Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
15.06.2026 16:00
hallo zusammen
ich hab da mal ne frage..
wenn man unter psoriasis arthritis "leidet" gilt man dann als chronisch krank?
ich hab da mal auf der seite der AOK niedersachsen geschaut und das gefunden:
also da steht ja, dass man min 4 mal im jahr wegen der gleichen erkrankung beim arzt war.. und zusätzlich muss man eins der 3 anderen sachen "erfüllen"?
ich frag des wegen der befreiung von zuzahlungen.. da gibt´s ja diese 2% und 1% grenze...
wenn ich zu meiner AOK gehe, haben die leute da ziemlich genausoviel drauf wie ich, was das thema angeht.. egal was man da fragt, die muss sich erst einmal informieren usw...
und in der hoffnung, dass hier jemand ahnung hat, dacht ich frag ich mal
LG