Hallo, Alaaf und Helau,
meine Tochter ist 15 Jahre alt und hat die Pso. Sie ist ja jetzt in einem Alter wo wir uns überlagen, wie es nach der Schule weitergeht. Und hier hätte ich gerne gewußt:
Muß man bei einer Bewerbung eigentlich die Erkrankung in einem Bewerbungsscheiben angeben und/oder gibt es Berufe die man nicht ausüben darf? Gibt es sonst noch irgendetwas worauf man achten sollte? Meine Tochter möchte gerne in die Fachrichtung Elektrotechnik gehen.
Vielen Dank für die Antworten.
Es grüßt Mamina und Tochter
Ausbildung und Bewerbung
Gestartet von
Mamina
, 20. Februar 2012 17:58
6 Antworten vorhanden
#1 OFFLINE
geschrieben 20. Februar 2012 - 17:58
#2 OFFLINE
geschrieben 20. Februar 2012 - 20:47
Hallo Mamina!
Ich meine, daß man diese Erkrankung nicht angeben muß. Sie ist schließlich nicht ansteckend. Auch bei der Elektrotechnik sehe ich keine Probleme, es sei denn, Deine Tochter hat es so schlimm an den Händen, Daß sie keinen Lötkolben halten kann. Die dürfte ja wohl nicht zutreffen.
Guten Mut!
Helmut-Wolfgang
Ich meine, daß man diese Erkrankung nicht angeben muß. Sie ist schließlich nicht ansteckend. Auch bei der Elektrotechnik sehe ich keine Probleme, es sei denn, Deine Tochter hat es so schlimm an den Händen, Daß sie keinen Lötkolben halten kann. Die dürfte ja wohl nicht zutreffen.
Guten Mut!
Helmut-Wolfgang
#3 OFFLINE
geschrieben 21. Februar 2012 - 09:53
Hallo Mamina,
solange nicht danach gefragt wird, würde ich es erst einmal nicht angeben.
Anders sieht es bei uns in Hessen z.B. bei Polizei und Strafvollzug aus.
Hier wird bei gesundheitlichen Voraussetzungen darauf hingewiesen, dass
Bewerber mit Pso ausgeschlossen sind.
Dir und deiner Tochter alles Gute!
Gruß Uwe
solange nicht danach gefragt wird, würde ich es erst einmal nicht angeben.
Anders sieht es bei uns in Hessen z.B. bei Polizei und Strafvollzug aus.
Hier wird bei gesundheitlichen Voraussetzungen darauf hingewiesen, dass
Bewerber mit Pso ausgeschlossen sind.
Dir und deiner Tochter alles Gute!
Gruß Uwe
#4 OFFLINE
geschrieben 21. Februar 2012 - 12:12
Die Psoriasis auf keinen Fall in der Bewerbung angeben!!!!!
Wenn der Arbeitgeber etwas über den Gesundheitszustand seines Bewerbers erfahren will, wird der Bewerber zur betriebsmedizinischen Untersuchung geschickt und die relevaten G untersuchungen gemacht.
Der Arbeitgeber bekommt lediglich vom Arzt gesagt ob der Bewernber geeignet ist oder nicht, alles andere geht den Arbeitgeber auch nichts an, soweit es nicht schwerwiegend wie epilepsie o.ä. ist.
Wo es bei der Berufswahl mit Pso auch Schwierigkeiten geben kann ist in der Gastronomie, Küche u.ä. wegen der Hygienevorschriften....
Desweiteren sollte man sich gut überlegen ob man einen Beruf wählen sollte, wo man viel mit reizenden Stoffen zu tun hat, Putzmittel oder Chemikant o.ä.
Aber Elektrotechnik dürfte meiner Meinung nach gehen, es gibt ja auch schließlich leute die sich mit Reizstrom behandeln
:lol:
Wenn der Arbeitgeber etwas über den Gesundheitszustand seines Bewerbers erfahren will, wird der Bewerber zur betriebsmedizinischen Untersuchung geschickt und die relevaten G untersuchungen gemacht.
Der Arbeitgeber bekommt lediglich vom Arzt gesagt ob der Bewernber geeignet ist oder nicht, alles andere geht den Arbeitgeber auch nichts an, soweit es nicht schwerwiegend wie epilepsie o.ä. ist.
Wo es bei der Berufswahl mit Pso auch Schwierigkeiten geben kann ist in der Gastronomie, Küche u.ä. wegen der Hygienevorschriften....
Desweiteren sollte man sich gut überlegen ob man einen Beruf wählen sollte, wo man viel mit reizenden Stoffen zu tun hat, Putzmittel oder Chemikant o.ä.
Aber Elektrotechnik dürfte meiner Meinung nach gehen, es gibt ja auch schließlich leute die sich mit Reizstrom behandeln
#5 OFFLINE
geschrieben 25. Februar 2012 - 00:01
Hallo Mamina,
der mögliche Ausbildungsbetrieb darf nur die gesundheitliche Eignung des Bewerbers für eine Ausbildungsstelle erfragen.
