Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
15.06.2026 16:00
Hallo!
Ich hoffe mal, dass mir hier jemand einen Rat geben kann. Es geht um die Rechtslage hinsichtlich der Krankenhauszuzahlung.
Im letzten Jahr 2008 habe ich im Februar eine 4-Wochen Reha auf Borkum gemacht, in der Borkum-Riff Klinik. Nach Beendigung habe ich die obligatorischen 280,00 € für diesen Aufenthalt an die BfA bezahlt.
Im Mai des Jahres war ich nach einer OP für 3 Tage im hiesigen Krankenhaus. Einige Monate später bekam ich eine Rechnung meiner Krankenkasse, dass die Zuzahlung noch entrichten sei. Da ich daraufhin auf die o.a. Reha-Zuzahlung aufmerksam gemacht habe bestätigte mir dann die Krankenkasse, dass somit keine Zuzahlung mehr erforderlich wäre.
Im August musste ich wegen einer Lungenentzündung erneut für 5 Tage ins Krankenhaus und 6 Wochen später ein letztes Mal für eine Kontrolluntersuchung weitere 3 Tage.
Meine Krankenkasse berechnet mir jetzt für die letzten 3 Tage wiederum 30,00 € und verweist nach tel. Rückfrage darauf, dass nur bei einer Anschlußheilbehandlung nach der Reha keine weiteren Zuzahlungen erforderlich sind, allerdings wohl nach davon unabhängigen sonstigen Krankenhausaufenthalten.
Bin etwas ratlos, googeln hat auch nicht wirklich geholfen. Danke schon mal für Tipps zu meiner Frage.
Gruß aus Münster