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Guten Abend !
Erstmal Susan , du siehst ich trau mich
(ist lustig gemeint !)
da ich bisher nichts im Forum über das Thema "Schwerbehinderung"gefunden habe, vielleicht bin ich auch zu blöd
hier nun meine Frage : Wie sieht es bei Euch aus ?
Da ich selbst 40 GdB habe und mich, bedingt durch Arbeitstellenabbau in unserem Betrieb , über das Arbeitsamt gleichstellen lassen habe. (Gleichstellung =50 GdB)Die Gleichstellung kann nur mit min 30 GdB beantragt werden . Bei der Gleichstellung hat man nur den Vorteil des besonderen Kündigungsschutz.Anders ist es , wenn man mindestens 50 GdB hat. Dies bedeutet 5 Tage mehr Urlaub, den Kündigungsschutz und einen Steuerfreibetrag . Desweiteren bin ich vor 4 Jahren zum Schwerbehindertenvertrauensmann gewählt worden und habe diesbezüglich schon einige Seminare besucht. Vielleicht sind hier einige Mitglieder ,Besucher an solch einem Erfahrungsaustausch intressiert und ich hoffe das ich mit meiner "Erfahrung " dem Einen oder Anderen bei seinem Problem oder Fragen helfen kann.
So genug für Heute . Ich wünsche Euch allen noch einen schönen Sonntagabend und einen Streßfreien Arbeitsbeginn am Montag
Klaus