Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
15.06.2026 16:00
Hallo,
ich habe im letzten Sommer das Tote Meer (Jordanien) besucht. Da meine Krankenversicherung Auslandsaufenthalte nicht "begleitet", habe ich alles selbst bezahlt, wie fast jeder andere (ausser Österreicher, wie ich vor Ort gelernt habe) wohl auch. Habe vor Ort eine ärztliche Begleitung gehabt und ein abschliessende ärztliche Bescheinigung erhalten.
Habe die Kosten dieser Reise dann in meiner Einkommensteuererklärung als "aussergewöhnliche Belastung" ansetzen wollen und bin damit prompt gescheitert trotz einer ergänzenden Stellungnahme meines Hausarztes. Ehrlich gesagt, bin ich stinksauer über diese Grobschlächtigkeit der Finanzverwaltung, sich über anerkannte Therapien hinwegzusetzen.
Hat jemand hier andere Erfahrungen mit seinem Finanzamt gesammelt oder gibt es möglicherweise bereits durchfochtene Anerkenntnisurteile?
Herzlichen Dank für weitere Infos!