Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
15.06.2026 16:00
hallo,
ich habe jetzt einen einlieferungstermin in die hautklinik bad bentheim für den 21 .7. gestern habe ich in bad bentheim angerufen und gefragt, ob ich mein e-mobel mtbringen kann. was man mir sufort gestattet hat. daraufhin rief ich bei meiner krankenkasse an (bek). dort wurde ich 3 mal gefragt, ob das denn auch die nächste klinik ist? ich war 3 mal in duisburg in der klinik und einmal in oberhausen. die duisburger klinik gibt es nicht mehr und in die oberhausener klinik gehe ich nicht mehr. ich muß dazu sagen daß ich behindert bin und deshalb eine klinik brauche in der alles ebenerdig ist. ich kann die rechte körperhälfte nicht mehr rchtig bewegen. ich habe die klinik in bad bentheim ausgesucht, weil dort alles in einem gebäude ist, was ich brauche also dermatologie, rheumatologie und orthopädie. jetzt habe ich angst daß die kasse nein sagt zu bb. haben wir nicht die freie krankenhauswahl? wer kann mie da etwas zu sagen??
annelie