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Beiträge zum Thema 'GdB'.
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Widerspruch gegen die Ablehnung der Behinderung – Tipps, Formulierungshilfen, Adressen
Rolf Blaga erstellte ein Artikel in Magazin
Wurde der Grad der Behinderung vom Versorgungsamt nicht oder zu niedrig anerkannt? Dann gibt es hier Tipps, Formulierungen und Textbausteine für den Widerspruch – sowie Adressen von Verbänden, die Dich auch beraten. Für jeden behinderten Menschen ist es wichtig, dass sein Behinderungsgrad und weitere gesundheitliche Merkmale möglichst gerecht festgestellt werden. Zum einen, um eventuell einen „Nachteilsausgleich“ beanspruchen zu können. Zum anderen gilt man bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 als „schwerbehindert“ bzw. bei einem GdB von 30 kann man beim Arbeitsamt Schwerbehinderten „gleichgestellt“ werden. Deshalb kann es sinnvoll sein, dass Du einem Feststellungsbescheid des Versorgungsamts widersprichst. Du kannst auch jemand anders bevollmächtigen, z. B. einen Rechtsanwalt oder Vertreter einer Gewerkschaft, eines Sozial- oder eines Behindertenverbandes. Der Widerspruch kann schriftlich erfolgen. Du kannst Deinen Widerspruch aber auch persönlich beim Versorgungsamt vortragen. Er wird dann „zur Niederschrift“ gegeben. Wichtig: Du hast nur einen Monat Zeit, sich zu entscheiden, ob Du widersprechen willst. Dein Widerspruch muss dann vom Versorgungsamt mit einem Widerspruchsbescheid entschieden werden. Akzeptierst Du dann auch die Widerspruchs-Entscheidung nicht, musst Du innerhalb eines Monats klagen. Du darfst auch dann klagen, wenn die Behörde zu langsam arbeitet: Untätigkeitsklage wird eingereicht, wenn „ohne zureichenden Grund“ nach drei Monaten noch immer nicht über den Widerspruch entschieden worden ist. Die Klage ist beim zuständigen Sozialgericht schriftlich zu erheben. Du kannst auch persönlich zum Sozialgericht gehen und Deine Klage dort einem Urkundsbeamten („zur Niederschrift“) vortragen. Ein Rechtsanwalt ist nicht nötig! Die Monatsfrist muss unbedingt eingehalten werden. Dabei kommt es nur darauf an, w a n n der Widerspruch beim Versorgungsamt bzw. wann die Klage beim Sozialgericht eingeht. Widerspruch und Klage sind auch dann noch fristgerecht, wenn sie innerhalb der Monatsfrist bei einer anderen inländischen Behörde eingehen (z. B. Stadtverwaltung) oder bei einem Versicherungsträger (z.B. Krankenkasse). Weder der Widerspruch noch die Klage müssen sofort begründet werden. Du darfst die Begründung nachreichen, sofern Du die Frist eingehalten hast. Bevor Du sich für einen Widerspruch oder sogar eine Klage entscheidest, solltest Du mit Deinem behandelnden Arzt und einem erfahrenen Sozialrechtsexperten sprechen. Lass Dich beraten, ob Dein Verfahren erfolgreich scheint. Sind die Erfolgsaussichten schlecht, bleibt immer noch die Möglichkeit, ein Jahr später zu beantragen, den Grad der Behinderung zu erhöhen. Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht. Tipps für den Widerspruch gegen die Ablehnung Widerspruch Wenn Du Dich entscheidest zu widersprechen oder zu klagen, musst Du Dein Anliegen zwar fristgemäß vortragen, aber Du musst es noch nicht begründen. Zur Wahrung der Frist genügt ein allgemeiner Text wie: Ihrem Bescheid vom ……… mit dem Geschäftszeichen …. widerspreche ich. Sobald ich alle Unterlagen zusammen habe, werde ich Ihnen meinen Widerspruch ausführlich begründen. Bitte senden Sie mir Kopien zu aller ärztlichen Zeugnisse und Gutachten einschließlich der abschließenden Stellungnahme des versorgungsärztlichen Dienstes, die Grundlage für Ihren Bescheid waren. Du selbst (oder Dein bevollmächtigter Vertreter) darfst jederzeit beim Versorgungsamt Deine Akten einsehen, um den Widerspruch oder die Klage zu begründen. Das Versorgungsamt übersendet Dir Kopien der Unterlagen, wenn Du darum bittest. Die Kosten dafür musst aber Du übernehmen. Begründung Für die Begründung kannst Du unter den folgenden Formulierungen (Textbausteinen) wählen: Meinen Widerspruch begründe ich wie folgt: In Ihrem Bescheid (vom ….) haben Sie nicht alle meine Gesundheitsstörungen berücksichtigt, obgleich ich sie in meinem Antrag (vom ….) aufgeführt hatte. Es fehlen: (Aufzählung). Bitte befragen Sie dazu den behandelnden Arzt, Dr. …. / das Krankenhaus …. Leider haben Sie sich keinerlei Auskünfte über meine Gesundheitsstörungen bei Dr. …. / dem Krankenhaus …. eingeholt, obgleich ich Sie in meinem Antrag (vom ….) darum gebeten habe. Ich muss deshalb davon ausgehen, dass Sie bei Ihrer Entscheidung (vom ….) von unvollständigen Informationen ausgegangen sind. In Ihrem Bescheid (vom ….) haben Sie folgende Behinderung nicht berücksichtigt (Krankheitsbezeichnung), obgleich Sie Ihnen in der Auskunft über meinen Gesundheitszustand (vom ….) von Dr…. / dem Krankenhaus …. genannt wurde. Auch mein behandelnder Arzt ist der Meinung, dass der Grad der Behinderung mit … erheblich zu niedrig bemessen worden ist. Sie haben bei Ihrer Entscheidung Art und Schwere meiner Behinderung nicht ausreichend berücksichtigt. Mit meinem behandelnden Arzt stimme ich darin überein, dass in meinem