Zu Inhalt springen

Hallo,

hier etwas zu meinem Befund:

Ich habe seit Anfang 2019 eine diagnostizierte Psoriasis Arthritis hauptsächlich in den Händen, aber das Laufen ist anfänglich auch beschwehrlich, dies gibt sich aber dann nach einigen Metern.

Anfänglich wurde ich mit Cortison und MTX 15 mg/ml behandelt. Schnell wurde die MTX dosis auf das Maximum von 25 mg/ml wöchentlich erhöht.

Da dieses Medikament noch nicht ausreichte, wurde zusätzlich noch eine Therapie mit Cosentyx (300 mg alle 4 Wochen) angefangen.

Mitte letzten Jahres habe ich dann eine Schwerbehinderung beantragt. 

Ende 2019 bekam ich dann den Bescheid über einen GdB von 20.

 

Da mir dies für die Beeinträchtigung zu wenig erschien, habe ich wiederspruch eingelegt (vorerst ohne Anwalt) der abgelehnt wurde.

Daraufhin habe ich einen Anwalt kontaktiert und Klage beim Sozialgericht eingereicht, heute erhalte ich ein Teilanerkenntnis vom Niedersächsischen Landesamt, wo mir ein GdB von 30 zugesprochen wurde, mit dem Hinweis ich könne ja eine Gleichstellung beantragen.

Soviel zu meinem Fall.

 

Was meint Ihr?

Ich bin der Meinung, dass mir aufgrund der starken Beschwerden, sowie einer doppelten immunsuppressions Therapie ein GdB von 50 zustehen würde.

 

Vielen Dank für eure Antworten.

 

Bearbeitet ( von Orion_99)
Schreibfehler Cosentyx

Hervorgehobene Antworten

vor 32 Minuten schrieb Lupinchen:

Wenn man ihn nicht nutzen will weil man berufliche Nachteile befürchtet, sollte man ihn ggf. garnicht erst beantragen. 

Vielleicht doch, um Steuervorteile zu nutzen und um (vielleicht Jahre) später auf einem evtl. niedrigen GdB "aufbauend" ggf. eine Höherstufung des GdB wegen Verschlechterung des Befindens beantragen kann.

 

vor 36 Minuten schrieb Lupinchen:

würde heute evtl. auch keine 50% mehr bekommen, denn die Bedingungen haben sich dahingehend sehr verändert/verschlechtert.

Ich denke auch, dass die Ämter/Entscheider heute viel zurückhaltender in der "Bewilligung" eines GdB sind, insbesondere wenn es über 20 % hinaus geht, als noch vor Jahren.
Ich habe auch den subjektiven Eindruck, dass Anträge (wenn nicht ganz offensichtlich nicht zurückweisbar, d.h. klar berechtigt sind ) systematisch erst einmal abgelehnt werden.
Da die Feststellung eines GdB keine einfache Rechenaufgabe, sondern eine bewertende Einstufung verbunden mit subjektiven Entscheidungen ist, spielt der Faktor Mensch, d.h. der Sachbearbeiter und/oder med. Gutachter auch eine wichtige Rolle.

 

vor 46 Minuten schrieb Lupinchen:

Mir hat der Sozialverband damals einen Anwalt gestellt. Die Gewerkschaften sind hier nicht zuständig.

Mich hat auch der VdK mit einer Anwältin vor dem Sozialgericht vertreten.
Im nachhinein erfuhr ich vom Justitiar meines Berufsverbandes (HPhV), dass mich auch der Berufsverband in dieser Angelegenheit vertreten hätte. Daher meine Vermutung, dass dies auch Gewerkschaften mit ihren Rechtsabteilungen für ihre Mitglieder tun könnten - einfach nachfragen.
Die größere Erfahrung bzgl. GdB und Sozialgericht erwarte ich  schon vom VdK, in dem man aber auch Mitglied sein muss.

vor 43 Minuten schrieb GrBaer185:

Ich denke auch, dass die Ämter/Entscheider heute viel zurückhaltender in der "Bewilligung" eines GdB sind, insbesondere wenn es über 20 % hinaus geht, als noch vor Jahren.

... alles richtig; .... wenn nicht "Theorie und Praxis" zweierlei wären. --- Auch als Gesunder kann man einen GdB bekommen, man muss nur wissen "wie". "Dazu" schreibe ich nichts. 

vor 2 Stunden schrieb Richard-Paul:

... alles richtig; .... wenn nicht "Theorie und Praxis" zweierlei wären. --- Auch als Gesunder kann man einen GdB bekommen, man muss nur wissen "wie". "Dazu" schreibe ich nichts. 

Ist doch klar.....bei Deinem von Dir so oft erwähnten Freundeskreis, wäre das doch ein Klacks, wobei Du ja garnicht willst.

vor 2 Stunden schrieb Richard-Paul:

... alles richtig; .... wenn nicht "Theorie und Praxis" zweierlei wären. --- Auch als Gesunder kann man einen GdB bekommen, man muss nur wissen "wie". "Dazu" schreibe ich nichts. 

""Dazu" schreibe ich nichts. "   Auch nicht als PN? Würde mich ja schon interessieren...

Hallo Richard-Paul,

warum machst Du so eine Geheimniskrämerei? Laß doch die Leute an Deinem Wissen teilhaben.  LG Waldfee

vor 13 Stunden schrieb Waldfee:

Lass doch die Leute an Deinem Wissen teilhaben

Meine Lebenserfahrung sagt mir, dass "das" nicht gut wäre! (auch nicht per PN)

  • Beliebte Beiträge

Dann schreibe es doch erst garnicht!

vor einer Stunde schrieb Waldfee:

Dann schreibe es doch erst garnicht!

... das war nur meine Antwort auf eure Ausführungen. 

Erstelle ein Konto, um zu kommentieren

Wichtige Informationen

Wir setzen Cookies, um die Benutzung der Seite zu verbessern. Du kannst die zugehörigen Einstellungen jederzeit anpassen. Ansonsten akzeptiere bitte diese Nutzung.

Konto

Navigation

Suche

Suche

Browser-Push-Nachrichten konfigurieren

Chrome (Android)
  1. Klicke das Schloss-Symbol neben der Adressleiste.
  2. Klicke Berechtigungen → Benachrichtigungen.
  3. Passe die Einstellungen nach deinen Wünschen an.
Chrome (Desktop)
  1. Klicke das Schloss-Symbol in der Adresszeile.
  2. Klicke Seiteneinstellungen.
  3. Finde Benachrichtigungen und passe sie nach deinen Wünschen an.