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  1. Rolf Blaga

    Wer zahlt was bei Therapie und Reha?

    Hier erklären wir, was Krankenkasse oder Rentenversicherung bei der Therapie der Schuppenflechte oder Psoriasis arthritis bezahlen und was nicht. Die tatsächlichen Leistungen der Sozialversicherungen bleiben nicht gleich. Wenn ein Sozialgesetz geändert wird, geschieht das aus politischen Gründen. Einzelne konkrete Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden – nach sachlichen Erwägungen – im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zwischen Ärzten und Krankenkassen ausgehandelt. Im Zweifelsfall frag sicherheitshalber bei Deiner Krankenkasse oder der Unabhängigen Patientenberatung nach. Welche Psoriasis-Therapie zahlt die gesetzliche Krankenkasse? Grundsätzlich gilt, dass die Kasse alle für die Schuppenflechte zugelassenen Therapien und Medikamente bezahlen muss. Dazu gehören äußerlich aufzutragende Wirkstoffe, wenn sie verschreibungspflichtig sind. Rezeptfreie dagegen werden nicht erstattet. Cremes mit Mahonia aquifolium, Weihrauch und teer- oder schieferölhaltige Präparate müssen die Patienten selbst bezahlen. Ausnahmen: Das Teer-Shampoo Tarmed oder gleichartige Rezepturen. Außerdem zahlen die Kassen bei Psoriasis salizylsäurehaltige Zubereitungen. Calcineurin-Inhibitoren (Elidel, Protopic) sind nicht bei der Psoriasis zugelassen. Sie dürfen nur verschrieben werden, wenn der Patient gleichzeitig an einem atopischen Ekzem (Neurodermitis) leidet. Vorsicht: Diese Wirkstoffgruppe ist innerhalb der Dermatologie umstritten. UV-Bestrahlung und PUVA als Selektive Ultraviolette Phototherapie darf der niedergelassene Arzt abrechnen (EBM Abrechnungsziffer 30430). Eine ambulante Balneophototherapie (außerhalb eines Klinikaufenthalts) wird von den Kassen übernommen. Sie muss aber vorher genehmigt werden. Laser-Bestrahlung müssen die Patienten stets selbst bezahlen. Bei Heimbestrahlungsgeräten beteiligt sich die Kasse eventuell an den Kosten. Ein Bestrahlungskamm wird zu 100 % übernommen. Bei größeren Geräten muss der Patient nachweisen, dass eine Bestrahlung in der Arztpraxis für ihn persönlich nicht zumutbar ist (beruflich bedingt, zu lange Anfahrt, körperliche Behinderung o.ä.). Alle innerlich wirkenden Präparate sind rezeptpflichtig. Sie werden deshalb grundsätzlich von der Kasse bezahlt. Biologika übernehmen die Kassen unter Umständen nur dann, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Zum Beispiel, wenn andere Medikamente nicht angemessen gewirkt haben oder der Patient sie nicht verträgt. Inzwischen dürfen viele Biologika aber direkt verschrieben werden, d.h. es müssen nicht erst andere (billigere) Medikamente ausprobiert werden. Das gilt für Patienten, die sehr schwer von der Schuppenflechte betroffen sind. Alternativen, wie z.B. naturheilkundliche Mittel oder eine Ichthyo-Therapie (Knabberfische) werden grundsätzlich nicht erstattet. Es gibt aber einige gesetzliche Krankenkassen, die als freiwillige Leistung durchaus alternative Behandlungen bezahlen. Wer sich dafür interessiert, kann Einzelheiten bei Krankenkassen oder der UPD erfragen bzw. im Internet recherchieren. Die Behandlung in einer naturheilkundlich ausgerichteten Klinik dagegen kann sehr wohl übernommen werden. Das setzt aber voraus, dass der Patient dort (stationär) eingewiesen ist. Homöopathische Leistungen werden nur dann erstattet, wenn sie von einem Vertrags- („Kassen“-) Arzt mit entsprechender zusätzlicher Ausbildung erbracht werden. Welche