Die Rheuma-Liga Rheinland-Pfalz lädt zu einer Online-Veranstaltung über "Rheuma bei Kindern" ein. Die Veranstaltungen finden online über Microsoft Teams statt, so dass Betroffene aus ganz Deutschland teilnehmen können.
Referen ist Dr. Boris Hügle, Chefarzt der Kinder- und Jugendrheumatologie im Rheumazentrum Rheinland-Pfalz.
Anmeldungen gehen an: info@rheuma-liga-rlp.de
Die Veranstaltung ist kostenlos.
06.05.2026 14:00
Im Sommerkleidchenthread gab es einen Fall, in dem eine Betroffene schilderte, wie sie wegen ihrer Psoriasis vom Bademeister aus dem öffentlichen Freibad rausgeworfen wurde. Daraufhin antwortete ich, daß man sich dagegen wehren müsse. Ein anderer meinte , daß die Badeordungen dem Bademeister leider recht geben.
Dies hat mich nicht ruhen lassen. Ich hab im Internet nachgeforscht. In der Tat finden sich in den meisten Badeordnungen im deutschsprachigen Raum Formulierungen wie diese, die auch noch aus einem aktuellen Formulierungsvorschlag der Wirtschaftskammer Salzburg stammt:
http://www.sbg.wk.or.at/tourismus/fachgruppen/baeder/badeordnung.htm
Ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden oder ekelerregenden Krankheiten, Epileptiker, Geisteskranke und Betrunkene oder Personen, deren Besuch aus sonstigen Gründen bedenklich erscheint.
Ich bin der Meinung, das kann nicht angehen. Diese Formulierungen stammen noch aus dem vorvorletzten Jahrhundert. Wir als Psoriatiker haben eine Krankheit, die keinen gefährdet, bei der uns Sonne aber meist sehr gut tut. Diese Badeordnungen wiedersprechen alle dem Diskriminierungsverbot nach Paragraph 3 Absatz 3 GG.
In einer Selbsthilfeorganisation für Behinderte hat jemand in diesem Sinne schon mal folgenden Brief geschrieben:
http://www.selbsthilfe-online.de//bv/isl/isl980119_1.htm
In dem Brief geht es um die Bitte an einen Bürgermeister, die Badeordnung grundgetzkonform zu ändern.
Und jetzt: Was haltet ihr von diesem Thema ?
Matthias