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GdB 30 wegen Psoriasis – lohnt sich ein Widerspruch?


clarus

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Hallo,

habe während meines letzten Rehaaufenthaltes im Mai einen Antrag auf GdB beim hiesigen Versorgungsamt gestellt, wurde zügig bearbeitet, das Ergebnis war 30 wegen meiner Psoriasis. Nun meine Frage, lohnt es sich, Widerspruch einzulegen?

Die Begründung war: " Die Behinderungen verursachen keine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit"

Für Ratschläge oder Tipps bin ich offen!

Gruß

clarus

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Posted (edited)

Hallo Helmut,

mit 30 GdB kannst du immerhin einen Gleichstellungsantrag stellen. Da wirst du bei drohender Arbeitslosigkeit anders geschützt. Aber wie immer erst ab einer gewissen Betriebsgröße.

Du hast bei 30 GdB auch schon, geringen steuerlichen Vorteil.

Wenn dir  30 GdB zu wenig erscheint, lege einen Widerspruch ein. Am besten über den VdK oder ähnliches. Du musst halt genau darlegen wo du im Arbeitsleben oder in deiner Freizeit eingeschränkt bist. Z.B. Du kannst nicht mehr ins Schwimmbad, zum einen brennt dir die Haut zum anderen stören dich die Blicke. Du musst halt das beschreiben wo du dich beruflich und in deiner Freizeit eingeschränkt fühlst. Am besten schreibst du dir mal eine Liste auf.

Wenn du Fragen hast, dann ruf einfach an oder du weißt ja wo ich wohne. :daumenhoch:

Gruß Uwe

Edited by butzy
  • Like 2
Tenorsaxofon
Posted (edited)

geh mal auf die Seite vom Sozialverband Schleswig-Holstein-SoVd. Den Bericht finde ich gut.

Aus eigener Erfahrung -  man muss inzwischen gewaltig aufpassen, dass man nicht zurückgestuft wird. 

Gruß Anne

Edited by Tenorsaxofon
Posted

"Die Begründung war: " Die Behinderungen verursachen keine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit"

Wenn ich mich richtig erinnere, ist dies nicht die Begründung für "nur" 30 % GdB, sondern ein Zusatz, der wie ich meine auch steuerrechtliche Relevanz hat.
Du kannst auch mit dauernder Einbuße der körperl. Bew. 30 % GdB haben.

  • 3 weeks later...
Posted

Nun habe ich einen Gleichstellungsantrag beim AA gestellt und das will eine detaillierte Begründung, warum die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen erforderlich ist.

Meine Frage dahin, was kann man schreiben, um die Behörde glaubhaft zu überzeugen, dass es notwendig ist und Erfolg hat!

Für Anregungen bin ich offen!

Gruß

clarus

 

Posted

hallo, clarus -

ich weiss ja nicht,was der Gleichsellungsantrag bim AA  ist -

vor einer Stunde schrieb clarus:

Meine Frage dahin, was kann man schreiben, um die Behörde glaubhaft zu überzeugen, dass es notwendig ist und Erfolg hat!

ich meine, die Arztunterlagen sind wichtig -  ich hoffe, dass du sie dir alle aufgehoben hast - bzw. darauf bestanden hast, Kopien davon zu verlangen -

ich habe das schon so oft geschrieben - das hat mir sehr geholfen -

ich muss allerdings sagen, dass wir einen Betriebsrat hatten - das war völlig stresslos für mich .

schaue doch mal im Internet nach  - das kannst du, das weiss ich -

nette Grüsse sendet - Bibi -

Posted

Hallo Clarus, die Frage ist pauschal nicht zu beantworten weil es bei der Gleichstellung speziell um deine berufliche Situation geht. Eine Begründung für eine Gleichstellung wäre z. B. , dass dein Arbeitsplatz wegen häufiger behinderungsbedingter Fehlzeiten gefährdet ist oder besonders ausgestattet werden muss. Frag dich einfach, von welchen Rechten Schwerbehinderter du selbst unverzichtbar profitieren würdest in deinem Job. 

  • Upvote 1
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Hallo Clarus,

wie Barbie schon schrieb, was bringt dir eine Gleichstellung. Es geht dabei überwiegend um arbeitsrechtliche Sachen, wie z.B. einen besonderen Kündigungsschutz, Arbeitszeiten, Überstunden oder bei bestimmten Wetterlagen. Aber wie immer gibt es dabei auch wieder Einschränkungen, wie z.B. die Betriebsgröße.

Am besten fragst du einen Behindertenvertreter oder jemanden vom VdK.

Gruß Uwe

  • Like 1
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Moin Helmut.