erstattungsfähigen Maßnahmen gibt es bei Psoriasis arthritis? Schon bei den ersten Anzeichen von Gelenkbeschwerden ist es dringend geraten, vom Arzt feststellen zu lassen, ob es sich um eine Psoriasis Arthritis (PsA) handelt. Wer sich zu spät behandeln lässt riskiert, dass die Gelenke für immer kaputt gehen. Bei Verdacht sollte man möglichst zu einem Rheumatologen gehen. Da es aber nicht so viele davon gibt, wissen inzwischen auch viele Dermatologen, wie man eine Psoriasis Arthritis diagnostiziert. Alle zugelassenen, schulmedizinischen Medikamente gegen Psoriasis arthritis werden von den Krankenkassen bezahlt. Das trifft ebenfalls auf die radioaktive Bestrahlung der Gelenke (Radiosynoviorthese; RSO) zu. Naturheilkundliche Mittel (von Weihrauch bis zum Teufels­krallenwurzel-Trockenextrakt) müssen dagegen immer privat bezahlt werden. Die Kosten für eine Kältekammer-Therapie übernimmt die Kasse nur, wenn sie innerhalb eines Krankenhaus-Aufenthalts stattfindet. Wer ambulant in die Kältekammer will, muss das mit seiner Kasse persönlich aushandeln. Es gibt Kassen, die erstatten einen Teil der Kosten, wenn eine medizinische Verordnung durch den behandelnden Arzt. vorliegt. Obgleich Bewegung bei PsA extrem wichtig ist, werden physiotherapeutische Maßnahmen (Massagen, Physiotherapie) nur sparsam verschrieben. Der Arzt kann aber „Rehabili­tationssport“ oder „Funktionstraining“ verschreiben. Die Krankenkassen genehmigen dann 50 Anwendungen für 18 Monate. Man kann sich bei der eigenen Kasse danach erkundigen, ob zusätzlich private sportliche Aktivitäten bezuschusst werden. Trainiert werden müssen vor allem die Muskeln, um die Gelenke zu entlasten. Damit ist nicht Ausdauertraining gemeint. Werden die Ausgaben für Hautpflege erstattet? Nein, da sie vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht als „verordnungsfähige Arzneimittel“ angesehen werden. So diene z.B. Harnstoff (Urea) der Pflege und nicht der Therapie. Dermatologen dagegen sprechen bei Pflegemitteln von „Basis-Therapie“, mit der Hautkrankheiten und Schübe abgemildert werden können. Ausnahme: Wenn die Schuppenflechte als Berufskrankheit anerkannt ist (s.u.), muss die gesetzliche Unfallversicherung auch die Ausgaben für Pflegemittel übernehmen. Wer muss nichts zuzahlen? Für alle gesetzlich Versicherten gilt eine Höchstgrenze für Zuzahlungen: 2% des Brutto­einkommens. Schwerwiegend chronisch Kranke müssen sogar nur 1% ihres Brutto­einkommens zuzahlen. Das betrifft Rezepte für Medikamente, Heilmittel und häusliche Krankenpflege sowie Krankenhausaufenthalte. Wer dennoch mehr aufwenden muss, kann sich von der Krankenkasse von der Zuzahlung befreien lassen: Entweder ab dem Zeitpunkt, von dem ab die Summe erreicht ist für den Rest des Jahres. Oder für ein ganzes Jahr im voraus, wenn man den Höchstbetrag der Kasse vorab überweist. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Medika­menten völlig befreit. Bei Kindern unter 12 Jahren werden auch rezeptfreie Medikamente von den Kassen übernommen, wenn sie ärztlich verordnet wurden. Es kann sein, dass man für ein bestimmtes Arzneimittel nichts zuzahlen muss. In dem Fall hat eine Krankenkasse mit einer Pharmafirma einen Rabattvertrag ausgehandelt. Der Patient bekommt dann den verschriebenen Wirkstoff in Form des Präparates dieser Firma. Wer gilt als „schwerwiegend“ chronisch krank? Psoriatiker werden von den Krankenkassen nicht automatisch als „Chroniker“ eingestuft. Sie müssen das beantragen. Dazu gibt es direkt vom Arzt eine Bescheinigung. Der