Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
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07. September 2026 16:00
Hallo allerseits,
nachdem ich wegen einiger neuer Baustellen im Januar 2024 einen Neufeststellungsantrag gestellt habe, wurden beschieden, dass der GdB 30 beibehalten wird. Widerspruch ergab dann GdB von 40!!!. Das machte mich doch sehr wütend und ich reichte über den SovD eine Klage dagegen ein. Nun bekam ich nach einiger Zeit eine Einladung von einem vom Sozialgericht bestellten Gutachter. Diese Untersuchung dauerte wohl knapp drei Std.
Ich ging dann mit gemischten Gefühlen nach Hause und hörte lange nix.
Nun bekam ich vom SG ( Sozialgericht) das Gutachten, in welchem der Gutachter mir einen GdB von 50 im Gesamtbild beschied. Recht so !!!
Sind hier irgendwelche Fälle bekannt, in denen das Gericht nicht der Empfehlung des Gutachters entsprach ?
Die Gegenseite wird wohl Stellungahme abgeben, aber ob die noch groß dagegen angehen ?
Bin weiterhin gespannt.
Viele Grüße