Fall die Voraussetzungen des Merkzeichens (z.B. G, aG, RF, B, H, BI) vorliegen. Meine Behinderung belastet mich in besonderem Umfang. (kurze Darstellung der besonderen persönlichen Betroffenheit und der Wechselwirkung verschiedener Erkrankungen) Meine Behinderung ist am …. eingetreten. Bitte bescheinigen Sie mir rückwirkend von diesem Datum an den Grad der Behinderung / das Merkzeichen (z.B. G, aG, H, GI…). Schlussformulierungen Bitte heben Sie Ihren Bescheid (vom ….) auf und entscheiden Sie auf Grund der zusätzlichen Informationen erneut über die Höhe des Grades der Behinderung / die Feststellung eines Merkzeichens. Selbstverständlich stehe ich zu einer fachärztlichen Untersuchung und Begutachtung in Ihrer versorgungsärztlichen Untersuchungsstelle oder durch einen anderen Gutachter zur Verfügung. Gegen ein Urteil des Sozialgerichts dürfen Sie immer innerhalb eines Monats Berufung beim Landes-Sozialgericht einlegen. Das geht aber nicht mehr ohne Anwalt. Beratungsstellen Für Auseinandersetzungen mit Sozialversicherungsträgern und Versorgungsämtern gibt es viele Beratungsmöglichkeiten. In den folgenden Institutionen werden grundsätzlich nur Mitglieder in allen sozialen Fragen beraten und gegenüber Verwaltungen und Gerichten juristisch vertreten. "Grundsätzlich" heißt, es gibt Ausnahmen. Wir wissen von einzelnen Ortsverbänden, dass sie völlig selbstverständlich eine kostenlose "Erstberatung" anbieten. Es ist also einen Versuch Wert, vorher anzufragen, ob auch Nicht-Mitglieder beraten werden. Die Verbände haben meist erfahrene Berater. Sozialverband VdK Deutschland e.V. Wurzerstraße 4 a 53175 Bonn Tel. 02 28 8 20 930 Fax 0228 8 20 93 43 Sozialverband Deutschland SoVD e.V. Stralauer Str. 63 10179 Berlin Tel: 030-72 62 22 0 Fax: 030-72 62 22 311 Volkssolidarität e.V. Alte Schönhauser Straße 16 10119 Berlin Tel. 030 27 89 70 Fax 030 27 59 39 59 Außerdem findest Du Sozialrechtsexperten bei Deiner Gewerkschaft. Quelle: „Behinderung und Ausweis“, Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales, Integrationsamt Tipps für den Antrag Was Du beim Antrag auf Anerkennung einer Behinderung beachten solltest, haben wir in diesem Artikel aufgeschrieben:-
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Antrag auf Schwerbehinderung bei Schuppenflechte oder Psoriasis arthritis
Rolf Blaga erstellte ein Artikel in Magazin
Wie wird man mit Schuppenflechte als Behinderter anerkannt? Und wie sieht das bei Psoriasis arthritis aus? Wie geht das, was sollte man beachten und was besser nicht machen? Hier erfährst Du mehr darüber. Das Behinderten-Recht als Teil des Sozialrechts verändert sich gelegentlich. Einzelfälle, in denen das Gesetz ausgelegt werden muss, werden gerichtlich entschieden. Urteile können überholt sein, wenn es neue Entwicklungen oder Erkenntnisse gibt. Du kannst beim Versorgungsamt einen Grad der Behinderung (GdB) feststellen lassen, wenn Du durch eine Krankheit in Deinen körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen beeinträchtigt bist. Diese Beeinträchtigung muss dauerhaft sein, das heißt mindestens sechs Monate lang. Ist bei Dir schon ein GdB anerkannt, kannst Du den dann neu beurteilen lassen, wenn sich eine bestehende Krankheit verschlimmert hat oder eine neue hinzugekommen ist. Beraten lassen Vor Antragsstellung solltest Du Dich allgemein informieren: Jedes Bundesland hat seine eigenen Veröffentlichungen, unter Titeln wie „Behinderung und Ausweis“, „Schwerbehinderte Menschen und ihr Recht“ oder „Berliner Ratgeber für Menschen mit Behinderung“. Die gedruckten Versionen bekommst Du beim Versorgungsamt. Du findest sie außerdem im Internet. Wenn Du einen Grad der Behinderung (GdB) neu beantragen willst, solltest Du Dir von Experten helfen lassen. Die kennen die aktuelle Rechtsprechung. Spätestens wenn die Behörde Deinen Antrag abgelehnt hat, solltest Du den Widerspruch nicht allein formulieren. Es gibt dafür spezialisierte Anwälte. Günstiger ist aber zum Beispiel eine Beratung bei der Verbraucherzentrale, bei den regionalen Beratungsstellen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, regionalen Selbsthilfe- Kontakt- und Informationsstellen, örtlichen Sozialstationen oder Pflegestützpunkten. Sozial- oder Patientenverbände bieten solche Beratungen meist nur für ihre Mitglieder an. In Großbetrieben und bei Öffentlichen Arbeitgebern wendet man sich an den Schwerbehinderten-Beauftragten. GdB bei Schuppenflechte und Psoriasis arthritis Psoriasis und Psoriasis arthritis sind chronische Krankheiten, d.h. die Betroffenen haben sie ein Leben lang. Aber nicht jeder ist gleich stark betroffen. So unterscheidet man bei der Schuppenflechte zwischen leichten, mittelschweren und schweren Fällen. Die Gelenk-Psoriasis dagegen verschlechtert sich im Laufe der Zeit, wenn sie nicht angemessen behandelt werden kann. Die Gutachter des Versorgungsamtes halten sich penibel an die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Daraus lassen sich viele Fragen beantworten. Die VersMedV erhältst Du kostenlos vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder im Internet. Grad der Behinderung bei Psoriasis (VersMedV, Ziffer 