G-BA hat sich darauf festgelegt, dass die 1 % – Regelung nur für „schwerwiegend“ chronisch Kranke gelten soll. Das sind Patienten, die wegen derselben Krankheit dauerhaft in Behandlung sind und mindestens einmal im Quartal den Arzt aufsuchen müssen. Psoriatiker müssen zu 60 % behindert oder erwerbsgemindert sein oder in Pflegestufe zwei oder drei eingestuft sein oder auf eine kontinuierliche medizinische Versorgung angewiesen, um zu verhindern, dass ihre Lebensqualität dauerhaft beeinträchtig ist. Für Psoriatiker, die weder schwer behindert noch pflegebedürftig sind, heißt es, ihrem Arzt deutlich zu machen, wie stark ihre Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt wäre, wenn sie nicht ärztlich versorgt werden. Der dafür vorgesehene (DLQI-) Fragebogen ist lückenhaft und berücksichtigt kaum die Einschränkungen von älteren Patienten. Deshalb sollte man dem Arzt ausführlich seine persönlichen Einschränkungen darstellen. Das können zum Beispiel sein: Wer deutlich sichtbare Plaques hat, traut sich nicht, am öffentlichen Leben teilzu­nehmen, weil er nicht angestarrt oder abgelehnt werden will (individuelle Beispiele wie Sport, Kultur, Vereinsleben, einkaufen und bezahlen). Wer deutlich sichtbare Plaques hat, ist gehemmt, neue Partner oder Freunde kennen zu lernen, wirkt oft unattraktiv auf andere und wird offen gemobbt oder ausgegrenzt. Wer unter Juckreiz leidet, schläft nachts schlecht, ist am nächsten Tag unaus­geschlafen und weniger leistungsfähig bzw. macht Fehler. Wer unter Juckreiz leidet, kratzt sich die Stellen blutig, versucht diese offenen Wunden zu verbergen und muss mit Infektionen rechnen. Wer unter Psoriasis arthritis leidet, kann sich viel schlechter oder kaum noch bewegen, kann viele notwendigen Handgriffe im Haushalt, aber auch bei der Freizeitbeschäftigung nicht oder nur eingeschränkt und unter Schmerzen ausführen. Gibt es für Rentner oder Arbeitslose Spezialregelungen bezüglich der Kostenerstattung? Empfänger von Arbeitslosengeld II dürfen gegenüber dem Jobcenter bzw. der Bundesagentur für Arbeit einen Mehrbedarf geltend machen, wenn das zur medizinischen Grundversorgung erforderlich ist. Es gab bisher (nur) einen einzigen Fall eines Neurodermitikers, der vor Gericht den Mehrbedarf erstritten hatte. Psoriatiker sollten das zum Beispiel mit den hohen Ausgaben für harnstoffhaltigen Pflegemittel oder besondere Diäten versuchen. Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Rentner sollten alle Belege über Praxisgebühren, Zuzahlungen für „erstattungsfähige“ Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe und stationäre Unterbringung sammeln. Wenn sie mehr als 2 % bzw. 1 % ihres ALG oder ihrer Rente ausgegeben haben, sollten sie sich sofort von der Krankenkasse für den Rest des Jahres von allen Zuzahlungen befreien lassen. Wie sieht es mit Rehabilitationsmaßnahmen innerhalb Deutschlands aus? Reha-Maßnahmen, deren Zweck es ist, die „Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen“, werden von der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt. Sie müssen dort beantragt werden. Reha-Maßnahmen, deren Zwecke es ist, den „allgemeinen Gesundheitszustand wieder herzustellen“, werden von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert. Sie müssen dort beantragt werden. Die Versicherungsträger lehnen nach unserer Erfahrung viele Reha-Anträge erst einmal ab. Aber wenn der Patient Widerspruch einlegt, steigt die Chance, dass der Reha-Antrag bewilligt wird. Wir raten den Antragsstellern, beim Reha-Antrag