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Schuppenflechte und Polizei


Tom0812

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Hallo liebe Leute,

http://www.pic-upload.de/view-29261248/image.jpg.html

ich habe seit mehreren Monaten an meinem rechten Arm die auf dem Foto gezeigten stellen.

In letzter Zeit mache ich mir immer mehr Sorgen, dass es sich dabei evt. Um Schuppenflechte handeln könnte. Ich bin nun seit 4 Jahren Polizeibeamter und stehe nächstes Jahr vor meiner Untersuchung für die Verbeamtung auf Lebenszeit.

Schuppenflechte ist momentan allerdings ein absoluter Ausschlussgrund bei der Polizei. Ich würde also meinen geliebten Beruf aufgeben müssen.

Mein Termin beim Hautarzt ist erst in der ersten Januarwoche.. Ich hoffe, dass ihr mir schon voher etwas über diese Flecken sagen könnt..

Liebe Grüße

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Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Hallo Tom,

 

erstmal herzlich Willkommen hier im Forum.

 

Ich kann deine Sorge verstehen , deinen Beruf wegen der PSO aufgeben zu müssen. 

 

Ich habe mir das Foto angesehen, nur kann ich dir leider nicht sagen, ob es sich dabei um PSO handelt und möchte nicht deine Angst weiter schüren.

Wenn du in der ersten Januarwoche einen Termin beim Hautarzt hast, ist das doch schon mal gut und gar nicht mehr solange hin.

 

Der Arzt wird dir sagen können ob es sich um PSO handelt, er hat auch die Möglichkeit eine Biopsie zu machen, wenn er sich nicht sicher ist.

 

Ich drücke dir die Daumen, dass es vielleicht "nur" eine Allergie ist und sich deine Befürchtungen in Wohlgefallen auflösen.

 

Alles Gute für dich, Martina :)

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Hallo Tom,

 

auch ich heiße dich herzlich willkommen hier. Die Pso ist so vielfältig, dass das keiner mit Bestimmtheit bestätigen kann außer einem kompetenten Hautarzt. Viel Erfolg und Daumen drück.

 

Nüsschen

Edited by Nüsschen
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Hallo Tom,

 

vor 3 Monaten haben sie bei uns ( Justizvollzug ) einen Kollegen die Lebzeit verweigert und er durfte gehen.

Zum Glück hat er sofort eine Anstellung gefunden.

Aber 6 Jahre, Ausbildung usw. waren für die "Katz".

Frage: Hattest du die PSO vor der Einstellung oder hast du sie erst bekommen?

 

Hoffe dass es bei dir keine PSO ist.

 

Gruß Uwe

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Nabend Namensvetter,

bin selbst von Psoriasis betroffen und im selben Beruf, daher mal direkt ein paar Fragen, für welches Land machst Du Dienst? Hier in NRW scheint es bisher keinen zu interessieren. 

 

Gruß,

Tom

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Bin auch Betroffener, aber erst nach der Ernennung zur Lebenszeit.

 

 

So sehen die Einstellungsvoraussetzungen in Hessen aus:

Siehe rot markiert.

 

Gruß Uwe

 

Informationsblatt zur
ärztlichen Einstellungsuntersuchung
in den allgemeinen Vollzugsdienst
bei den hessischen Justizvollzugsanstalten
Sehr geehrte Bewerberin,
sehr geehrter Bewerber,
die Tätigkeit im allgemeinen Vollzugsdienst stellt besondere Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sowie an die seelische Belastbarkeit.
Bewerberinnen und Bewerber, die diesen besonderen gesundheitlichen Anforderungen nicht genügen, sind vollzugsdienstuntauglich und können nicht eingestellt werden.
Grundlage für die ärztliche Beurteilung der Vollzugsdiensttauglichkeit ist die Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300). Die ärztliche Untersuchung findet in einer Justizvollzugsanstalt statt und wird durch die zuständige Vollzugsärztin/den zuständigen Vollzugsarzt durchgeführt.
Nachfolgend sind exemplarisch einige Gründe aufgeführt, die eine Vollzugsdiensttauglichkeit ausschließen und bei deren Vorliegen eine Einstellung nicht erfolgen kann.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine Auswahl von Beispielen handelt und auch während der ärztlichen Untersuchung noch Gründe festgestellt werden können, welche zur Vollzugsdienstuntauglichkeit führen.
Exemplarische Auswahl von Ausschlussgründen nach PDV 300
 Mindestgröße bei Männern und Frauen ist 160 cm; die Körperlänge darf 205 cm nicht übersteigen.
 Erhebliches Übergewicht durch Fetteinlagerung (BMI über 27,5). Erhebliches Untergewicht (BMI unter 18).
 Stoffwechselkrankheiten, z. B. Über- oder Unterfunktion der Schilddrüse, Fettstoffwechselstörung, Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus).
Akute oder chronische Hautkrankheiten (z. B. schwere Allergien, Schuppenflechte, Neurodermitis).
 Schlecht heilende Knochenbrüche mit Funktionseinschränkung; Veränderungen der Gelenke und der Wirbelsäule, welche die Funktion oder die Belastbarkeit
beeinträchtigen, Erkrankungen der Bandscheiben, Bandscheibenoperation, altersvorzeitige Verschleißerscheinungen der Wirbelsäule.
 Krankheiten des Augapfels, der Augenmuskeln, der Augenlieder, der Tränenorgane, der Hornhaut (Hornhauttrübungen, sofern sie das Sehen behindern) und des inneren Auges. Schielen, Augenmuskellähmungen, Nystagmus. Augendruckerhöhung über 20 mm Hg.
Brechungsanomalien oder Augenerkrankungen, die die Benutzung von Kontaktlinsen erfordern. Zustand nach chirurgischem Eingriff mit unklarer Prognose.
Unkorrigierte Sehschärfe auf einem Auge von weniger als 0,5, wenn das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, von weniger als 0,3, wenn das 20. Lebensjahr vollendet ist.
Korrigierte Sehschärfe von weniger als 1,0 auf dem einen und weniger als 0,8 auf dem anderen Auge.
Unzureichendes räumliches Sehen. Herabgesetzte Dämmerungssehschärfe. Erhöhte Blendungsempfindlichkeit. Gesichtsfeldeinschränkung schon auf einem Auge.
Farbensinnstörung.
 Innenohrschwerhörigkeit, Hörsturz, Tinnitus
 Hinweise auf eine ungenügende Belastbarkeit der Herz-Kreislauforgane. Blutdruckwerte nach mehrmaliger Messung in Ruhe gleich oder höher 140 mmHg systolisch und 90 mmHg und höher diastolisch
 Stärkere Krampfaderbildungen sowie Zustand nach überstandener Operation oder Verödung.
 Allergische Krankheiten der Atemorgane (z. B. Bronchialasthma, Heuschnupfen), akute und chronische Lungenkrankheiten
 Aktive Tuberkulose
 Bestehendes oder überstandenes Geschwür am Magen oder Zwölffingerdarm, chronische oder zu Rückfällen neigende Erkrankungen des Verdauungstraktes. Akute oder chronische Erkrankung der Leber oder der Bauchspeicheldrüse.
 Erkrankungen der Niere, der Harnwege oder der Prostata (z. B. Steinbildung).
 Chronische oder zu Rückfällen neigende gynäkologische Erkrankungen. Brustimplantate.
 Psychische und psychiatrische Erkrankungen. Suchterkrankungen und Suchtverhalten.
 Neurologische Erkrankungen. Anfallsleiden jeglicher Ursache.
Sollte einer der vorgenannten Ausschlussgründe bei Ihnen vorliegen, bitten wir von einer Bewerbung für den allgemeinen Vollzugsdienst abzusehen bzw. Ihre Bewerbung zurückzunehmen.

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Servus Tom,

 

so wie Matjes schon geschrieben hat, kann man aufgrund eines Fotos schwer was sagen. Da sind ja auch "blaue Flecken" zu erkennen, wo Du dich evtl. gestoßen hast. Die rötlichen Stellen erscheinen mir jetzt nicht so schlimm. Aber wie gesagt, kann man schlecht urteilen.

 

Wie ist es denn, wenn man schon auf "Lebenszeit" verbeamtet ist und die Krankheit dann erst kommt? Wird man dann wirklich ausgestellt?

 

Schau mal, was der Arzt dazu sagt.

 

Viele Grüße

Harley

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Moin,

hmm...schwierige Sache....der Gang zum Facharzt wird Dir wohl nicht erspart bleiben. Ob und wie genau man in Berlin die Untersuchungen durchführt vermag ich nicht zu beurteilen. Du solltest Dir aber durchaus Gedanken über eine entsprechende Strategie machen...

 

Gruß,

Tom

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Wie ist es denn, wenn man schon auf "Lebenszeit" verbeamtet ist und die Krankheit dann erst kommt? Wird man dann wirklich ausgestellt?

 

 

Lebenszeit heißt Lebenszeit!

 

Bei mir war es auch so. Natürlich reagiert dein Arbeitgeber wenn Einschränkungen festgestellt werden.

So wurde ich z.B. nach einem Herzinfarkt vom Schicht- und Nachtdienst erst mal befreit.

Auch kannst du, wenn du nicht mehr tauglich bist, zwangsweise in den Ruhestand versetzt werden.

Aber es gilt der Grundsatz "Rehabilitation statt Pension". Du kannst dann in anderen Bereichen eingesetzt werden.

 

Gruß Uwe

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Hallo Tom0812,

 

schwer zu sagen, mann erkennt es leider nicht sehr gut im Bild. Trotzdem würde ich eher zu nein tendieren, da es auf dem Bild nicht sehr schuppig aussieht. Hast du es auch noch an anderen Stellen außer deinem Arm? Ich wünsch dir alles Gute und drück dir die Daumen, dass es nicht Pso ist. 

 

Lg Nina_89

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Lebenszeit heißt Lebenszeit!

 

Bei mir war es auch so. Natürlich reagiert dein Arbeitgeber wenn Einschränkungen festgestellt werden.

So wurde ich z.B. nach einem Herzinfarkt vom Schicht- und Nachtdienst erst mal befreit.

Auch kannst du, wenn du nicht mehr tauglich bist, zwangsweise in den Ruhestand versetzt werden.

Aber es gilt der Grundsatz "Rehabilitation statt Pension". Du kannst dann in anderen Bereichen eingesetzt werden.

 

Gruß Uwe

Danke für die Antwort.

 

Mein Gedanke ging dahin, daß Tom -falls es wirklich Pso sein sollte- dies ja nicht vor seiner Verbeamtung angeben muß.

 

Grüße

Harley

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Hallo Harley

Tom muss sich wohl  Untersuchen lassen bevor er Verbeamtet wir. 

So hab ich es wohl in seinem Eingangsthread verstanden.

Da wird das wohl nicht gehen es einfach nicht anzugeben.

Guss Donna

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Hallo Donna,

 

hab das auch gelesen. Aber wenn Pso nicht diagnostiziert ist, könnte es ja auch eine Allergie auf irgend Was sein. Pso ist unheilbar, eine Allergie evtl. schon. Ich denke mal nicht, daß die Amtsärzte da so einen riesen Aufwand betreiben. Natürlich ist das eine zweischneidige Geschichte. Aber an Tom´s Stelle würde ich da vorerst mal den Ball flach halten. Und wenn es wirklich Pso ist und er sich dann nach einem Jahr "outet", ist er Beamter auf Lebenszeit.

Ich hab selbst mal die Aufnahmeprüfung bei der Polizei gemacht. So genau haben die mich nicht angesehen bei der ärztlichen Untersuchung. Hatte ich allerdings auch die Pso noch nicht.

 

Gruß

Harley

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Hallo Harley,

 

die Bälle flach halten ist gut..........

 

aber er ist ja schon Beamter auf Probe und da muss er schon richtige Angaben machen,

ansonsten hat dass ein Nachspiel. Die Untersuchungen sind bei uns jetzt auch anders wie vor 40 Jahren.

Des weiteren ist er wahrscheinlich privat Versichert und die wollen auch immer genauer Angeben, sonst kann es teuer werden.

 

So gesehen ist es für ihn eine sch.... Situation.

Es gibt aber auch gewisse Urteile dazu, und im Notfall muss er halt einen Arbeitsrechtler bemühen.

 

So weit ist es aber noch nicht und wollen wir dass beste für ihn hoffen.

 

Gruß Uwe

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