17.7.) GdB bis 10, wenn die Psoriasis auf die bevorzugten, typischen Stellen beschränkt ist (mit Ausnahme des behaarten Kopfes). GdB bis 20, wenn die Pso ausgedehnt ist, aber erscheinungsfreie Intervalle von mehreren Monaten auftreten. GdB 30 bis 50, bei andauerndem ausgedehnten Befall oder stark beeinträchtigendem lokalen Befall (z.B. an den Händen). Zusätzlich ist zu bewerten, wenn eine außergewöhnliche Nagelbeteiligung mit Zerstörung der Nagelplatten vorliegt. Im Einzelnen ist zu berücksichtigen, wie stark der Gebrauch der Hände, die Greif- und Geh-Fähigkeit beeinträchtigt sind, welche Schmerzen der Mensch hat und in wieweit die Nägel optisch verändert sind. Für die Berücksichtigung des Behinderungsgrades sind außerdem in die Bewertung mit aufzunehmen: wo genau die Hauterscheinungen sind (Gesicht, Hände, Füße) wie stark der Juckreiz ist wie der oder die Betroffene bisher auf Therapien angesprochen hat (therapie-resistent?) wie oft der oder die Betroffene stationär (akut oder rehabilitativ) behandelt werden musste und wie kontinuierlich die Krankheit ambulant versorgt werden muss (Anzahl der Arztbesuch, auch wegen Bestrahlung, Blutabnahme, Spritze, Tropf). wie stark die Lebensqualität durch die Krankheit beeinträchtigt ist. Dazu gehören die psychischen Belastungen, die Einschränkungen im Beruf, Alltag, Freizeit und bei den Sozial- und Partnerschaftskontakten. Je genauer Patient und Arzt diese Belastungen dokumentieren, desto genauer kann der GdB bestimmt werden. Ein GdB über 50 ist bei reinen Hauterscheinungen selten. Grad der Behinderung bei Psoriasis arthrits (VersMedV, Ziffer 18.2.1) Für die Psoriasis Arthritis gibt es keine eigene Tabelle. Die Gutachter orientieren sich an den Bewertungen für „entzündlich-rheumatische Krankheiten“. GdB bis 10 bei leichten Beschwerden, ohne wesentliche Funktionseinschränkungen. GdB 20 – 40 bei geringen Auswirkungen, d.h. leichtgradigen Funktionseinbußen und Beschwerden an einzelnen Gelenken (geringe Krankheitsaktivität). GdB 50 – 70 bei mittelgradigen Auswirkungen, d.h. andauernden, erheblichen Funktionseinbußen und /Beschwerden (therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität). GdB 80 – 100 bei schweren Auswirkungen, d.h. nicht mehr zu reparierende Funktionseinbußen und fortgeschrittene Gelenkzerstörungen. Erfahrungen von Menschen mit Schuppenflechte oder Psoriasis arthritis: Schau Dich in unserem Forum "Rechtliches und Soziales" um. Weitere Erkrankungen und Haupterkrankung In der VersMedV wurde für die Psoriasis schon berücksichtigt, dass Gelenke- oder Wirbelsäulen mit beteiligt sein könnten (Psoriasis Arthritis). Bekannt ist ebenfalls, dass es weitere schwere, lebensbedrohliche Begleiterkrankungen der Psoriasis gibt. Hast Du mehrere Krankheiten zugleich (z.B. Schuppenflechte, Psoriasis Arthritis, Zucker [Diabetes], Herzkrankheiten, Übergewicht [Adipositas], Depressionen), wird das bei der Festlegung des GdB wie folgt berücksichtigt: Es muss entschieden werden, welche dieser Krankheiten Dich am stärksten einschränkt. Danach wird geprüft, wie diese „Hauptbehinderung“ durch Deine weiteren Krankheiten verstärkt wird. Daraus ergibt sich eine „Gesamtbehinderung“, die durch den GdB ausgedrückt werden soll. Es kommt also sehr genau darauf an, für welche Krankheit Du im Antrag die stärksten Belastungen beschreibst. Zähle auf einem Extrabogen alle Krankheiten auf, für die eine gesicherte Diagnose vorliegt. Ärzte sind verpflichtet, in einem kostenlosen „Ärztebrief“ die Diagnose Deiner Krankheiten zu bestätigen. Reiche diese Befunde nur in Kopie ein und behalten die Originale, falls Du später widersprechen oder klagen musst. Beschreibe knapp, deutlich und drastisch, wie die Hauptkrankheit (Psoriasis) Dich einschränkt – körperlich, psychisch, sozial, beruflich, privat usw. Wenn Du weitere Krankheiten aufgeführt hast, beschreibe, wie diese anderen Krankheiten die Psoriasis verschlimmern. Das ist nicht immer ganz einfach zu beschreiben. Starkes Übergewicht oder Herz-Kreislauferkrankungen können eine schon eingeschränkte Beweglichkeit weiter verschlimmern; Depressionen können nicht nur den Hautzustand verschlimmern, sondern auch Schmerzen oder Juckreiz. Bedenke, dass der begutachtende Arzt des Versorgungsamts nicht viel Zeit hat und nach Aktenlage entscheidet. Entsprechend übersichtlich, aber nicht zu langatmig, sollten die Einschränkungen beschrieben werden. Ärztliche Stellungnahme fürs Versorgungsamt Auf dem Antrag musst Du eine Ärztin oder einen Arzt Deines Vertrauens nennen. Die oder der sollte das Krankheitsbild und den Krankheitsverlauf Deiner Hauptkrankheit (Psoriasis) möglichst umfassend beschreiben können. Diese Ärztin bzw. dieser Arzt wird automatisch vom Versorgungsamt um Stellungnahme gebeten. Dafür gibt es eine Vergütung. Es gibt Ärzte, die so etwas nicht gerne machen oder denen die Vergütung dafür zu gering ist. Deshalb fallen diese Befunde immer wieder knapp und oberflächlich aus. Damit sind sie dann wenig aussagekräftig. Du kannst Deine Ärztin oder Deinen Arzt entlasten: Lassen Dir Deine Patientenakte kopieren. Schreibe daraus für die Stellungnahme den bisherigen