oder dem Widerspruch sich nicht nur vom Hautarzt, sondern vor allem von der gewünschten Reha-Klinik beraten zu lassen. Die Kliniken wissen am besten, bei welchen Begründungen ein Antrag nur schwer abgelehnt werden kann. Sollten auf dem Reha-Antrag mehrere Krankheiten aufgeführt werden, muss Psoriasis oder Psoriasis Arthritis unbedingt als erste oder zweite genannt werden. Sonst kann es passieren, dass man in der Klinik auf die ersten beiden genannten Krankheiten, nicht aber auf Schuppenflechte behandelt wird. Psoriasis Patienten müssen nicht, wie andere, vier Jahre warten, bis sie eine neue Reha-Maß­nahme beantragen können. Anträge können jederzeit gestellt werden, wenn es „aus gesund­heitlichen Gründen dringend erforderlich ist“ (§40 SGB V bzw. §12 SGB VI). Wer entscheidet über den Antrag? Eine Reha-Maßnahme wird dann beantragt, wenn der Hautarzt sie entsprechend verordnet. Meist wird bei Reha-Maßnahmen nach Aktenlage entschieden. Aber manche Antragsteller müssen sich beim Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) oder dem der Renten­versicherung vorstellen. Wenn der begutachtende Arzt kein Dermatologe ist, kann allein das ein Grund sein, Widerspruch gegen eine Ablehnung einzulegen. Kein fachfremder Arzt kann aktuell darüber informiert sein, was in den vergangenen Jahren über die Psoriasis und ihren Einfluss auf die Lebensqualität bekannt geworden ist. Wie sieht es mit Kuraufenthalten im Ausland aus? Schon seit Jahren gibt es den Begriff „Kur“ nicht mehr im Sozialgesetzbuch, auch wenn er in Prospekten der Anbieter von Gesundheitsreisen weiterhin verwendet wird. Die Deutsche Rentenversicherung genehmigt keine Reha-Maßnahmen am Toten Meer. Die Krankenkassen dagegen zahlen Aufenthalte am Toten Meer. Wir raten aber, sich vor der Beantragung bei Veranstaltern zu erkundigen, die solche Reisen organisieren. Sie kennen sich am besten darin aus, welchen Begründungen sich die Kassen nicht verschließen können. Ein Arztbesuch in einem EU-Land wird immer übernommen. Dafür reicht die Versichertenkarte. Die stationäre Behandlung in einem Krankenhaus eines EU-Landes muss vorher genehmigt werden. Es ist möglich, sich bis zu drei Wochen in einer Kurklinik im EU-Ausland behandeln zu lassen. Bekannt sind preisgünstige Angebote aus Polen, Tschechien, Kroatien, Slowakei oder Ungarn. Reise, Unterkunft und Verpflegung müssen vom Patienten immer selbst bezahlt werden. Aber die Krankenkasse beteiligt sich an den Therapiekosten. Ein Antrag auf „Zuschuss zu einer ambulante Vorsorgemaßnahme ist möglich, wenn der ausgewählte Kurort staatlich und kassenärztlich anerkannt ist, der Hautarzt bescheinig hat, dass die Kur notwendig und zu befürworten ist. Dieser Zuschuss wird aber erst nachträglich gezahlt, muss also vorher ausgelegt werden. Dazu muss man die Rechnung der Kurklinik mit genauer Aufstellung der bezahlten Anwendungen einreichen. Welche Vorteile hat man bei der Reha, wenn man privat versichert ist? Private Krankenkassen haben Psoriatiker nicht gerne als Mitglied. Sie sind teuer. Wer als Vorerkrankung „Psoriasis“ angibt, muss mit Risikozuschlägen meist zwischen 30 % und 80 % rechnen. Ist man aber erst einmal privat versichert, wird man in einer Reha-Klinik als Privat-Patient behandelt. Mit allen bekannten Vorteilen. Viele Therapie- und Diagnose-Möglichkeiten werden dann in der Klinik gemacht. Aber vorsichtig: Privatpatienten dürfen sich erst dann in einer Klinik anmelden, wenn sie vorher die Zusage ihrer privaten Krankenversicherung haben, dass die Kosten übernommen werden. Psoriasis als Berufskrankheit Zwischen 1995 und 2010 gab es in Deutschland 130 Fälle, in denen Psoriasis als Berufskrankheit anerkannt wurde. Das ist dann möglich, wenn wenn sie erstmals durch berufliche Einwirkungen am Arbeitsplatz ausbricht; aber auch wenn sie sich beruflich bedingt verschlimmert oder deutlich verändert. Dazu gehört immer der Nachweis, dass sie sich in der „arbeitsfreien Zeit“ deutlich bessert. Wer das an sich beobachtet hat, sollte das unbedingt der Hautärztin berichten und dokumentieren lassen. Wenn die Schuppenflechte als beruflich verursacht anerkannt ist, ist nicht mehr die gesetzliche Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) für die Behandlungskosten zuständig. Die wesentlichen Vorteil: Es müssen alle notwendigen medizinischen Leistungen übernomen werden und nicht nur die finanziell vertretbaren. Auch die Pflegemittel (als „Basis-Therapie“) müssen bezahlt werden. Der Patient muss keine Zuzahlungen leisten. Wer informiert oder berät über die Erstattung von Mitteln bei chronischen Kranken? Patienten können sich helfen lassen von: Unabhängige Patientenberatung Deutschlands Telefon 08000 11 77 22 (kostenloser Anruf) Türkisch (08000 11 77 23) und Russisch (08000 11 77 24) jeweils montags und mittwochs von 10.00 bis 12.00 sowie von 15.00 bis 17.00 Uhr. Örtliche Verbraucherzentrale Patientenberatung örtliche Kassenärztliche Vereinigung – Patientenberatung Stiftung Gesundheit e.V. (Telefon 0800 073 24 83 , kostenloser Anruf, Mo.–Fr. 9-17 Uhr) 〰️〰️〰️〰️ Tipp: In unserem Forum haben Betroffene schon viel Erfahrung auch in Sachen Zuzahlung, Reha usw. aufgeschrieben. Dort kannst du stöbern oder selbst eine Frage stellen.
  2. miki

    Kur beantragen am Toten Meer

    hallo habe einen antrag auf eine kur am toten meer beantragt jetzt habe ich von der rentenvericherung eine bestätigung bekommen zur kur im frankenland in bad windsheim was ich eigendlich garnicht wollte kann man auch über die krankenkasse eine kur am toten meer beantragen oder schicken sie dich dann wieder zur rentenvericherung oder wie ist das ? danke im voraus
  3. Brief von der Rentenversicherung erhalten. Mit folgenden Inhalt: "nach Abschluss unserer Ermittlungen haben wir den Widerspruch einem Widerspruchsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Ein Termin, wann der Ausschuss tagt, steht noch nicht fest. Sobald der Widerspruchsausschuss eine Entscheidung getroffen hat, werden Sie weitere Mitteilung erhalten." Verstehe diese Briefe in ihren eigenen Deutsch. Gibt es da eine spezielles Wörterbuch? Jetzt wurde bei Crohn einen neuen Schub festgestellt.
  4. Hallo, Kurz zu mir: seit 1990 Schuppenflechte, 20 Jahre nichts gemacht, vor 1,5 Jahren erstmals Diagnose Psoriasis Arthritis bekommen, diverse Untersuchungen wurden durchgeführt: Skelettszintigrafie, Rönten, MRT, Blutbilder etc., seit einigen Wochen zusätzlich diagnostiziert Sakroiliitis, Medikamente bisher: Cortisontabletten (wieder abgesetzt), Iboprofen, Humira, Salbe, Schlaftabletten, aktueller Status: seit einigen Monaten krank geschrieben - vorher ausgeübter Beruf Monteur, mit Humira zeitweise Verbesserung der Schuppenflechte aber zur Zeit nie schmerzfrei und Bewegung eingeschränkt Ich soll nun bei der Krankenkasse einen "Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben" stellen. Ist jemand in einer ähnlichen Situation? Hat jemand Erfahrungen mit Krankenkasse und Rentenversicherung? Ich suche natürlich auch nach Möglichkeiten - wie kann es weitergehen? Danke!
  5. Hallo, ich habe zwar kein Psoriasis, aber den Eindruck, daß sich einige hier im Forum gut mit der Finanzierung von Reha-Maßnahmen auskennen. Vielleicht kann mir jemand helfen? Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt ja der Rentenversicherungsträger die Reha/Kur. Diese Voraussetzungen sind bei mir gegeben. Jedoch bin ich Beamter. Wie ist es da? Meine erste Idee war, es wäre die Beihilfe. Aber in der Beihilfeverordung kann ich keinen entsprechenden Paragraphen finden. Weiß hir jemand Bescheid? Viele Grüße und einen schönen Mai! Jürgen
  6. Hallo, ich komme wohl einfach nicht klar mit der Klinikübersicht von "Psoriasis-Netz". Wenn ich nach Kliniken von den BfA suche, werden mir immer nur 4 Stück angezeigt. Dabei waren es vor kurzem noch viel mehr, wie z.B. auch die Nordseeklinik Narderney und nun wird die nicht mehr angezigt. Sollte die BfA wirklich nur die 4 Klinkiken haben? Die gefallen mir aber überhaupt nicht und es wird acuh nicht besonders gut über diese Kliniken geredet. Kann mir da jemand einen Rat geben? LG Psora
  7. Hallo liebe "Mitleidende" Habe ja vor langer Zeit mal erwähnt,dass ich gegen die DRV geklagt habe und zwar schon 2010 Als ich die Nachricht bekam,das die mündliche Verhandlung nun endlich mal stattfindet-obwohl man mir monate vorher nahegelegt hatte sie zurückzuziehen-hab ich erstmal durchgeatmet.Natürlich habe ich geahnt,dass dabei nichts für mich rauskommt,aber was da abgelaufen ist,ist schon mehr als unverschämt und eine Frechheit.Die ganze Verhandlung war eine reine Farce Als erstes kam der Richter schonmal 15 Minuten zu spät-die Schöffen saßen auch schon vor der Tür und warteten(wußten wir aber erst kurz vorher wer das war) Dann rein-und in aller Ruhe erstmal Talare anziehen noch nen kleinen Plausch-und dann kanns ja mal losgehen---ja-aber Wie! Mit einer für mich unangenehm leisen Stimme,man verstand den kaum, las der Richter erstmal bißchen was aus der Akte vor.Als der Punkt kam,wie mein ehemaliger Arbeitgeber... meinen Arbeitsplatz beschrieb als:Leichte Anlerntätigkeit-also keine schwere Arbeit--da wär ich bald geplatzt!Hab dann gefragt,ob ich dazu etwas sagen kann-durfte ich,erntete aber auch gleich mißbilligende Blicke von Richter und Schöffen. Also sagte ich,dass meine Arbeit alles andere als leicht war-schon allein die schweren Kisten heben,tragen,stapeln-und nicht nur die fertigen sondern auch schwere Materialkisten--hat die gar nicht interessiert-die glaubten eben dem Arbeitgeber(die eine Schöffin war selbst Arbeitgeberin-da wunderte mich nix mehr)Zu erzählen,wie das mit der Luftbelastung und Hautbelastung aussah dort,kam ich gar nicht zu-man wird echt abgewürgt von denen--die könnten ja mal die Krankenstände der letzten Jahre von denen einholen und bei den ganzen Entlassenen nachfragen--alles Leute die da Krank geworden sind und die man bei der Finanzkrise gleich mal schnell entlassen hat-so war man die alle los(aber ist anderes Thema) Dann aber kamen die TOLLEN Ausführungen des Richters: Es wär ja auch eine Überlegung,da ich ja SCHON 52 bin(im November)und nach 2 Jahren Ausbildung ja schon 54Jahre wegen der Kosten-es sei ja dann auch noch nicht klar,ob ich dann eine Stelle bekäme--wenn die nicht solange getrödelt hätten wäre ich noch nicht so alt gewesen! Und die berufliche Reha wäre ja auch eigentlich für Leute gedacht,die schon eine Ausbildung haben,worauf man ja dann aufbauen könne! Hallo?Also bin ich jetzt nix mehr wert?Nirgendwo im Sozialgesetzbuch oder bei der DRV steht,das diese Maßnahmen an Geschlecht oder Alter gebnunden sind oder das man vorher schon eine Ausbildung gemacht haben muss-- also für mich grenzen diese Ausführungen an Diskriminierung und ich überlege wirklich, ob ich gegen den Richter nicht eine Beschwerde einreiche. Der Typ von der DRV bezog sich stur auf das Gutachten aus dem Jahr 2013-erstellt von einer Ärztin die als plastische Chirurgin arbeit und eben Gutachten erstellt--ob sich mein Zustand verschlimmert hat oder es neue Ergebnisse gibt?