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Vergünstigung beim Medikamentenkauf

Hallo,

weiß jemand, welche Medikamente von der Krankenkasse befreit werden?

Bisher hatte ich noch keinen Erfolg, dass mir etwas zurückerstattet wird.

Es heißt immer, es ist nicht nachgewiesen, dass das Medikament hilft.

LG

Lynn

Hervorgehobene Antworten

Hallo Lynn 2012,

seit Mitte diesen Jahres bin ich dauerhaft von Zuzahlungen befreit. Mein Arzt hat mir eine dauernde, chronische Erkrankung bescheinigt (PSA) und mein Schwerbehindertenausweis mit 70 reicht dafür aus. Das gilt aber wohl nur für verscheibungspflichtige Medikamente. Du musst auch nachweislich jedes Quartal in ärztlicher Behandlung sein.

Versuche doch mal, ob das bei Dir auch klappt.

Liebe Grüsse

Daggi

Hallo Lynn,

es ist schwierig, das pauschal zu beantworten. Krankenkassen handeln mit den Herstellern oft Verträge aus, laut denen dann auch mal die Zuzahlung entfallen kann. Außerdem bieten manche Krankenkassen ihren Versicherten Extras an - schon auch Therapien, deren Nutzen wissenschaftlich nicht erwiesen ist. Eigentlich wäre es am besten, wenn Du mal bei Deiner Krankenkasse anrufst.

Was für Medikamente meinst Du denn? Und meinst Du überhaupt die Zuzahlung?

Es grüßt

Claudia

Hallo Lynn

Vielleicht hilft dir ja der Link weiter.

http://www.finanztip.de/web/abc-der-krankenkassen/zuzahlungsbefreiung.htm

Ich Persöhnlich, kenne nähmlich nur die Regelung, das man als Chronisch kranker 1% seines Gehaltes im Jahr zuzahlen muss.

Ich Persöhnlich, kenne nähmlich nur die Regelung, das man als Chronisch kranker 1% seines Gehaltes im Jahr zuzahlen muss.

das geht aber auch nicht bei jedem.

Hab das mal versucht, und da musste ich die Gehaltsbescheinigung meines Mannes vorlegen.

Und das wars dann...denn es rechnet sich nach dem Einkommen eines Ehepaares, und nicht was ich alleine habe.

Wär ich jetzt alleine, und hätte keinen Mann der auch Geld verdient, dann bekäme ich das.

Hallo,

weiß jemand, welche Medikamente von der Krankenkasse befreit werden?

Bisher hatte ich noch keinen Erfolg, dass mir etwas zurückerstattet wird.

Es heißt immer, es ist nicht nachgewiesen, dass das Medikament hilft.

LG

Lynn

Die sogenannten nicht verschreibungspflichtigen Medikamente werden von den Krankenkassen nicht erstattet.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Dazu findest du hier eine Übersicht des G-BA (Gemein­samer Bundes­aus­schuss der gemein­samen Selbst­ver­wal­tung der Ärzte, Zahn­ärzte, Psycho­the­ra­peuten, Kran­ken­häuser und Kran­ken­kassen).

@ andreas @malgucken

Eure Links sind gut. Sie machen aber auch deutlich, wie wenig transparent diese Entlastung für die Betroffenen ist. Beim Lesen habe ich sofort gedacht, dass ich wenig Lust verspüre mich durch diesen Dschungel von Einzel- und Sonderbestimmungen durchzutasten. Benachteiligt sind am Ende die Menschen, die eine solche Regelung wirklich brauchen.

  • 4 Jahre später...
Am 30.9.2012 um 18:39 schrieb malgucken:

Die sogenannten nicht verschreibungspflichtigen Medikamente werden von den Krankenkassen nicht erstattet.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Dazu findest du hier eine Übersicht des G-BA (Gemein­samer Bundes­aus­schuss der gemein­samen Selbst­ver­wal­tung der Ärzte, Zahn­ärzte, Psycho­the­ra­peuten, Kran­ken­häuser und Kran­ken­kassen).

Es gibt da aber ein Gerichtsurteil: Das alles, was vom Arzt verordnet wurde, auch erstattet werden muss. Kopie vom Privatrezept machen und bei der Kasse zwecks Erstattung einreichen

 

Am 30.9.2012 um 10:14 schrieb eisenblätter:

Hallo Lynn 2012,

seit Mitte diesen Jahres bin ich dauerhaft von Zuzahlungen befreit. Mein Arzt hat mir eine dauernde, chronische Erkrankung bescheinigt (PSA) und mein Schwerbehindertenausweis mit 70 reicht dafür aus. Das gilt aber wohl nur für verscheibungspflichtige Medikamente. Du musst auch nachweislich jedes Quartal in ärztlicher Behandlung sein.

Versuche doch mal, ob das bei Dir auch klappt.

Liebe Grüsse

Daggi

Mein Dermatologe hat das mir auch bestätigt, dass ich immer in Behandlung dort bin obwohl ich da nicht regelmässig hingehe

was eisenblätter am 30.9.2012 schrieb, stimmt so nicht.

Wenn man eine chronische Erkrankung hat reduziert sich die Zuzahlungh auf 1% des gesammten Einkommens. Ausserdem muss der Antrag jedes Jahr neu gestellt werden. Privatrezepte können nicht bei der KK eingereicht werden, bzw. einreichen kann man, aber bezahlt wird von der KK nicht Diese muss man komplett selber bezahlen.

Gruß Anne

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