Krankheitsverlauf auf. Gehe die in der VersMedV genannten Punkte durch und schreibe möglichst zu jedem Punkt etwas auf. Mit diesen Informationen kann dann die ärztliche Stellungnahme fürs Versorgungsamt verfasst werden. Bitte die Ärztin oder den Arzt außerdem zu vermerken, wenn Du ein sog. „Merkzeichen“ benötigst („gehbehindert“, „schwer gehbehindert“, „kann keine Treppen steigen“ „muss stets begleitet werden“). Dränge freundlich, aber bestimmt darauf, dass die Stellungnahme unverzüglich geschrieben wird. Du hast einen Anspruch darauf. Und bitte die Praxis, Dir die Stellungnahme zu kopieren, falls Du später widersprechen oder klagen musst. GdB bei Erscheinungsfreiheit? Es ist nicht besonders überzeugend, einen Neu- oder einen Verlängerungs-Antrag zu stellen, wenn Du gerade erscheinungsfrei bist. Wenn es trotzdem nicht anders geht, solltest Du auf Deinen bisherigen Krankheitsverlauf hinweisen. Aus dem geht hervor, dass der momentane Zustand nicht dauerhaft ist. Nach erscheinungsfreien Perioden hast Du regelmäßig wieder starke Schübe bekommen. Wenn dem Gutachter dieser Werdegang ausführlich vorliegt, wird er einen „Mittelwert“ bilden. Du musst mit einer Nachuntersuchung rechnen, wenn sich die Krankheit langfristig bessern könnte, zum Beispiel durch teure, hochwirksame innere Medikamente. Antrag einreichen Behalte eine Kopie des Antrags, falls Du dem Bescheid widersprechen musst. Bitte bei Antragsstellung das Versorgungsamt, Dir den Eingang zu bestätigen. Wenn Du später schriftlich nach dem Bearbeitungsstand fragst, muss Dir geantwortet werden. Bescheid und Widerspruch Der medizinische Gutachter der Behörde entscheidet meist nur auf Grund der schriftlichen Unterlagen. Eine ergänzende Untersuchung gibt es in seltenen Fällen nur dann, in denen die Aktenlage nicht eindeutig ist. Das gesamte Verfahren dauert ungefähr drei bis fünf Monate. Am Ende des Verfahrens steht ein Bescheid des Versorgungsamts. Wenn Du damit nicht einverstanden bist, kannst Du innerhalb von vier Wochen dagegen Widerspruch einlegen. Halte die Frist ein und lege erst nur formal Widerspruch ein, ohne ihn zu begründen („Begründung folgt“). Dann lass Dir einen Termin zur Akteneinsicht geben. Manchmal enthält die Akte nämlich Befunde, die Du nicht kennst. Nimm möglichst eine Zeugin oder einen Zeugen dazu mit. Lass Dich nicht einschüchtern, wenn Deine Vertrauensperson nicht akzeptiert wird. Zur Not wende Dich an den Beschwerde-Ausschuss des Versorgungsamts. Fordere schriftlich eine Kopie des ärztlichen Gutachtens vom Versorgungsamt. Das ist schließlich die Grundlage für den Bescheid, den Du nicht akzeptierst. Wichtig ist, dass Du den Name des Gutachters erfährst und welcher medizinischer Fachrichtung er angehört. Gerade bei den Krankheitsbildern Psoriasis und Psoriasis arthritis gibt es inzwischen derart viele neue Erkenntnisse, dass sie eigentlich nur ein Dermatologe bzw. Rheumatologe berücksichtigen kann. Jetzt kannst Du Dich beraten lassen, in welchen Punkten Du widersprechen solltest. Für Deine Hauptkrankheit, Psoriasis oder Psoriasis arthritis gibt es ausführliche Beschreibungen, wonach sich der Grad der Schädigung bemisst: Die Anlage zur Versorgungsmedizin Verordnung – VersMedVi trägt den Titel „Versorgungsmedizinische Grundsätze“. In den Abschnitten 17 und 18 werden Hautkrankheiten und rheumatische Krankheiten behandelt. Wissen und Tipps für Dein Leben mit Schuppenflechte oder Psoriasis arthritis: Meld dich für unsere Newsletter an. Klagen, beschweren oder neu feststellen lassen? Ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht ist in der ersten Instanz kostenlos, wenn Du das ohne Anwalt machst. Eine Rechtsberatung bei den Sozialverbänden kostet beim ersten Mal ebenfalls nichts. Das Sozialgericht setzt eventuell einen eigenen, unabhängigen Gutachter ein. Nachteil: Der Klageweg kann sich über sehr lange Zeit hinziehen, weil die Sozialgerichte völlig überlastet sind. Du kannst Dich beim Versorgungsamt über Art und Methode des Gutachters beschweren, wenn Du den Eindruck hast, es sei fahrlässig entschieden worden. Im Rahmen der Dienstaufsichtsbeschwerde muss dann überprüft werden, ob der Gutachter Fehler gemacht hat. Schneller als auf dem gerichtlichen Weg geht es, wenn Du eine „Neufeststellung“ der Behinderung beantragts. Dann muss es eine neue Untersuchung und ein neues Gutachten geben. Auch hierbei solltest Du Dich vorher bei einer der genannten Beratungsstellen umfassend beraten lassen. Beharrlich bleiben Wenn Du fest davon überzeugt bist, dass es Dir zusteht, als Behinderter anerkannt zu werden, solltest Du nicht so schnell aufgeben! Du selbst weißt am besten, wie stark Deine Krankheit Dich einschränkt. Ein Bescheid vom Versorgungsamt ist nicht die Bibel! Es kann vorkommen, dass externe Gutachter überfordert sind oder es sich zu einfach machen. Überall sitzen nur Menschen, die sich irren oder die falsch entscheiden können. Du hast es mit einer schwerfälligen und meist überlasteten Bürokratie zu tun und Du forderst Extra-Arbeit. Gib also nicht auf, wenn die Behörde Deinen Fall nicht gleich genauso sieht wie Du selbst. Vor allem: Hol Dir Hilfe bei Fachleuten. In