Diese Bescheinigung stellt i.d.R. der Hausarzt für die meisten Berufe aus.
Insofern die Erkrankung nicht die zukünftige Tätigkeit einschränkt, darf diese nicht auf dem Attest genannt werden. Ansteckende Krankheiten, absehbare häufige Arbeitszeitausfälle durch die Erkrankung oder z.B. eine anstehende Operation dürfen nicht verschwiegen werden.
Hier findest du auch noch einige Hinweise auf sog. "unerlaubte Fragen". Diese beziehen sich zwar schon auf das Vorstellungsgespräch, aber geben doch schon mal eine Richtlinie, was der Arbeitgeber darf oder eben nicht.
Wie ist denn der Hautzustand deiner Tochter an den Händen?
Wenn ihr euch nicht sicher seid, dann wäre es vielleicht gut, wenn ihr euch bei der Agentur für Arbeit über andere mögliche Berufsfelder vorab informiert. So hätte deine Tochter noch Alternativen und ihr würde evtl. eine Enttäuschung erspart bleiben.
Ich wünsche euch viel Erfolg bei der Berufsfindung.
Liebe Grüße
Kati
der mögliche Ausbildungsbetrieb darf nur die gesundheitliche Eignung des Bewerbers für eine Ausbildungsstelle erfragen.
Diese Bescheinigung stellt i.d.R. der Hausarzt für die meisten Berufe aus.
Insofern die Erkrankung nicht die zukünftige Tätigkeit einschränkt, darf diese nicht auf dem Attest genannt werden. Ansteckende Krankheiten, absehbare häufige Arbeitszeitausfälle durch die Erkrankung oder z.B. eine anstehende Operation dürfen nicht verschwiegen werden.
Hier findest du auch noch einige Hinweise auf sog. "unerlaubte Fragen". Diese beziehen sich zwar schon auf das Vorstellungsgespräch, aber geben doch schon mal eine Richtlinie, was der Arbeitgeber darf oder eben nicht.
Wie ist denn der Hautzustand deiner Tochter an den Händen?
Wenn ihr euch nicht sicher seid, dann wäre es vielleicht gut, wenn ihr euch bei der Agentur für Arbeit über andere mögliche Berufsfelder vorab informiert. So hätte deine Tochter noch Alternativen und ihr würde evtl. eine Enttäuschung erspart bleiben.
Ich wünsche euch viel Erfolg bei der Berufsfindung.
Liebe Grüße
Kati
#6 OFFLINE
geschrieben 25. Februar 2012 - 08:00
butzy schrieb 21. Februar 2012 - 09:53 :
solange nicht danach gefragt wird, würde ich es erst einmal nicht angeben.
Uwe, wie ich finde, ein sehr guter Rat.
Alles andere versetzt einen potenziellen Bewerber nur dazu, sich mit dem Hintern zwischen die Stühle zu setzen.
Letztendlich kann man sich drehen wie man will, der Popo bleibt immer hinten!
Lg
siegfried
#7 OFFLINE
geschrieben 25. Februar 2012 - 12:40
Hallöchen
Also, ich bin 23 und habe seit 15 Jahren Pso. Ich selbst habe eine Ausbildung zur Biologielaborantin gemacht. Ich hatte keinerlei Probleme. Man muss halt regelmäßig die Haut eincremen, gerade an den Händen um den natürlichen Schutz der Haut aufrechtzuerhalten.
Ich hatte keinerlei Probleme, auch bei der betriebsärztlichen Untersuchung gab es keine Probleme, ich wurde lediglich daran erinnert, dass ich meine Hautstellen besonders gut schützen muss. In diesem Berufszweig sollte es also keine Probleme geben, außer man ist natürlich allergisch gegen irgendwelche Stoffe oder gegen Latex- oder Nitrilhandschuhe.
Wenn es in diesem Beruf keine Einschränkungen gibt, sollte der Bereich Elektrotechnik eigentlich auch keine Probleme machen
Also viel Erfolg bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz
Lg Jennmo
Also, ich bin 23 und habe seit 15 Jahren Pso. Ich selbst habe eine Ausbildung zur Biologielaborantin gemacht. Ich hatte keinerlei Probleme. Man muss halt regelmäßig die Haut eincremen, gerade an den Händen um den natürlichen Schutz der Haut aufrechtzuerhalten.
Ich hatte keinerlei Probleme, auch bei der betriebsärztlichen Untersuchung gab es keine Probleme, ich wurde lediglich daran erinnert, dass ich meine Hautstellen besonders gut schützen muss. In diesem Berufszweig sollte es also keine Probleme geben, außer man ist natürlich allergisch gegen irgendwelche Stoffe oder gegen Latex- oder Nitrilhandschuhe.
Wenn es in diesem Beruf keine Einschränkungen gibt, sollte der Bereich Elektrotechnik eigentlich auch keine Probleme machen
Also viel Erfolg bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz
Lg Jennmo
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