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Verschlimmerungsantrag


eva0062

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Hallo

Ich hatte wieder einmal einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Heute kam die Antwort: 40%. Obwohl ich Bilder von von meiner Haut mitgeschickt habe, hatte nix gebracht. Die 40% kann ich nicht steuerlich gelten lassen, das macht Finanzamt nicht mit. (ich habe Schuppenflechte und ein Crohn)

wer kann mir Tipps geben?

Danke

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Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Manfred G.

Hallo,

natürlich hast du einen Steuerfreibetrag von 430,00 Euro.

Hattest du den zu den Bilder genau beschrieben, wie dich deine Psoriasis behindert?

z.B. du traust dich nicht mehr unter Menschen, du ziehst im Sommer keine T-Shirts und Röcke an, dein Partner wendet sich von dir ab, hoher Zeit und Kostenaufwand für Behandlung und Pflege, du gehst nicht mehr ins Schwimmbad usw.

Gruß Manfred

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Hallo,

du solltest gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch muß natürlich begründet werden. Achtung! Frist vier Wochen. Du solltest in deinem Widerspurch erwehnen, dass Du bedingt durch deine Krankeitn auch an einer Psychosomatischen Erkrankung leidest. Des weiteren würde ich darau bestehen, dass Du zu einer ärztlichen Untersuchung geladen wirst.

www.hauterkrankungen-sh.de

Glüch

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Hallo

Ich hatte wieder einmal einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Heute kam die Antwort: 40%. Obwohl ich Bilder von von meiner Haut mitgeschickt habe, hatte nix gebracht. Die 40% kann ich nicht steuerlich gelten lassen, das macht Finanzamt nicht mit. (ich habe Schuppenflechte und ein Crohn)

wer kann mir Tipps geben?

Danke

Dazu wäre interessant was Du vorher für einen GdB hattest. Es muss immer ein Zusammenhang zw. den verschiedenen Beschwerden und/oder Erkrankungen und der Pso hergestellt werden. Dadurch kann man einen höheren GdB evtl. err. Der (Morbus) Crohn könnte mit 10% gewertet worden sein, dann wäre die Pso mit 30% als schwerere Erkrankung gewertet worden. Der MC hat ja nichts mit Pso zu tun und wird in deinem Fall wohl deshalb so gewertet.

Falls Du Widerspruch einlegst solltest Du verlangen Akteneinsicht zu erhalten. Ist manchmal interessant wie wenig sich die behandelnden Ärzte dazu äußern. Aber dann weißt Du wenigsten woran es gelegen haben kann. Auf eine Vorstellung bei einem Gutachter würde ich erst einmal verzichten...denn das kann eine echte Knallpfeife sein...soll heißen es könnte durchaus kein Hautarzt oder Internist sein. Mit Glück err. Du, mit entsprechenden ergänzenden Berichten der Ärzte und einer Stellungnahme Deinerseits wie schlecht es Dir zzt. geht, 50%. Dann gilts Du als schwerbehindert und bekommst einen Ausweis. Du kannst Dich aber auch mit 40% gleichstellen lassen und steuerlich kann jeder der einen GdB hat es auch geltend machen.

Du könntest es aber auch ersteinmal so hinnehmen und es im nächsten Jahr noch einmal versuchen. Manchmal der bessere Weg, wobei ich ich hier nur hypothetisch wg. fehlender Fakten etwas raten kann.

Gruß Anjalara

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