Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
15.06.2026 16:00
Hallo ihr Lieben1 Ich brauche Eure Hilfe.
Seit der Entbindung meiner zwei Kinder ist meine Psoriaisi totel explodiert.
Nun hatte ich bei der KV (DAK) einen Rehaantrag für das Tote Meer gestellt. Die hat es postwendend zum RV gesandt. Wegen der Zuständigkeit ( 15 Jahre Beiträge, etc.) Dieser hat mir eine komplette Absage erteilt. Sie sagten zwar ich könnte Wiederspruch einlegen, aber dann würde ich nur in Deutschland wegkommen. Und das hatte ich schon mehrmals - es hilft nur Totes Meer.
Die KV weigert sich aber wehemend mir durch den MDK auch nur eine Chance zu geben.
Wie krieg ich die KV am besten ran?
bitte schreib mir viel!
die zugereiste :confused: