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Mal eine allgemeine Frage:

Wie verhält sich das mit dem Arbeitgeber und Kur muss ich da meinen Urlaub in anspruch nehmen oder ist das wie krank sein ?

Featured Replies

Hallo Goldi,erstmal gibt es zwei Möglichkeiten eine Kur zu bekommen,einmal vom Rentenversicherungstraeger und dann durch die Krankenkasse.

Es gibt erstens die sogenannte Reha Massnahme,dauert vier Wochen oft auch mehr.Da ist meistens der Rentenversicherungstraeger der Zahlende um eine Fruehverrentung zb nach einem Unfall vorzubeugen.Dann gibt es Rehamassnahmen der Krankenkassen zb nach einem Herzinfarkt oder Schlaganfall

Hierfuer brauchst du natuerlich keinen Urlaub nehmen ,bekommst wie bei Krankheit eine gewisse Zeit den Lohn das Gehalt weiter und dann Uebergangsgeld,Krankengeld.

Bei Beamten wirds wohl aehnlich sein,weiss ich aber nicht so.

Dann gibt es noch die sogenannten Badekuren oder neuerdings oft auch Kompaktkuren.Die dauern eine bis drei wochen,du kannst dir das quartier selbst aussuchen,verordnung erfolgt vor ort .Die Kasse uebernimmt n u r die Behandlung.

Wichtig auch hierfuer muss die gewisse Wartezeit also drei oder vier Jahre nach der letzen Massnahme erfuellt sein,es gibt Ausnahmen bei chronischen Krankheiten

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