Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
15.06.2026 16:00
Im April 06 stellte ich wiederholt einen Reha Antrag und es kam zu zwei Ablehnungen und zwei Widersprüchen. Im September glaubte man dann, eine UNiklink sollte begutachten, ob ich überhaupt erkrankt sei, trotz mehrfacher Reha in den Vorjahren. Ich sagte ok, unterschrieb die Einwillinung und wartete auf die Benachrichtigung der Uni-Klink. Anfang 2007 ffragte ich schriftlich beim Kostenträger nach und bekam null Antwort. Letzte Woche telefonierte ich und fragte beim Kostenträger und siehe da:
Man kam zeitlich noch nicht dazu der Klink überhaupt einen Auftrag zu senden. Ür5ima dachte und sagte ich, worauf der oberste Chef mir nur sagte: Ihnen liegt doch sowieso eine spätere Reisezeit looooooooooool......Nett mitgedacht, aber irgendwie wirklich nicht hilfreich....