den meisten Fällen kostet die das zwar Zeit, aber kein Geld. Tipps zum Weiterlesen In unserem Forum haben Betroffene schon viele Erfahrungen mit dem Antrag auf Behinderung und GdB ausgetauscht. In einem Expertenforum hatte ein Sozialarbeiter und Fachberater viele Fragen beantwortet. Ein Rentenberater hat in seinem Blog aus der Praxis geplaudert – auch über Psoriasis arthritis, Behinderung und den GdB. Eine Anwältin hat etwas über Stolperfallen und Tipps zum Antrag auf Schwerbehinderung bei rheumatischen Erkrankungen ausgeschrieben. "Studieren mit Behinderung" ist eine Broschüre der Studenten-Plattform fernstudieren.de. talentplus ist ein Portal zu Arbeitsleben und Behinderung. Die Deutsche Rheuma-Liga hat ein Merkblatt „Schwerbehindertenausweis“ herausgegeben. Außerdem gibt es von der Organisation ein Merkblatt „Das Verfahren und der Rechtsweg in sozialrechtlichen Angelegenheiten“ und eins über „Soziale Leistungen und Hilfen für Rheumakranke“. Informationen zum Schwerbehindertenausweis vom Sozialverband VdK Deutschland e.V. Rechtsanwalt Thomas Eschle aus Stuttgart hat einige Informationen zum Grad der Behinderung bei Hautkrankheiten aufgeschrieben. Rechtsanwalt Reinhard Dotterweich hat eine Tabelle mit Anhaltswerten zum Grad der Behinderung (GdB, GdS) ins Netz gestellt. Beim Familienratgeber der "Aktion Mensch" findest Du eine Übersicht über die Versorgungsämter je nach Bundesland. Schwerbehinderung – wie es geht und was es bringt: Stiftung Warentest hatte im Oktober-Heft 2018 etwas über den Schwerbehindertenausweis geschrieben. Das steht fast vollständig kostenlos im Netz. Gut ist die Schritt-für-Schritt-Anleitung. Hilfreich ist auch die Zusammenstellung, wie man mit einer Schwerbehinderung früher in Rente gehen kann. Was du machen kannst, wenn dein Antrag auf Schwerbehinderung abgelehnt wurde, erfährst du in diesem Artikel:- 2 Kommentare
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Meine Psoriasis arthritis wird jetzt mit Taltz behandelt
Pummelfee erstellte einem Thema in Psoriasis arthritis
Zuerst wurde meine Haut mit Kortison behandelt. Es half aber nicht, im Gegenteil mein Körper sah einfach nur noch schrecklich aus. Das ganze Martyrium dauerte bis September 2024, da bekam einen Termin bei einer Rheumatologin. Erstmal begannen wir mit MTX 15 mg was mir überhaupt nicht bekommen ist. Seit beginnt die Therapie mit Taltz. Die erste Spritze habe ich schon weg. Nun muss man abwarten. Weiß irgendjemand wie man einen schwerbeschädigten Ausweis beantragt. LG die Pummelfee- 18 Antworten
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Online-Sprechstunde für junge Menschen und Eltern rund um den Schwerbehindertenausweis
Redaktion erstellte eine Veranstaltung in Veranstaltungen
Eine Online-Sprechstunde für junge Menschen und Eltern rund um den Schwerbehindertenausweis. Veranstalter ist der Bundesverband der Deutschen Rheuma-Liga e.V. Anmeldungen gehen per E-Mail an mayer@rheuma-liga.de. -
Online-Sprechstunde für junge Menschen und Eltern rund um den Schwerbehindertenausweis
Redaktion erstellte eine Veranstaltung in Veranstaltungen
Eine Online-Sprechstunde für junge Menschen und Eltern rund um den Schwerbehindertenausweis. Experte Lukas Völker hat jahrlange Erfahrung in der Schwerbehindertenvertretung und gibt Tipps weiter. Für den Austausch rund um den Alltag sind drei Beraterinnen dabei – für Eltern oder für junge Menschen. Veranstalter ist der Bundesverband der Deutschen Rheuma-Liga e.V. Anmeldungen gehen per E-Mail an mayer@rheuma-liga.de. -
Wen es Interessiert? GdB und Erwerbsminderungsrente!
Bettenhaus9 erstellte einem Thema in Rechtliches und Soziales
Habe letzte Woche Freitag bescheid bekommen, das ich seit 1.06.2015 meine Erwerbsminderungsrente wegen Psoriasis vulgaris und Psariasis Arthritis bekomme! (Bin 59 Jahre alt) Darf also noch 6 Stunden am Tag arbeiten. Mein GdB wurde letztes Jahr von 30 auf 40 Prozent erhöht! Habe dann Einspruch über ein RA eingelegt! Das Verfahren läuft noch! Mein RA will ein GdB von mind. 60% erreichen. Denke auch das ich das durch bekomme, da das Versorgungsamt noch einige Unterlagen von mir haben wollte,die ich nachgereicht habe. Muss also da noch abwarten. Halte euch auf dem Laufenden!!- 5 Antworten
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PSA: bekomm ich Schwerbeginderung GdB trotz Schmerzfreiheit?
oelsumpf erstellte einem Thema in Rechtliches und Soziales