Ich hatte es damals mit erhöhten Fehlzeiten begründet, die durch meine zahlreichen Rehas und Akuteinweisungen auftraten. Außerdem hatte ich begründet das ich einen behinderten gerechten Arbeitsplatz hatte. Weil wir im Versandbereich einen Kran hatten. LACH. Aber sowas lesen die gerne. Die Stellungnahme des Betriebsrates habe ich ähnlich abgefasst und nur unterschreiben lassen. War eine Sache von nur 2 - 3 Tage, dann war die Gleichstellung durch.

Viel Erfolg

  • Upvote 1
  • 5 years later...
Posted

Guten Tag,

ich habe heute auch einen Antrag auf eine GdB-Einstufung beim Versorgungsamt gestellt.

Ich habe dies alleine gemacht, mit allen nützlichen Tipps & Anmerkungen zu dem Thema aus dem Forum hier.

Ich wurde letztes Jahr mit Psoriasis (Gesicht, Intimbereich) und Psoriasis Arthritis (Füße, Knie) diagnostiziert und werde derzeit mit Bimzelx behandelt.

Über die Antwort vom Versorgungsamt in den kommenden Wochen/Monaten, werde ich berichten.

  • Thanks 1
Posted (edited)

hallo Scheucher -

ich hatte deinen Eintrag seit Tagen im Hinterkopf - nun möchte ich doch antworten - 

du brauchst einen Arzt der hinter dir steht und den Antrag befürwortet und ausfüllt -

allein hast du keine Chancen -

ich habe selbst Erfahrung damit gemacht und viele andere User hier auch - ich hoffe dass du noch mehr Antworten bekommst -

Aufgeben gilt nicht - Durchhaltevermögen ist angesagt -

nette Grüsse sendet - Bibi -

Edited by Bibi
Posted

Also ganz so dramatisch ist es nicht. Du hast die Adressen deiner Ärzte angegeben und dort werden Befunde dann abgerufen.  Die persönliche Beschreibung deiner Situation ist sehr wichtig und da gibt es Formulierungen, da ist es schon hilfreich andere zu fragen.

Ich drücke dir die Daumen. Sollte es schief gehen, wirds erneut versucht.  Allerdings kann es sein, dass der erste Antrag halt nur mit so 20% genehmigt wird... naja dann stellt man halt nach einem halben Jahr einen auf Verschlechterung.

  • Like 1
Posted

Danke @Bibifür deine Fürsorge. Ich habe alles soweit bedacht und nach bestem Gewissen eingetragen.

Ich war umfangreich vorbereitet und wie @Supermomschon sagte, meine Ärzte sind entsprechend vermerkt. 

Weiterhin habe ich diverse Dinge zur Untermauerung beigefügt.

Ich melde mich, sobald ich die Rückmeldung vom Versorgungsamt erhalte.

Posted

hallo Scheucher -

da habe ich vielleicht etwas überlesen - 

ich wünsche dir viel Erfolg und bitte berichte weiter -

nette Grüsse sendet - Bibi -

  • 1 month later...
Posted

Guten Morgen,

ich habe gestern die Rückmeldung vom Versorgungsamt erhalten. 

Durch die vielen Tipps hier war mein selbstgestellter Antrag wohl so gut, dass ich GdB 30 unbefristet erhalten habe.

Dafür, dass ich die PSO/PSA erst seit einem Jahr diagnostiziert habe, ist das denke ich ein gutes Ergebnis.

Ich habe im Vorfeld meine Ärzte nicht informiert, sondern einfach nur die Tipps hier im Forum befolgt.

Denkt ihr ein Widerspruch ist hier noch sinnvoll oder lieber nicht? Ich möchte nicht "zu gierig" sein, man kann ja sicher auch bei erneuter Prüfung schlechter bewertet werden?!

Viele Grüße und ein schönes Wochenende!

Posted

Hallo Scheucher,

das kommt darauf an wie schwer du die PSO hast. Ein GdB von 30 ist nicht viel und bringt kaum Vorteile. Einen Ausweis bekommst du erst ab 50 GdB. Dann hast du neben dem Steuervorteil noch bei einigen Eintrittskarten Vergünstigungen.

 

Tenorsaxofon
Posted

Eine gewisse Vorsicht mit Widerspruch ist geboten. Zumindest in unserer Region kann es passieren, dass man zurückgestuft wird. Die Versorgungsämter sind nicht mehr so großzügig wie früher.

Auch wenn ein GdB von 30 nicht viel ist, so kann man nach einiger Zeit einen Verschlechterungsantrag stellen.

Gruss Anne

Posted

hallo Scheucher -

wenn du berufstätig bist kannst du bei eurem Behindertenvertreter einen Gleichstellungsauftrag einreichen - alles Weitere wird dann dort gemacht und du brauchst dich um nichts mehr zu kümmern -

so war es bei mir vor fast 30 Jahren -

ich bekam dann vom Versorgungsamt 50 % GDB und hatte Kündigungsschutz - den GDB konnte ich in der Steuerklärung angeben  -mehr Urlaubstage und einige Vergünstigungen bei Veranstaltungen - wie Nüsschen schon teilweise oben geschrieben hat -

ich bin mir unsicher ob du mit einem Widerspruch mehr erreichst - obwohl 30 % soweit es mir bekannnt ist soll erst einmal die Menschen 'ruhig' stellen - besser als nichts - bringt aber keinerlei Vorteile -

nette Grüsse sendet - Bibi -

 

 

Blue_Spirit
Posted
vor 10 Stunden schrieb Scheucher:

Dafür, dass ich die PSO/PSA erst seit einem Jahr diagnostiziert habe, ist das denke ich ein gutes Ergebnis.

