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GdB und zwei sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen

Wenn man an zwei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen tätig ist, muß man dem zweiten Arbeitgeber zeitgleich den GdB mitteilen, wenn man dies beim ersten Arbeitgeber bekannt gibt?

Hervorgehobene Antworten

Es gibt keine Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber! Wenn man gegenüber dem Arbeitgeber keine Auskunft gibt, hat man natürlich auch kein Anrecht auf die besonderen Leistungen für Behinderte! Man kann die Behinderung durchaus nur bei einem Arbeitgeber angeben.

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