Hallo, ich bin neu hier und erst mal vielen Dank für die ganzen Infos die ich hier schon gefunden hab. Meine Frage ist: Macht es Sinn Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen obwohl es mir z.Z verhältnissmäßig gut geht? Ich bin 48 und habe seit ca.25-30 Jahren PSA, erst als ich mich vor 5Jahren nur noch 1-5Minuten am Stück bewegen konnte, hab ich endlich mit einer regelmäßigen Terapie angefangen. Ich hab eine Radiosynoviorthese des Srunggelenk machen lassen, nehm MTX + Humira und hab mir einen Hund angeschaft. Terapie hat voll angeschlagen. Haut und Nägel sind, nach über 30Jahren, inzwischen ohne Befund. Ich kann an schlechten Tagen wenigsten 500m und an guten bis 4000m am Stück laufen, Gelenke sind meist nur noch morgens steif, schmerzhaft und geschwollen. Es gibt zwar immer mal wieder Rückschläge, aber wenn ich es nicht übertreibe, kann ich wieder alles machen. Ich hab mal MTX abgesetzt, ging ca. 2 Wochen gut, dann hatte ich wieder Wochenlang Probleme, bis die Medis wieder gegriffen haben. Ich hab seit langem masive Probleme mit meinem Arbeitgeber, er tut alles dafür dass ich von mir aus gehe, mit Erfolg, ich halte es nicht mehr aus. Mein Problem ist dass ich den Job (soziale Arbeit), den ich gern mache, nicht gelernt hab und auf alle Bewerbunge deshalb Absagen bekomme und aus meinem eigentlichen Beruf (IT), worauf ich keinen Bock hab, bin ich 22Jahren raus. Mir geht es im Moment gesundheitlich "gut" (körperlich), aber mir ist schon klar dass sich das sehr kurzfristig wieder ändern kann. Kurz gesagt, ich weis im Moment nicht wirklich wie es weitergeht. Ein Freund (Betriebsrat) hat mir geraten auf alle Fälle einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Weis nicht ob es mir was bringt z.B. für eine Abfindung oder eine Umschulung. Würd mir aber vielleicht etwas Sicherheit geben. Deshalb nochmal meine Frage: Macht es Sinn einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, obwohl es mir z.Z. gut geht? Zählt die Erkrankung oder der aktuelle Zustand? Wie wird mein Antrag Geprüft? Befunde (alte) und ein Attest von meinem Rheumatologen kann ich besorgen, aber bei eine aktuellen Begutachtung würde vermutlich schief gehen, glaube nicht dass ich das spielen könnte. Sorry wegen des vielen Gelabers und Danke für Eure Antworten Gruß Oelsumpf -
Ein Guten Morgen in die Runde, wer leidet unter Psoriasis arthritis und hat dadurch einen Behinderungsgrad? Ich habe 30 % auf beides zusammen, obwohl die Gelenkbeteiligung viel später auftrat, als die Psoriasis! Würde mich über Antworten sehr freuen. LG
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Hallo Forengemeinde Habe heute nach 2 Monaten Wartezeit Post vom VA bekommen mit meinem Feststellungsbescheid. Man hat mir einen GdB 30 zuerkannt bis Juli 2018. Dann ist eine Nachprüfung vorgesehen, mit folgender Begründung: "Nach ärztlicher Einschätzung ist bei dieser Gesundheitsstörung möglicherweise noch eine Änderung mit Auswirkung auf die Höhe des GdB und ggf. festgestellte Merkzeichen zu erwarten." Was auch immer das heißen mag. Folgende Gesundheitsstörung wurde berücksichtigt: "Hauterkrankung mit Gelenkbeteiligung Teil GdB 30" Nun meine Frage: Lohnt sich hier ein Widerspruch? Oder soll ich gleich den Gleichstellungsantrag stellen, damit ich wenigstens im Job gesichert bin? Bin Mitglied im Vdk, aber noch kein halbes Jahr, was wohl die Voraussetzung stellt. Hat mir die Dame eben am Telefon mitgeteilt. Sie meinte aber auch, dass man die Mitgliedschaft zurückdatieren kann. Termin habe ich da nun aber erst am 17. Februar bekommen. Nun weiß ich echt nicht, was ich machen soll.
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Hallo, ich habe PSA und habe jetzt einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt.Trotz Humira und MTX (seit November2015) bin ich nicht schmerzfrei. Es geht mir aber deutlich besser! Wer hat Erfahrungen mit dem Antrag und welcher Grad wurde bei euch festgestellt? Bin gespannt! Kiki
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Hallo, ich möchte beim versorgungsamt einen Antrag auf Behinderung stellen. Wie läuft sowas ab? Hat schon jemand Erfahrung damit? Meine psoriasis ist am ganzen Körper stark ausgeprägt bin seit 15 Jahren in Dauerbehandlung, nichts hat bis jetzt auf Dauer geholfen.. Ich bin das ganze Jahr übersät mit psoriasis Herden, mittlerweile sind auch meine Gelenke, vor allem die Schulter betroffen... Wie hoch stehen die Chancen auf Erfolg das der Antrag durch geht...? Danke für eure Antworten.. Lg Tanja
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Widerspruch beim Versorgungsamt unzureichend
stelario erstellte einem Thema in Rechtliches und Soziales
Hailo, ich bin ganz neu hier und möchte gerne wissen wie eure Erfahrungen mit dem Versorgungsamt sind. Leide seit über 5 Jahren an Psoriasis Vulgaris. Ich habe das Glück in einer Studienambulanz behandelt zu werden. Hatte schon Ciclosporin, Fumaderm und seit letzten Jahres bekomme ich Stelara 90mg alle 3 Monate. Trotzdem habe ich dicke Plaques an den Ellenbogen und im Afterbereich und die Spritze hält keine 3 Monate. Habe beim Versorgungsamt eingereicht und 10 Gdb erhalten. Widerspruch eingelegt und ein Schreiben der Studienambulanz beigefügt die mir eine schwere Psoriasis belegen. Vom Versorgungsamt kam heute das Schreiben. Nun habe ich 20 Gdb bekommen, ist das so in Ordnung? Wenn ich das Medikament nicht nehmen würde würde ich am ganzen Körper blühen und leider habe ich durch die Medis sehr schlechte Leberwerte. Ich bin wirklich verzweifelt und fühle mich so mies, die meinen halt das es wohl nicht so schlimm ist. Habt ihr auch schon mal einen Antrag an das Versorgungsamt eingereicht, wie sind eure Erfahrungen? Würde mich sehr über Antworten freuen. Mfg stelario- 21 Antworten
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Hallo zusammen, denke ich bin hier richtig....
