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Urlaubsgeld wird gekürzt wegen Krankheit - hilft GdB 30?

Hallo zusammen!

 

Ich hoffe, dass mir irgendjemand hier weiterhelfen kann. Seit letzter Woche gibt es bei uns in der Firma einen Aushang, dass wir mit dem Juni-Gehalt wieder Urlaubsgeld ausgezahlt bekommen, allerdings mit folgender Einschränkung (zum ersten Mal):

 

Wer in der Zeit von 01.11.14 bis einschließlich 30.04.15 null bis 5 Tage krank war, bekommt keine Kürzung; wer allerdings 6-?? Tage krank war, bekommt dann einen gewissen Prozentsatz weniger an Urlaubsgeld, die Staffelung geht dann weiter. (Die genauen Zahlen muss ich nochmals anschauen).

 

Ich arbeite nun schon seit 1994 bei der Firma in Vollzeit und war in den letzten 18 Jahren fast nie krank bzw. bin trotz starker Erkältungen usw. trotzdem arbeiten gegangen (blöd wie man ist). Im letzten halben Jahr bzw. im Zeitraum von November 2014 bis April 2015 war ich aufgrund meiner PSA (auch Umstellung auf Humira etc.) insgesamt 17 Tage krank. Jetzt werde ich also gestraft, weil ich eine chronische Erkrankung habe. Ich kann ja den Arbeitgeber einerseits verstehen, dass er zu solchen Maßnahmen greift, weil der Krankenstand die letzten Monate/Jahre immer höher wird, d.h. es sind sehr viele Kollegen, die bekanntermaßen extra "krank machen".

 

Meine Frage: Ich habe GdB 30, allerdings noch keinen Gleichstellungsantrag gestellt (werde ich nun schnellstens machen). Kann mir der GdB bei der Rücknahme der Kürzung des Urlaubsgeldes helfen?

 

Vielen Dank für Eure hoffentlich zahlreichen Antworten.

 

Herzlichst Omoshiroi

Hervorgehobene Antworten

Hallo Omoshiroi

Da würd ich mich aber mal Professionell informieren.

Würde aber auch mal einen Erhöhungsantrag stellen was den GdB angeht.

Habe in der Hinsicht 60.

Gruss Donna

Oh je, dass ist nicht so einfach!

GdB wird wohl keinen Einfluss auf das Urlaubsgeld haben.

Über die Höhe des Urlaubsgeldes gibt es entweder einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.

Wenn ihr eine Personalvertretung habt würde ich mich an diese wenden.

Ist die Zahlung vom Arbeitgeber freiwillig, liegt es in seinem Ermessen wie er auszahlt.

Ich war jetzt auch nach einer OP längere Zeit erkrankt und es wurden diverse Zulangen gestrichen, und dass war auch alles korrekt so.

 

Gruß Uwe

Bei meinem Mann gibt es das auch. Betrifft allerdings das übertarifliche Weihnachtsgeld. Dafür aber schon ab dem ersten Tag.

 

Ich denke nicht das man da was machen kann. Zumindest nicht wenn es nicht tarifvertraglich geregelt ist.

 

Martina

Mir ging es ähnlich , nicht nur beim Urlaubsgeld sondern auch beim Weihnachtsgeld . Ich habe 50 % und es nützt dir in dem Fall nichts.

  • 2 Wochen später...

Kann mir der GdB bei der Rücknahme der Kürzung des Urlaubsgeldes helfen?

 

Tja, dass wird wohl nix nutzen.

Und in solch einem Fall zahlt sich die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft aus. Nicht nur das man diese Beiträge steuerlich gelten machen kann, nein, deren Rechtsabteilungen sind im Bereich des Arbeitsrechts relativ gut drauf.

 

Es hängt irgendwie mit deinem A Vertrag und den Zahlung-Modalitäten über U.-Weihnachtsgeld zusammen.

Bei meinem Weib hatte es der Arbeitgeber nach jahrelanger "normaler Zahlung" auch versucht, die Gewerkschaft hat ihn aufgeklärt, dass er sich ne Kürzung abschminken kann. Kolleginnen mit anderen (jüngeren) Verträgen mussten aber Einschnitte hinnehmen.

 

Und das du bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag schleunigst die Gleichstellung in der Tasche haben solltest, kann bei der Einforderung von A Rechten nur nützlich sein.

  • 2 Jahre später...

die Kürzung hat nichts mit GdB zu tun, würde ich mir vom Arbeitgeber niemals bieten lassen. Bei Vertragsabschluss war ich schlau, habe auf Urlaubs-und Weihnachtsgeld verzichtet, dafür im Vertrag 14 Monatsgehälter. D.h. Gehälter kann man nicht kürzen und müssen gezahlt werden

 

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