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Hallo zusammen!
Ich hoffe, dass mir irgendjemand hier weiterhelfen kann. Seit letzter Woche gibt es bei uns in der Firma einen Aushang, dass wir mit dem Juni-Gehalt wieder Urlaubsgeld ausgezahlt bekommen, allerdings mit folgender Einschränkung (zum ersten Mal):
Wer in der Zeit von 01.11.14 bis einschließlich 30.04.15 null bis 5 Tage krank war, bekommt keine Kürzung; wer allerdings 6-?? Tage krank war, bekommt dann einen gewissen Prozentsatz weniger an Urlaubsgeld, die Staffelung geht dann weiter. (Die genauen Zahlen muss ich nochmals anschauen).
Ich arbeite nun schon seit 1994 bei der Firma in Vollzeit und war in den letzten 18 Jahren fast nie krank bzw. bin trotz starker Erkältungen usw. trotzdem arbeiten gegangen (blöd wie man ist). Im letzten halben Jahr bzw. im Zeitraum von November 2014 bis April 2015 war ich aufgrund meiner PSA (auch Umstellung auf Humira etc.) insgesamt 17 Tage krank. Jetzt werde ich also gestraft, weil ich eine chronische Erkrankung habe. Ich kann ja den Arbeitgeber einerseits verstehen, dass er zu solchen Maßnahmen greift, weil der Krankenstand die letzten Monate/Jahre immer höher wird, d.h. es sind sehr viele Kollegen, die bekanntermaßen extra "krank machen".
Meine Frage: Ich habe GdB 30, allerdings noch keinen Gleichstellungsantrag gestellt (werde ich nun schnellstens machen). Kann mir der GdB bei der Rücknahme der Kürzung des Urlaubsgeldes helfen?
Vielen Dank für Eure hoffentlich zahlreichen Antworten.
Herzlichst Omoshiroi