Stoner 58 erstellte einem Thema in Neue stellen sich vor
Hallo, bin absolut neu hier und habe mich dazu entschlossen mich hier anzumelden und meine Erfahrungen zur Verfügung zu stellen (falls erwünscht), nachdem ich sämtliche Beiträge gelesen habe. kurze Vorstellung: Ich bin 56 Jahre, leide seit 46 Jahren an Psoriasis und vor 2 Jahren wurde PSA diagnostiziert (leider 30 Jahre zu spät). Ich denke ich brauche keinem von euch den Leidensweg erzählen, möchte nur mitteilen daß ich im Laufe der Jahrzehnte 12 verschiedene Hautärzte(PSO) und 7 Orthopäden wegen Gelenksproblemen aufgesucht habe, wobei keiner auf die Idee kam, mich zum Rheumatologen zu schicken. Vor 2 Jahren hatte ein Schmerztherapeut einen Geistesblitz!!! Rheumatologe: " höchste Zeit"!!! Seit Januar 2013 sofort 20mg Metax wöchenlich, seit November 2013 40mg Humira, da Sulfasalazin und Leflunomid versagt haben. Rasanter Fortschritt der Krankheit in 2013/2014; kann maximal nur mehr 500 Meter normal Gehen, dann exteme Schmerzen mit Schweisausbrüchen und Atemnot! Vor 8 Tagen wurde festgestellt, daß die Gelenkszerstörung gestoppt sei und ich mich mit diesem Zustand abfinden muß (Ziel erreicht). Es ist für mich sehr schwer dies zu akzeptieren, da ich früher sportlich extrem aktiv war und mit meiner Gewichtszunahme nicht umgehen kann(ca.30kg in 3 Jahren). Hab auch einen Verschlimmerungsantag beim Versorgungsamt gestellt und bekam einen GdB von 40%, nach 30% von vor 15 Jahren!! Zusätzlich nehme ich noch jede Menge an Schmerzmittel ( Tilidin 300mg, Arcoxia 90mg,Ibuprofen 800mg) um täglich 8 Stunden Schichtarbeiten zu können (danach bin ich fertig mit der Welt). Auch Medikamente gegen Bluthochdruck und Bronchitis muß ich täglich in mich reinstopfen, dazu natürlich Pantoprazol 40mg für den Magen, weshalb soll ich da noch unglücklich sein? Ich hoffe, euch nicht zuviel mit dieser Geschichte genervt zu haben und würde mich freuen, wenn mir jemand einen Weg aufzeigen könnte, meine Situation zu meistern!!! Mit allerbesten Wünschen und Grüßen Stoner 58 PS: Cassey Stoner war Motorradrennfahrer und Weltmeister der MotoGP und ich ein Fan seines Fahrstils! Daher Stoner 58, übrigens mein Geburtsjahr.- 12 Antworten
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Ich habe meine Diagnose ja erst frisch bekommen, aber bin in einem furchtbaren Zustand. Die Tagesmutter meines jüngeren Sohnes hat mich auf die Idee gebracht, ob ich nicht einen Behindertenausweis beantragen möchte. Nun wollte ich fragen, ob Ihr mir eine Einschätzung geben könnt, ob sich das in meinem Fall lohnt, ist ja doch wieder Aufwand, den ich nicht umsonst betreiben möchte. Meine Umstände: - Pso auf der Kopfhaut, recht ausgeprägt, d.h. es gibt keine erscheinungsfreien Zeiten, ich riesele, wo ich gehe und stehe, teilweise hängen mir die losgekratzten Plaques in den Haaren rum - phasenweise, meist im Herbst/Winter, Pso an den Händen, Ellbogen, Ohren (Ohren oft auch ganzjährig) - beginnende Nagelbeteiligung an den Fußnägeln - PsA: viele Gelenke betroffen, im Moment akut sind Sprunggelenke, Knie, Hüftgelenke, Schultern, Handgelenke, Finger, LWS/ISG - aufgrund der viel zu späten Diagnose sind leider schon einige Gelenke irreparabel geschädigt: Arthrose in den Sprunggelenken mit deutlicher Verschmälerung des Gelenkspalts, deutliche Arthrose in den Knien, den Hüftgelenken und beginnende Arthrose in den Schultergelenken.(neue Rö-Bilder der Hände und Füße folgen in den nächsten Tagen, die alten sind von vor ca. 1 Jahr.) -außerdem habe ich noch allergisches Asthma, was vor allem in der Frühling-/Sommersaison stark wird, wenn die Pollen fliegen (habe ca. 1 Mio Allergien) - ADS - Reizdarmsyndrom - chronische Refluxösophagitis, die nur mit Dauermedikation einigermaßen im Griff zu halten ist - Tinnitus - Hörminderung des linken Ohrs (ich meine, die HNO-Ärztin hat von 30% verbliebenem Hörvermögen gesprochen), aufgrund eines Trommelfellschadens, der stark vernarbt verheilt ist. Das kann auch nicht durch ein Hörgerät ausgeglichen werden, sagte sie, weil das Gehirn nicht auf Dauer gut damit klar kommt, die Reize von einem natürlich hörenden und einem "künstlich" hörenden Ohr zu verarbeiten. Die letzten Dinge haben ja nicht wirklich was mit der Pso/PsA zu tun, aber irgendwo glaube ich gelesen zu haben, dass das beim GdB mit einfließen kann. Falls sich ein Antrag lohnt: sollte ich den dann lieber jetzt stellen, wo alles noch akut ist, oder erstmal die nächsten Monate abwarten, wie sich die frisch begonnene MTX-Therapie auswirkt? Bin gespannt auf Eure Meinungen!
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So, dann ich will ich auch mal einen Thread starten und hoffe, dass mir der ein oder andere aus erster Hand berichten kann. Natürlich habe ich das Forum schon durchforstet und habe mir ein paar Infos selbst zusammengesucht, aber mich würde in erster Linie Eure eigenen, selbst gemachten Erfahrungen interessieren. Erstmal zu mir: Hatte in meinem Vorstellungs-Thread ja schon berichtet, dass bei mir hauptsächlich die Hände von der PSO betroffen sind. Ich vermute, dass ich mir in meinem alten Job die Haut so nachhaltig geschädigt habe, dass ich eben jetzt seit mehreren Jahren die entsprechenden Symptome habe. Noch mal zusammengefasst: Ich komme aus einem Elektroberuf, war darin knapp 15 Jahre tätig und hatte oft mit allerlei Reinigungsmitteln, Ölen, Lacken und Verdünnungen zu tun. Momentan sieht es so aus, dass ich mich seit gut einem Jahr mit einem PC-Service selbständig gemacht habe. Die meiste Zeit sitze ich beim Kunden am PC und bin auf Fehlersuche, hin und wieder schraube ich aber mal an diversen Geräten, was verständlicherweise ziemlich auf die Haut geht. Da das aber in der Regel eine recht filigrane Arbeit ist, ist mit Handschuhen allerdings nichts zu machen - zumal ich sowieso die Erfahrung gemacht habe, dass dann eben in den Handschuhen soviel Reibung und Schweiß entsteht, dass es genauso wenig förderlich für die Haut ist. Gleiches gilt für so ziemlich alle handwerklichen Arbeiten im und um den Haushalt. Kurzum: Ein handwerklicher Beruf kommt für mich in diesem Leben wohl nicht mehr infrage... Aktuell sieht es nun so aus, dass ich mir womöglich im kommenden Jahr einen neuen Job suchen muss. Dummerweise gibt mein Lebenslauf eben nur meine elektrotechnischen Werdegang her, von ein paar "Hilfsarbeiter-Jobs", die sich aber mehr oder weniger im Handwerk abgspielt haben, per Zeitarbeit mal abgesehen. Ein Bürojob, bei dem man hauptsächlich auf der Tastatur rumklimpert, ist für mich demnach kaum vermittelbar, weil ich entsprechende Referenzen einfach nicht vorweisen kann. Jetzt habe ich gelesen, dass man sich mit einem entsprechenden GdB "gleichstellen" lassen kann, um vom Arbeitsamt etwaige Umschulungen und dergleichen bekommen zu können. Meine Frage ist nun, hat jemand schon Erfahrungen damit? Und wie hoch muss der GdB eigentlich sein, um in den "Genuss" dieser Gleichstellung zu kommen? Und von wem wird dieser Grad eigentlich festgestellt? Kann ich da selbst einen oder mehrere Dermatologen aufsuchen oder wird das gar von einem "Amtsarzt" festgestellt? Aktuell fällt meine PSO recht milde aus, jedenfalls sieht meine Haut an den Händen den Umständen entsprechend "gut" aus, sodass ich in der momentanen Situation ehr denke, dass meine Chancen auf einen gewissen GdB ohnehin nicht so groß wären. Und abschließend noch die Frage: Welchen Jobs geht Ihr eigentlich nach? Falls es Jobs sind, die Eure Haut belasten, wie geht Ihr damit um?
