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Ich bin gerade darüber gestolpert, dass man mit Schuppenflechte nicht Polizist werden kann. Das verbietet eine Polizeidienstvorschrift 300.
Da gibt es Fälle, dass jemand mit einer Schuppenflechte nur auf dem Kopf abgelehnt wurde (hier nachzulesen).
Nun fallen mir ja alle möglichen Berufe ein, die mit einer Schuppenflechte nicht wirklich vereinbar sind - aber Polizist gehörte bisher nicht dazu.
Irgendwie erscheint mir die Begründung hier schon schlüssig.
Was meint Ihr?