Denkt ihr ein Widerspruch ist hier noch sinnvoll oder lieber nicht? Ich möchte nicht "zu gierig" sein, man kann ja sicher auch bei erneuter Prüfung schlechter bewertet werden?!

Hallo Scheucher,

für PSO/PSA stehen Dir ein GdB von 50 zu, wenn die "Auswirkungen" entsprechend ausgeprägt sind.

Wenn Du auf Anhieb einen GdB von 30 erhalten hast, ist das schon bemerkenswert, da die Behörden in

der Regel zunächst ablehnende Bescheide verschicken.

Eine Anlaufstelle für dieses Thema ist z.B. der VDK odr SovD, als Gewerkschaftsmitglied kannst Du Dich

auch dort informieren.

Im Forum: Unfallopfer gibt es ebenfalls jede Menge Informationen und Unterstützung.

Wichtig ist, dass Du keine Fristen versäumst, falls Du handeln musst.

Selbst bin ich mit dem VDK sehr gut in einer solchen Angelegenheit gefahren.

GdB50_xx.jpg

  • Upvote 1
  • Confused 1
Posted

Ich weiß ja nicht wie ausgeprägt Deine Pso ist, aber man hat nicht gleich einen Anspruch auf einen GdB nur weil man chronisch krank ist. Dann wenn wären wir ja ein Volk von Schwerbehinderten, hat mal ein Arzt zu mir gesagt.Z.b. nach Krebserkrankungen bekommt man, wenn man einen Antrag stellt, gleich 50-60%, allerdings befristet auf 5 Jahre. Auch wichtig ist was willst Du mit einem GdB err.? Du müsstest Deinen Arbeitgeber ab 50 % informieren, ansonsten kannst Du die Vorteile nicht geltent machen. Auch gilt man erst ab 50%  als Schwerbehindert mit allen Vorteilen, kann man nachlesen. Das Du 30% gleich unbefristet bekommen hast, ist auch eher selten. Heute sind die Behörden eher spärlich mit den Genehmigungen. Gleichzeitige andere Erkrankugen werden nur mit herangezogen und erhöhen eher gering den GdB. Wenn zur Hautperkrankung ein Zusammenhang besteht, wird auch schon mal gleich höher bewertet. Sie stufen aber bei bestimmten Erkrankungen auch gerne mal zurück, der Weg bei den Widersprüchen ist dann oft langwierig.

Lg. Lupinchen

  • Like 3
Posted

Hallo Lupinchen,

zwar ist es ja bei mir schon lange her, aber ich wurde damals wegen Brustkrebs  gleich auf 50 % unbefristet, also bis heute,  eingestellt. 
Das ist auf meinem Schwerbeschädigtenausweis vermerkt. LG Waldfee

Posted

Mit 30% unbefristet ist das schon Mal ein guter Start und nun die Gleichstellung beantragen....

 

Und so in ein/zwei Jahren sollte es schlimmer werden und neue Befunde da sind, kann man einen neuen Antrag auf Verschlechterung stellen. 

  • Upvote 1
  • Like 1
Posted

 

Vorsicht Spaß! 😂

vor 39 Minuten schrieb Supermom:

... kann man einen neuen Antrag auf Verschlechterung stellen. 

"Sehr geehrte Damen und Herren, mit beiliegenden Formularen stelle ich einen Antrag auf Verschlechterung. ....."

Antrag auf Verschlechterung?? 🥸

Richtig sollte es heißen "... aufgrund von Verschlechterung (oder neu hinzu gekommenen Diagnosen) stelle ich einen Änderungsantrag für - bzw. Neufestsetzung - des GdB

LG - Uli 😉

  • Upvote 1
  • Haha 2
Tenorsaxofon
Posted
vor 2 Stunden schrieb Waldfee:

Hallo Lupinchen,

zwar ist es ja bei mir schon lange her, aber ich wurde damals wegen Brustkrebs  gleich auf 50 % unbefristet, also bis heute,  eingestellt. 
Das ist auf meinem Schwerbeschädigtenausweis vermerkt. LG Waldfee

Das war einmal. Früher wurde man auch nach einem Infarkt in Rente geschickt. Heute nicht mehr.

Eine ehemalige Nachbarin hatte Epylepsie und schwere PSO (bin erschrocken wie stark die PSO war) und sie wurde zurückgestuft. 

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