Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
15.06.2026 16:00
Hallo ihr Lieben,
ich weiß die Frage wurde schon oft gestellt, aber mich plagt auch eher die Frage, ob mir die Reha schon "zeitlich zusteht". Soll heißen, bei mir wurde die PSA ja erst letzten Freitag diagnostiziert und auf den Anträgen meiner KK steht immer was von: der Patient muss erst min. 1 Jahr wegen der gleichen Sache regelmäßig in Behandlung sein...?
Ich möchte die Reha nicht um mal ebend auf Krankenschein Urlaub zu machen, sondern um die Krankheit zu verstehen und die Diagnose in meinen Kopf zu bekommen. Natürlich hoffe ich auch längerfristige Linderung der Hautprobleme. Bevor ich mit meinem Hausarzt darüber spreche, wollte ich mich schon mal auf jegliches "Augen-Rollen" einstellen
Liebe Grüße
Madeleine