-hat überhaupt nicht interessiert-wollte gar keiner wissen Dann fragte mich diese Àrbeitgeber-Schöffin,ob ich denn eine Vorstellung hätte,was ich machen wolle--habe ganz ehrlich geantwortet-nein,nicht wirklich,ich habe immer schwer gearbeitet,in Fabriken,Kommissionieren--es gibt soviele andere Berufe--wie soll ich vorher schon genau wissen,was für mich das Richtige ist--dafür gibt es ja diese Berufsfindungstage/wochen---die hat mich so abwertend angeguckt:"man muß doch wissen was man möchte" Dann machte sie auch noch den Vorschlag,ich könne mir ja mal ein Praktikumsplatz suchen,als Floristin um zu sehen ob das was für mich ist!Bitte? In meinem Alter?sucht mal nen Praktikumsplatz-die lachen euch aus und?was soll mir das bringen-davon hab ich auch noch keinen Job Ich soll nicht in Hitze,Kälte,Nässe,Staub arbeiten.Soll nicht lange stehen,nicht hocken,nicht schwer heben,nicht überkopf arbeiten,keine Dämpfe,keine Schichtarbeit---ABER.ich kann vollschichtig in der Produktion arbeiten--WO? Ich mach zu Zeit einen Minijob in einer Brotfabrik--nach den Vorgaben,dürfte ich das gar nicht.Wenn ich mal mehr als zwei Tage arbeit(kommt Saisonbedingt ja vor)bin ich völlig platt und komme nur noch mit starken Schmerzmitteln in den Schlaf,manchmal helfen nicht mal die.Nach 7,5 Stunden packen,sind meine Hände manchmal so angeschwollen das jede Handbewegung schmerzt wie Hölle.Meine Mittelfußknochen fühlen sich an,als wenn sie beim nächsten Schritt brechen würden-juckt die alles nicht-Das Gutachten zählt und fertig.Meine Psoriasis blüht wie ein Feld Sommerblumen habe immer neue Stellen-nässen,jucken--interessiert nicht--da ist das Gutachten-wie gesagt ein Jahr alt Naja-also machte der Richter den "Großztügigen Voschlag",die DRV könne mir ja eine 2-4 wöchige Arbeitserprobung bieten-da könnte ich ja rausfinden,was ich noch kann und damit wäre der Fall dann erledigt.DAS habe ich aber ehrlich gesagt nicht gleich so verstanden und meine Anwältin bat um ein paar Minuten,mir das näher zu erläutern-da kommen dann Sprüche wie: Was ein Vergleich ist weiß doch wohl auch ein Laie--ließ uns dann aber doch 2 Minuten vor die Tür.Im Grunde genommen hat man mich genötigt,diesen Vergleich anzunehmen,da man sonst die Klage abweisen würde--DIE sagen das nicht so direkt,aber meinen das so-Also? Und meine Anwältin?Die war glaube ich einfach nur froh,dass das vorbei war-Sie hat sich "ja so die Finger Wund geschrieben"wenn`s nicht so traurig wär könnt man echt drüber lachen. Nun denke ich seit Dienstag darüber nach:Was nutzen mir diese blöden 2-4 Wochen--dadurch hab ich keine Berufliche Rehabilitation und eine Stelle bringt mir das auch nicht-nicht mal die Chance darauf.Wer stellt denn jemanden ungelerntes ein,wenn draussen hunderte gelernte warten. Ich frage euch nun:Wo bleibt hier die Chancengleichheit? Man hat mir doch mehr als deutlich zu verstehen gegeben,das ich zu alt bin--wenn sie mich offen als Frau diskriminiert hätten,hätte ich vielleicht eher Chancen was dagegen zu tun Obwohl--beim Sozialgericht ist ja nicht mal ein Gerichtsschreiber dabei-ist schwer zu beweisen,was der vom Stapel gelassen hat,denn:Eine Krähe hackt der andern kein Auge aus. In meinem Fall zeigt sich für mich jedenfalls ganz deutlich:Das Recht ist zu 98% auf der Seite des Geldes Du darfst jahrelang in die Rentenkasse einzahlen-aber wehe du willst was So-der Frust musste jetzt erstmal raus Armes Deutschland--du ahnst noch nicht,wieviel neue Sosialfälle du in den nächsten Jahren bekommst!!!
