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Hallo liebes Forum
Ich hab da mal eine Frage bezüglich den Besuches eines Schwimmbades. Meine Frau erzählte mir das in ihrem öffentlichem Schwimmbad ein Hinweis steht das Besuchern mit Hauterkrankungen wo sich Schuppen lösen der Besuch des Bades nicht gestattet ist da aufgrund der Schuppen Verunreinigungen des Beckens stattfinden würde. Mir stellen sich mehrere Fragen bezüglich diesen Verbotes....... Ist das nicht eine Art der Diskrimierung ? Schafft der Filter des Schwimmbades sowas nicht ganz normal zu filtern. ? Ist dieser Hinweis eigentlich völliger Nonsens weil man sich ja eh vor dem Schwimmen gründlich unter der Dusche reinigt.? Was denkt ihr so darüber und welche gesetzlichen Grundlagen würden für oder gegen so ein Verbot sprechen. Ich versuche mal ein Bild zu machen was dies belegt.
lg Marco