Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
15.06.2026 16:00
Hallo Leute
Die meisten wissen wohl,dass man sich mit einem Prozentsatz von 30%,vom Vesorgungsamt,zum schwerbehindeten Menschen gleichstellen lassen kann.Viele Arbeitgeber sehen es nicht gerne,da die gleichstellung einen besoderen Küniungsschutz für Arbeitnehmer bedeutet,Andere Arbeitgeber nehmen diese Menschen sehr gerne,da sie besondere Fördermöglichkeiten vom Staat bekommen und ihre Quote damit erfüllen.
Ich selbst hatte einen Antrag gestellt,aber mir hat es nicht mehr genutzt,da es erst nach de Probezeit greift.Im Bewilligungsbescheit wird jeder darauf hin gewiesen,dass jeder Arbeitgeber nicht Bescheid geben muss.
Die Jenigen die eine schwere Psoriasis haben,haben meistens die 50% vom Verorgungsamt bekommen.
Wie sollte man dmait umgehen?