Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
15.06.2026 16:00
Hallo, Alaaf und Helau,
meine Tochter ist 15 Jahre alt und hat die Pso. Sie ist ja jetzt in einem Alter wo wir uns überlagen, wie es nach der Schule weitergeht. Und hier hätte ich gerne gewußt:
Muß man bei einer Bewerbung eigentlich die Erkrankung in einem Bewerbungsscheiben angeben und/oder gibt es Berufe die man nicht ausüben darf? Gibt es sonst noch irgendetwas worauf man achten sollte? Meine Tochter möchte gerne in die Fachrichtung Elektrotechnik gehen.
Vielen Dank für die Antworten.
Es grüßt Mamina und Tochter