  8. Taschemia

    Das erste mal

    Hallöchen, So mein Reha Antrag ist bewilligt worden, es geht nach Bad Schwalbach Montanus-Klinik, war da einer schonmal von euch ? Die Fahrkosten werden übernommen aber ich muss meine Tickets erst selbst finanzieren anschließend bekomme ich die Kosten erstattet so steht es in den Unterlagen. Da ich aber ALG|| bekomme kann ich mir das selbst nicht vor strecken und habe bei der DRV angerufen und meine Lage erklärt, die Dame sagte mir das ich mir keine Sorgen machen muss, ich werde mit dem Bus abgeholt und direkt zur Klinik gebracht.....ich staunte sehr und habe mich riesig gefreut. Also darüber habe ich noch nie was gehört all die ich kenne mussten mit dem Zug anreisen...Welche Erfahrungen habt ihr? LG Taschemia
  9. Bill-y

    Gutachter - Termin

    Hallo zusammen, ich habe im Rahmen der Behördenkram-Welle die mit meinem Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben einhergeht nun auch Gutachter-Termine. Einen hab ich grad hinter mir. Was ich alle, die sowas auch mal hinter sich gebracht haben fragen möchte, ist, wie lange so ein Gutachtertermin (Rheumatologie/Orthopädie) bei euch gedauert hat? (bei mir waren es 14 Minuten, das kommt mir sehr kurz vor) Vielen Dank für Antworten! Billy
  10. Gini86

    Gutachten vom MDK bei Vorsorgeantrag

    Hallo ihr lieben, ich habe vor ein paar Wochen endlich einen Vorsorgeantrag von meiner KK bekommen, nachdem ich ständig mit der Rentenversicherung und ambulanten Badekuren fürs Tote Meer abgespeist wurde. Den habe ich gleich ausfüllen lassen und ein dicken Brief mit dazu gepackt. Nun habe ich heute einen Brief bekommen, das erst ein Gutachten vom MDK nötig ist. Ist das schon mal ein gutes Zeichen das die KK nicht von vornherein " Nein" sagt? Ausserdem dachte ich das nur jede 4. Antrag zum MDK geht. Ich bin so gespannt gespannt wie es ausgeht. Greade weil ich schon oft gelesen habe, das wenn so ein Antrag durchgeht, dann am ehesten als Vorsorgeantrag.Weil der wohl nicht zur Rentenversicherung weiter geht,hab ich das richtig verstanden? Sorry für diesen vielleicht sinnlosen Post, aber ich hibbel so, das musste ich jetzt einfach mal mit anderen teilen. LG Gini
  11. Hallo, nun ist es amtlich.Habe gerade meine Post gelesen, mein Widerspruch ist von der LVA abgelehnt worden. Nun muß ich allso doch nach BB, was ich nicht unbedingt haben wollte. Es gibt einige Faktoren die dagegen sprechen, doch das wollen die bei der LVA nicht hören. Habe noch Glück gehabt, das mir BB den Termin nach hinten verschoben hat. Ich wäre sonst am 17.4. angekommen, so ist es der 8.5. Lg, Angela
  12. gina1

    Totes Meer - LVA

    Hallo , ich bin neu hier und möchte gerne wissen wer schon mal eine Reha oder Kur am totem Meer über die LVA gemacht hat.
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