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Psoriasis jetzt an allen Gelenken und schon seit 2 Jahren nen unbefristeten Behindertenausweis
schuppengespenst1 erstellte einem Thema in Schuppenflechte-Forum
Hallo bin neu hier. Hab das Forum durch Zufall gefunden. Hat jemand auch so einen Fall? Mir kommt es so vor als hätte mir mein Arzt etwas verschwiegen habe hier gelesen das man durch psoriatis keine 50 prozent bekommt und schon garnicht unbefristet.- 6 Antworten
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PsA Diagnostiziert...absolutes neuland für mich!!
JackysMom erstellte einem Thema in Psoriasis arthritis
Hallo... Ich bin 25 Jahre alt und habe erst seid kurzer zeit PsO mittlerweile wurde PsA diagnostiziert. Die Hände und die Füsse sind vom äusserlichen betroffen (besonders die Hand- und Füssflächen) von den Gelenken her ist das linke Handgelenk am schlimmsten von den bewegungseinschränkungen und von den schmerzen her. Ich soll nach bedarf Ibuprofen 600 einnehmen die aber rein gar nicht anschlagen, das war mir auch schon länger bekannt und das habe ich auch dem Arzt gesagt aber seiner seits kam dazu keine reaktion. Was nehmt Ihr für medikamente? Ich habe auch gelesen das man mit dieser "Krankheit" einen Schwerbehindertenausweis beantragen kann mit bis zu 50%. Wie sind da euere erfahrungen? Habt ihr den Ausweis leicht bekommen ohne widerspruch einlegen zu müssen?- 8 Antworten
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Hallo ihr Lieben Heut muss ich mal meinen Unmut loswerden und hoffe bei euch ein offenes Ohr beziehungsweise Auge zu finden. Seit fast 4Jahren versuche ich eine Erwebsminderungsrente zu bekommen. Bin im Sommer zum Vdk . Die haben jetzt Neuantrag gestellt.Habe jetzt für Dienstag Termin für Gutachter Nr. 5, War auch schon auf Reha die mir überhaupt nichts gebracht hat. Im Gegenteil .Mir gings danach schlechter als vorher. Es sind Unterlagen verschlampt worden. Ein Ablehnungsbescheid von November letzten Jahres bekam ich erst mal diesen Jahres im Juli zu Gesicht und das nach langen betteln nur damit ich keinen Wiederspruch einlegen kann.Mann bekommt auch die Gutachten kaum zu Gesicht. Habe wohl einen GdB von 60. Wenn das alles nicht so traurig wäre müsste man schon wieder lachen. Nun einen herzlichen Dank fürs Zuhören halt fürs lesen. Gruss Donna
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Mahlzeit, habe gerade meinen Briefkasten entleert. Post vom Versorgungsamt! Der GdB beträgt 20. Da fällt mir ja echt nix mehr dazu ein...... Ist noch jemand aktuell an der Sache dran? Schönen Sonntag
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GdB 40 - würdet ihr Widerspruch einlegen?
Rhodesian erstellte einem Thema in Rechtliches und Soziales
Hallo zusammen, ich hab grad Post bekommen. Das ging ganz schön schnell, hab den Antrag im Februar gestelt. Jetzt habe ich den Bescheid der mir sagt "GdB 40 wegen Schuppenflechte mit Gelenkbeteiligung" 40 find ich ja schon recht ordentlich für den Erstantrag. Trotzdem frage ich mich, ob ich nicht vielleicht Widerspruch einlegen sollte (mit Beilage von Fotos?). Würdet ihr das so stehen lassen oder gucken, ob da noch was geht? LG Tina- 27 Antworten
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- GdB
- Schwerbehinderung
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Ich hätte dazu zwei Fragen: 1. Habe ich derzeit überhaupt eine Chance den Ausweis zu bekommen, da ich im Moment (seit ca. April) erscheinungsfrei bin und es mir vergleichsweise wirklich gut geht? Andererseits nehme ich ja sehr starke Medikamente (Humira, MTX), die mein Immunsystem beeinträchtigen. 2. Welche Vorteile habe ich genau davon? Ich bin Arbeitnehmer, 40 Stunden/Woche im Büro. Soweit ich weiß, dürfte ich Anspruch auf mehr Urlaub haben und die Kündigung dürfte schwerer sein. Ich habe hier etwas gelesen von steuerlichen Vorteilen? Vielen lieben Dank schon einmal für Eure Hilfe!
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Gestern wahr ich beim hautarzt pso mit bade Therapie 35 mal mit Bestrahlung. Heute beim reumatologen psa festgestellt an den Zehen die sind unterschiedlich dick. Auf ro Bildern ist nur wenig erkennen. Vermutlich mtx Therapie Absprache mit hautarzt fehlt noch. Morgen sprechen mit Hausarzt bzgl behindertengrad mit G Antrag besprechen. LG
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- Lichttherapie Erfahrungen
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Behindertenausweis beantragen ja oder nein?
Nika146 erstellte einem Thema in Rechtliches und Soziales
iHey, ich bin 17 Jahre alt und habe seit 6 1/2 Jahren Psa. Es schlagen- 6 Antworten
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Frage: Was bedeutet die Ausführung "...systemische Behandlung nicht gewünscht..." in einem GDB-Bescheid bzw. zieht dies evtl. Nachteile nach sich?
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Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte, Psoriasis arthritis und dem ganzen Rest