine Frage ist: Macht es Sinn Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen obwohl es mir z.Z verhältnissmäßig gut geht? Ich bin 48 und habe seit ca.25-30 Jahren PSA, erst als ich mich vor 5Jahren nur noch 1-5Minuten am Stück bewegen konnte, hab ich endlich mit einer regelmäßigen Terapie angefangen. Ich hab eine Radiosynoviorthese des Srunggelenk machen lassen, nehm MTX + Humira und hab mir einen Hund angeschaft. Terapie hat voll angeschlagen. Haut und Nägel sind, nach über 30Jahren, inzwischen ohne Befund. Ich kann an schlechten Tagen wenigsten 500m und an guten bis 4000m am Stück laufen, Gelenke sind meist nur noch morgens steif, schmerzhaft und geschwollen. Es gibt zwar immer mal wieder Rückschläge, aber wenn ich es nicht übertreibe, kann ich wieder alles machen. Ich hab mal MTX abgesetzt, ging ca. 2 Wochen gut, dann hatte ich wieder Wochenlang Probleme, bis die Medis wieder gegriffen haben. Ich hab seit langem masive Probleme mit meinem Arbeitgeber, er tut alles dafür dass ich von mir aus gehe, mit Erfolg, ich halte es nicht mehr aus. Mein Problem ist dass ich den Job (soziale Arbeit), den ich gern mache, nicht gelernt hab und auf alle Bewerbunge deshalb Absagen bekomme und aus meinem eigentlichen Beruf (IT), worauf ich keinen Bock hab, bin ich 22Jahren raus. Mir geht es im Moment gesundheitlich "gut" (körperlich), aber mir ist schon klar dass sich das sehr kurzfristig wieder ändern kann. Kurz gesagt, ich weis im Moment nicht wirklich wie es weitergeht. Ein Freund (Betriebsrat) hat mir geraten auf alle Fälle einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Weis nicht ob es mir was bringt z.B. für eine Abfindung oder eine Umschulung. Würd mir aber vielleicht etwas Sicherheit geben. Deshalb nochmal meine Frage: Macht es Sinn einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, obwohl es mir z.Z. gut geht? Zählt die Erkrankung oder der aktuelle Zustand? Wie wird mein Antrag Geprüft? Befunde (alte) und ein Attest von meinem Rheumatologen kann ich besorgen, aber bei eine aktuellen Begutachtung würde vermutlich schief gehen, glaube nicht dass ich das spielen könnte. Sorry wegen des vielen Gelabers und Danke für Eure Antworten Gruß Oelsumpf
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